Technische Gase, Neubau CF II u. HCTI Referenznummer der Bekanntmachung: OV 024-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20251
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uke.de/kfe
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Gase, Neubau CF II u. HCTI
Errichtung von Anlagen technische Gase
ca. 1200m Rohr CO2-Netz DN10 - DN40 für 183 Laboranschlusspunkte, Versorgung via Flaschenbündel
ca. 1900m Rohr Druckluftnetz DN10 - DN50 für 266 Entnahmestellen, Versorgung über
2 Schraubenkompressoren mit je 30kW und Pufferspeicher
UKE Hamburg Eppendorf Martinistr. 52 20251 Hamburg
Errichtung von Anlagen technische Gase
ca. 1200m Rohr CO2-Netz DN10 - DN40 für 183 Laboranschlusspunkte, Versorgung via Flaschenbündel
ca. 1900m Rohr Druckluftnetz DN10 - DN50 für 266 Entnahmestellen, Versorgung über
2 Schraubenkompressoren mit je 30kW und Pufferspeicher
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 23558
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y88RQQ1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.