Generalübernehmerleistungen für Neubauvorhaben "Ringslebenstraße 1 und 2 in 12353 Berlin" Referenznummer der Bekanntmachung: RING-2501-2022-01
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bgg-berlin.com
Abschnitt II: Gegenstand
Generalübernehmerleistungen für Neubauvorhaben "Ringslebenstraße 1 und 2 in 12353 Berlin"
Im Rahmen der Daseinsvorsorge soll neuer Wohnraum für Beschäftigte des Landes Berlin und Senioren geschaffen werden. Zu diesem Zweck wird beabsichtigt auf dem Grundstück Ringslebenstraße 1 und 2 in 12353 Berlin, eine Bebauung schlüsselfertig realisieren zu lassen. Das o.g. Grundstück befindet sich im Berliner Ortsteil Gropiusstadt.
Im Rahmen der Daseinsvorsorge soll neuer Wohnraum für Beschäftigte des Landes Berlin und Senioren geschaffen werden. Zu diesem Zweck wird beabsichtigt, auf dem Grundstück Ringslebenstraße 1 und 2 in 12353 Berlin, eine Bebauung schlüsselfertig realisieren zu lassen. Das o.g. Grundstück befindet sich im Berliner Ortsteil Gropiusstadt.
Allgemeine Projektdaten:
• Neubau von drei Wohngebäuden mit gesamt 220 Wohneinheiten und Gewerbeflächen im Erdgeschoss
• Kernzielgruppe: Seniorenwohnen und Beschäftigtenwohnen
• Anzahl der Einheiten:
o Haus 1: 77 WE für Senioren sowie eine Kita im EG
o Haus 2: 81 WE für Senioren sowie eine Tagespflege und eine Gewerbeeinheit im EG o Haus 3: 62 WE und zwei Gewerbeeinheiten im EG
BGF: 16.272 m2 gesamt
• Grundstück: 17.755 m2
• Geschossanzahl: EG bis 7. OG mit Teilunterkellerung
• Baugenehmigung für eine konventionelle Bauweise aus Stahlbeton und Mauerwerksbau (ohne Kita / Haus1) liegt vor; Tektur für Kita / Haus 1 ist gesondert erforderlich
• KFW 55 Förderantrag für die drei Häuser liegt vor.
• Termine: geplanter Baubeginn im IV Quartal 2022 und geplante Fertigstellung im I Quartal 2025
Die BGG wird auf Basis der im Teilnahmeantrag geforderten Angaben eine Prüfung der wirtschaftlichen und der beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerber/ Bewerbergemeinschaften durchführen. Bei der Prüfung der beruflichen Leistungsfähigkeit können die Bewerber/Bewerbergemeinschaften max. 100 Punkte (Ziffer 4.2.3 Formblatt „Teilnahmeantrag“) erzielen - zu den Einzelheiten vergl. Ziffer III.1.3) Bekanntmachung). Die BGG wird die 3 bis max. 6 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen zur Angebotsabgabe und zu Verhandlungen auffordern.
Mit der Abfrage von Referenzen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft.
Um der BGG die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der BGG sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Für jede wertungsfähige Referenznach Ziffer 4.2.3 können 20 Punkte erreicht werden:
• 4 Punkte = Wertungsfähige Referenz (Erfüllung Mindestvoraussetzungen)
• 16 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika)
Zusatzpunkte können für das Erfüllen folgender weiterer Spezifika im jeweiligen Referenz Projekt erreicht werden:
• Geschosshöhe: - nur ein Kreuz
o 6 oder mehr Geschosse (2 Punkte)
o 7 oder mehr Geschosse (4 Punkte)
• Anzahl Wohneinheiten: - nur ein Kreuz
o 75 oder mehr Wohneinheiten (3 Punkte)
o 100 oder mehr Wohneinheiten (4 Punkte)
o 125 oder mehr Wohneinheiten (5 Punkte)
• Projektgröße (BGF nach DIN 277): - nur ein Kreuz
o 10.000 m2 BGF oder mehr (3 Punkte)
o 15.000 m2 BGF oder mehr (4 Punkte)
o 20.000 m2 BGF oder mehr (5 Punkte)
• Nachgewiesene Erfahrung – nachhaltiges Bauen (CO2 Reduktion im Vergleich zu herkömmlichen Bauweisen) - (1 Punkt)
• Realisierung der Vorgaben eines Förderprogramms (KfW, BEG etc.) (1 Punkt)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft erklärt, dass
• er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,
• über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
• er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden,
• er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde,
• er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
• keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist,
• er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann,
• insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und
• er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG vorliegen,
• er/sie folgende personelle Besetzung sicherstellen kann:
o Verfügbarkeit eines für den Einsatz in dem jeweiligen Projekt der BGG vorgesehenen Projektleiters mit relevantem Hochschulabschluss (Qualifikation als Dipl.-Ing. oder vergleichbarem Abschluss) und ausreichend einschlägiger Berufserfahrung (mind. 5 Jahre als Projektleiter) über die gesamte Projektdauer
o Verfügbarkeit mindestens eines für den Einsatz in dem jeweiligen Projekt der BGG vorgesehenen Planers mit relevantem Hochschulabschluss (Qualifikation als Dipl.-Ing. oder vergleichbarem Abschluss) und ausreichend einschlägiger Berufserfahrung (mind. 5 Jahre als Planer) über die gesamte Projektdauer
o Verfügbarkeit des Projektleiters innerhalb eines Arbeitstages vor Ort
o Mitarbeiter, der gem. § 65 Landesbauordnung Berlin bauvorlageberechtigt ist
o Mitarbeiter, der als Berater für energetische Gebäudeplanung gern. § 21 EnEV oder vergleichbar zertifiziert ist
Die BGG behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/den
Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch BGG nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der BGG geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.
