Fernmeldeinstallation Referenznummer der Bekanntmachung: TK 11052022-0900
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12437
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fernmeldeinstallation
Neue Fernmeldeinstallation im Zuge der Komplettsanierung der Müggelschlösschenschule
Lieferung und Montage von:
1 St. Brandmeldezentrale
1 St. Sprachalarmierungszentrale
10 St. Druckknopfmelder
28 St. optische Signalmelder
145 St. Lautsprecher
2 St. Sprechstellen
16 St. Uhren
2 St. Mobiles ELA-System
1 St. Bühnenbeleuchtung mit Traversen und
4 St. Bühnenscheinwerfer sowie DMX-Kabel
135 St. Rauchmelder
4.200 m Brandmeldekabel
2 St. Signalgeräte
2 St. Behinderten-WC-Anlagen
10.700 m Kat 7 Leitungen
190 St. Datendosen
1.200 m Fernmeldeleitungen von 2x2x0,6 bis 20x2x0,8
2 St. Wohntelefone mit Tischkonsole
2 St. Etagentürstationen
1 St. Außentürstation mit 4 Klingeltasten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle am Sitz oder Wohnsitz des
Unternehmens (Nachweis durch Präqualifizierung oder für nicht präqualifzierter Unternehmen durch Eigenerklärung im Formular V 124 HF, sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, so ist auf Verlangen folgendes vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung wird als vorläufiger Nachweis akzeptiert)
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (Nachweis durch Eigenerklärung, die von Bietern der engeren Wahl durch entsprechende Bescheinigungen zu belegen sind),
2. Erklärung über den Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er vergleichbare Bauleistungen betrifft (Nachweis durch Präqualifizierung oder durch Eigenerklärung im Formular V 124 HF, die von Bietern der engeren Wahl durch entsprechende Bescheinigungen zu belegen sind).
3. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A (Nachweis durch Präqualifizierung oder für nicht präqualifizierte Unternehmen durch Eigenerklärung im Formular V 124 HF. Sollten Ausschlussgründe nach § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegen, ist der Nachweis zu führen, dass eine Selbstreinigung nach § 6f EU VOB/A erfolgte.
Hinweis: Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.)
4. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Nachweis durch Präqualifizierung oder für nicht
präqualifizierte Unternehmen durch Eigenerklärung im Formular V 124 HF. Wurde ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt, ist dieser auf Verlangen vorzulegen.)
Die Verwendung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) durch einen Bieter wird als vorläufiger Nachweis akzeptiert.
1. Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Bauleistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind (Nachweis durch Präqualifzierung oder für nicht präqualifizierte Unternehmen durch Eigenerklärung mit Formular V 124 HF, die von Bietern der engeren Wahl durch entsprechende Bescheinigungen mit dem dort genannten Inhalt zu belegen sind),
2. Angabe der technischen Fachkräfte, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt (Eigenerklärung),
3. Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Unternehmers (Nachweis durch Eigenerklärung, die von Bietern der engeren Wahl durch entsprechende Bescheinigungen zu belegen sind),
4. Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal (Nachweis durch Präqualifizierung oder für nicht präqualifizierte Unternehmen durch Eigenerklärung mit Formular V 124 HF. Bieter der engeren Wahl haben auf Verlangen die Zahl der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben.)
5. Eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrages verfügt (Eigenerklärung)
6. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Eigenerklärung).
Die Verwendung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) durch einen Bieter wird als vorläufiger Nachweis aktzeptiert.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen.
1. Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte (siehe Formular V 231 F, das den
Vergabeunterlagen beiliegt),
2. Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzten Nachunternehmen bzw. Unterauftragnehmerkette (siehe Formular V 231 F, das den Vergabeunterlagen beiliegt),
3. Einhaltung der Frauenförderung gemäß § 13 BerlAVG in Verbindung mit § 15 BerlAVG, siehe Formular V 246 F, das den Vergabeunterlagen beiliegt).
Abschnitt IV: Verfahren
Das Verfahren muss nach § 10a EU Abs. 3 VOB/A beschleunigt werden, um den Baubeginn am 20.06.2022 nach Lösung des bisherigen Vertrages aus der Vergabe mit der Nummer TK 06042021-0900 halten zu können.
Das Verfahren ist erforderlich, da jetzt mit den notwendigen Arbeiten begonnen werden muss, um den Eröffnungstermin der Schule im Frühjahr 2023 einhalten zu können. Zur Schaffung neuer Schulplätze muss der Fertigstellungstermin unbedingt eingehalten werden.
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin – Öffnungstermin – unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen:
Der Zugang zu den Vergabeunterlagen ist frei über die Vergabeplattform: siehe I.3 möglich.
Bewerber, die nur den freien Zugang nutzen, sich also nicht registrieren, sind verpflichtet, sich selbst auf dieser Seite über eventuelle Beantwortungen von Bieterfragen und/ oder Änderungspakete zu informieren.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote erfolgt nur digital (mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur) oder elektronisch in Textform.
Weitere Hinweise können unter http://www.vergabe.berlin.de entnommen werden.
Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen endet am 05.05.2022 - 09:00 Uhr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]