Lieferung von Büromöbeln
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gkv-spitzenverband.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Büromöbeln
Der GKV-Spitzenverband beabsichtigt, Rahmenverträge über die Lieferung von Büromöbeln in den folgenden zwei Losen für einen Zeitraum von je vier Jahren abzuschließen:
Los 1: Kauf und Lieferung elektrisch höhenverstellbarer Schreibtische und Rollcontainer Los 2: Kauf und Lieferung von Bürodrehstühle Einzelheiten zum Auftragsgegenstand, dem geplanten Beschaffungsbedarf und den spezifischen Anforderungen an die einzelnen Produkte ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen und den Rahmenveträgen.
Die Bieter können sich sowohl für ein als auch für beide Lose bewerben. Es ist für jedes Los ein gesondertes Angebot abzugeben. Die Abgabe eines Gesamtangebotes für beide Lose ist unzulässig.
Kauf und Lieferung elektrisch höhenverstellbarer Schreibtische und Rollcontainer
Berlin
Der zu schließende Rahmenvertrag hat den Kauf und die Lieferung von elektrisch höhenverstellbaren Schreitischen sowie Rollcontainern zum Inhalt. Die Laufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich maximal dreimal um jeweils ein Jahr, sofern der Rahmenvertrag nicht vorher gekündigt wird.
Maximal dreimal um jeweils ein Jahr, sofern der Rahmenvertrag nicht vorher gekündigt wird.
Kauf und Lieferung von Bürodrehstühlen
Berlin
Der zu schließende Rahmenvertrag hat den Kauf und die Lieferung von Bürodrehstühlen zum Inhalt. Die Laufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich maximal dreimal um jeweils ein Jahr, sofern der Rahmenvertrag nicht vorher gekündigt wird.
Maximal dreimal um jeweils ein Jahr, sofern der Rahmenvertrag nicht vorher gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf, oder alternativer Nachweis.
Erklärung über den Umsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist.
Allgemeine Darstellung des Bieters und ggf. der vorgesehenen Nachunternehmer mit den Geschäftsbereichen und Tätigkeitsfeldern (max. 2 Seiten).
Der Bieter reicht vergleichbare vollständig ober überwiegend abgeschlossene Referenzen aus den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist ein. Als vergleichbar angesehen werden Referenzen mit einem vergleichbaren Liefergegenstand sowie vergleichbaren jährlichen Gesamtvolumen.
Drei vergleichbare Referenzen aus den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.