Ziffer 4.2.1 Teilnahmeantrag: Umsatz
Erklärung des Bewerbers zu seinen Umsätzen innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2019 bis 2021, aufgeteilt nach Gesamtumsatz und Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer II.2.4) Bekanntmachung)
Ziffer 4.2.1 Teilnahmeantrag: Umsatz
Mindestumsatz von durchschnittlich EUR 20 Mio. in den letzten drei Geschäftsjahren 2019 bis 2021 mit vergleichbaren Leistungen nach Ziffer II.2.4) Bekanntmachung
Ziffer 4.2.2 Teilnahmeantrag: Mitarbeiter
Erklärung des Bewerbers zur Anzahl von bei vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2019 bis 2021 eingesetzten Mitarbeitern (einschl. Eigentümer des Unternehmens), aufgeteilt nach Projektleiter, stv. Projektleiter, technisches Fachpersonal
Ziffer 4.2.3 Teilnahmeantrag: Referenzen
Mit der Abfrage von Referenzen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft.
Um der BGG die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der BGG sind die in dieser
Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Der Bewerber muss mindestens 2 vergleichbare Referenzen (Ziffer II.2.4) Bekanntmachung) vorlegen, die zudem – jede für sich – den folgenden Mindestvoraussetzungen entsprechen:
• vglb. Leistungen – s. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung, insb. Wohnungsneubau, Leistungen von Generalübernehmern
• Projektgröße (mindestens 2.000 qm BGF nach DIN 277)
• Gesamtbauvolumen (mind. EUR 5 Mio.),
• Anzahl geschaffene Wohnungen (mind. 50 Wohnungen)
• Abschluss der Leistung nicht vor 2017
• Angabe des Namens und der Adresse des Auftraggebers (AG) sowie Benennung des Ansprechpartners beim AG
• Bezeichnung und Anschrift Objekt
Unter vergleichbaren Leistungen versteht die BGG insb. folgende Leistungen:
• Wohnungsbau
• Wohnheime
• Unterkunft für Geflüchtete
• Studentisches Wohnen
Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen.
Unzulässig ist die Aufteilung einer einheitlichen Leistung in mehrere Referenzen. Eine Leistung ist „einheitlich“, wenn sie auf demselben Auftrag beruht (Bsp.: Nennung einzelner Bauabschnitte, die mit demselben Auftrag beauftragt wurden; Ausnahme: Einzelabrufe aus Rahmenvereinbarungen).
Für jede wertungsfähige Referenz können 20 Punkte erreicht werden:
• 4 Punkte = Wertungsfähige Referenz (Erfüllung Mindestvoraussetzungen)
• 16 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika)
Zusatzpunkte können für das Erfüllen folgender weiterer Spezifika im jeweiligen Referenz Projekt erreicht werden:
• Geschosshöhe: - nur ein Kreuz
o 6 oder mehr Geschosse (2 Punkte)
o 7 oder mehr Geschosse (4 Punkte)
• Anzahl Wohneinheiten: - nur ein Kreuz
o 75 oder mehr Wohneinheiten (3 Punkte)
o 100 oder mehr Wohneinheiten (4 Punkte)
o 125 oder mehr Wohneinheiten (5 Punkte)
• Projektgröße (BGF nach DIN 277): - nur ein Kreuz
o 10.000 m2 BGF oder mehr (3 Punkte)
o 15.000 m2 BGF oder mehr (4 Punkte)
o 20.000 m2 BGF oder mehr (5 Punkte)
• Nachgewiesene Erfahrung – nachhaltiges Bauen (CO2 Reduktion im Vergleich zu herkömmlichen Bauweisen) - (1 Punkt)
• Realisierung der Vorgaben eines Förderprogramms (KfW, BEG etc.) (1 Punkt)
Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine Referenz nicht machen, müssen auf diesen
Umstand eindeutig hinweisen und dies schriftlich begründen. Die BGG behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die Referenz nicht gewertet.
Die BGG ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet und muss – trotz der unterbliebenen
Nennung bspw. des Referenz-Auftraggebers – in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können. Die Prüffähigkeit können Bewerber bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen:
• Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend)
• Möglichst aussagekräftige Umschreibung der Tätigkeit inkl. Referenzgeber (z.B. „Wohnungswirtschaft“)
Die BGG wird anh. der mit. Inform. über die Wertung der Ref. entscheiden und ggfs. Inf. nachfordern bzw. aufklären.
Zu Ziffer 4.3.3 Teilnahmeantrag: Referenzen
Der Bewerber muss mindestens 2 vergleichbare Referenzen (Ziffer II.2.4) Bekanntmachung) vorlegen, die zudem – jede für sich – den folgenden Mindestvoraussetzungen entsprechen:
• vglb. Leistungen – s. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung, insb. Wohnungsneubau, Leistungen von
Generalübernehmern/Generalübernehmern
• Projektgröße (mindestens 2.000 qm BGF nach DIN 277)
• Gesamtbauvolumen (mind. EUR 5 Mio.),
• Anzahl geschaffene Wohnungen (mind. 50 Wohnungen)
• Abschluss der Leistung nicht vor 2017
• Angabe des Namens und der Adresse des Auftraggebers (AG) sowie Benennung des Ansprechpartners beim AG
• Bezeichnung und Anschrift Objekt
Unter vergleichbaren Leistungen versteht die BGG insb. folgende Leistungen:
• Wohnungsbau
• Wohnheime
• Unterkunft für Geflüchtete
• Studentisches Wohnen
Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen.
Unzulässig ist die Aufteilung einer einheitlichen Leistung in mehrere Referenzen. Eine Leistung ist „einheitlich“, wenn sie auf demselben Auftrag beruht (Bsp.: Nennung einzelner Bauabschnitte, die mit demselben Auftrag beauftragt wurden; Ausnahme: Einzelabrufe aus Rahmenvereinbarungen).
Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine Referenz nicht machen, müssen auf diesen
Umstand eindeutig hinweisen und dies schriftlich begründen. Die BGG behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die Referenz nicht gewertet.
Die BGG ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet und muss – trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des Referenz-Auftraggebers – in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können. Die Prüffähigkeit können Bewerber bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen:
• Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend)
• Möglichst aussagekräftige Umschreibung der Tätigkeit inkl. Referenzgeber (z.B. „Wohnungswirtschaft“)Die BGG wird anh. der mit. Inform. über die Wertung der Ref. entscheiden und ggfs. Inf. nachfordern bzw. aufklären.
Das BerlAVG, das AEntG sowie das MiLoG sind zwingend zu beachten.
Erkl. zur folg. (MInd.-)Besetzung des Projekts:
o Verfügbarkeit eines für den Einsatz in dem jeweiligen Projekt der BGG vorgesehenen Projektleiters mit relevantem Hochschulabschluss (Qualifikation als Dipl.-Ing. oder vergleichbarem Abschluss) und ausreichend einschlägiger Berufserfahrung (mind. 5 Jahre als Projektleiter) über die gesamte Projektdauer
o Verfügbarkeit mindestens eines für den Einsatz in dem jeweiligen Projekt der BGG vorgesehenen Planers mit relevantem Hochschulabschluss (Qualifikation als Dipl.-Ing. oder vergleichbarem Abschluss) und ausreichend einschlägiger Berufserfahrung (mind. 5 Jahre als Planer) über die gesamte Projektdauer
o Verfügbarkeit des Projektleiters innerhalb eines Arbeitstages vor Ort
o Mitarbeiter, der gem. § 65 Landesbauordnung Berlin bauvorlageberechtigt ist
o Mitarbeiter, der als Berater für energetische Gebäudeplanung gern. § 21 EnEV oder vergleichbar zertifiziert ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Von Fragen über den Stand der Auswertung des Verfahrens bitten wir abzusehen. Sie werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens über Ihre Berücksichtigung/Nichtberücksichtigung benachrichtigt.
Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 18.05.2022, 10.00 Uhr, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Profil der BGG auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über das Profil der BGG auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu stellen und werden ausschließlich über dieses Profil beantwortet. Die Bewerber sind verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen über neue Informationen auf dem Profil der BGG auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu erkundigen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.
2. Die BGG behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote geeignete Nachweise von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Nachweis einer bestehenden branchenüblichen Haftpflichtversicherung spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung zu erbringen. Der Nachweis des bestehenden Versicherungsschutzes ist Fälligkeitsvoraussetzung für jedweden Zahlungsanspruch des Auftragnehmers gegen die den Auftraggeber. Der Versicherungsschutz ist über die gesamte Vertragslaufzeit vorzuhalten und auf Anforderung durch die BGG jederzeit nachzuweisen. Erfolgt die Prämienzahlung jährlich, so ist mit der jeweiligen Fälligkeit der Prämienzahlung unaufgefordert der Nachweis gegenüber dem Auftraggeber zu führen. Der fehlende Nachweis berechtigt den Auftraggeber zur Kündigung aus wichtigem Grund.
4. Vorbehalt der Finanzierung: Das Projekt steht noch unter dem Vorbehalt des Vorliegens weiterer Gremienbeschlüsse bspw. zur Finanzierung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland