IHC-Färbungen Referenznummer der Bekanntmachung: VV 015-22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20246
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uke.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
IHC-Färbungen
Nutzungsvertrag für de Immunhistochemische Färbungen für das Institut für Pathologie
UKE Strategischer Einkauf Martinistr. 52 20251 Hamburg, UKE Institut für Pathologie Martinistr. 52 20251 Hamburg
Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) beabsichtigt für das Institut für Pathologie einen Nutzungsvertrag
für Immunfärbesysteme zur Durchführung maschineller immunhistochemischer Färbungen auf Grundlage von
Antigen-Antikörper gekoppelten Farbstoffen abzuschließen.
Mit den Geräten sollen alle diagnostischen immunhistochemischen Färbungen, die in der Pathologie des UKE anfallen,
durchgeführt werden. Es sind sowohl große Serienlängen sowie individuelle Färbungen abzuarbeiten. Dabei
soll sowohl die Färbung an sich als auch die nötigen Schnittvorbehandlungen (Entparaffinierung, Antigenvorbehandlung)
durch die anzubietenden Geräte vollautomatisch ausgeführt werden.
Der Nutzungsvertrag beinhaltet sowohl die benötigten Geräte, als auch notwendige Reagenzien sowie Antikörper
(derzeit verwendete Antikörper: siehe Liste, Reihenfolge in absteigender Nutzung). Die Abrechnung soll inklusive
aller Kosten für Objektträger, Primär-Antikörper, Reagenzien, Sekundär-Antikörper sowie Vollservice, Vollwartung
und Miete umgerechnet auf einen Preis pro gefärbten Objektträger geschehen
Art und Umfang: Derzeit werden mindestens 1.000 immunhistochemischen Färbungen pro Tag durchgeführt
Ort der Leistung: Institut für Pathologie
Der Auftrag kann 2 Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden. Weitere Einzelheiten hierzu enthalten die Vergabeunterlagen.
Es entscheiden die Angaben zum Unternehmen und zu den vom Bewerber genannten Referenzen. Es werden folgende
Kriterien bei der Auswahl zu Grunde gelegt:
- Erfahrung mit IHC-Färbungen in vergleichbarem Umfeld und dem Pay-per-use Abrechnungsmodell
- Erfahrung in der Wartung von solchen Geräten bei Gewährleistung einer maximalen Verfügbarkeit
- Erfahrung mit der Anbindung der Geräte an ein Laborinformationssystem
Zu Ziffer II.1.7 und Ziffer V.2.4 dieser Bekanntmachung: Der genaue Auftragswert wird aus Gründen des Wettbewerbs nicht veröffentlicht. Der maßgebliche Schwellenwert in Höhe von EUR 215.000,- wurde in dieser Ausschreibung erreicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmensangaben Einzelbewerber; Unternehmensangaben Bewerbergemeinschaft; Unternehmensbeschreibung/Firmenprofil; Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ggf. zur Selbstreinigung/Zusicherung der Einhaltung von Ausführungsbedingungen; Verbundene Unternehmen; Eigenerklärung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft, ob er/sie sich privilegierter Nachunternehmer bedienen will. Falls ja, die genaue Angabe der privilegierten Nachunternehmer und deren Verpflichtungserklärung für den Auftragsfall.
Vordruck Eigenerklärung zum Umsatz: Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie zusätzlich den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich, der Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Bankerklärung; Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz.
Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn: Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz.
Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung.
Mindestanforderung: Gefordert ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung in Höhe von 1 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Maximierung. Bei Bewerbergemeinschaften gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmens für die Beurteilung des Teilnahmeantrags in dieser Hinsicht - evtl. beigefügte Versicherungsnachweise von privilegierten Nachunternehmern bleiben unberücksichtigt.
Erfahrungsnachweis in Form einer vom Bewerber gefertigten Referenzliste über mit dem Ausschreibungsgegenstand in Art und Umfang vergleichbare erbrachte Leistungen.
Eigenerklärung des Bewerbers über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Beschäftigten in seinem Unternehmen in den letzten drei Jahren insgesamt und in dem Tätigkeitsbereich, der Gegenstand dieser Vergabe ist,
Eigenerklärung bzw. Nachweis zum Qualitätsmanagement. Verfügt der Bewerber über ein QM-Zertifikat, ist dieses dem Teilnahmeantrag beizufügen. Hat der Bewerber allgemeine QM-Maßnahmen für alle Geschäftsabläufe in seinem Unternehmen implementiert, sind diese zu beschreiben. Eigenerklärung bzw. Nachweis zum Umweltmanagement des Bewerbers. Verfügt der Bewerber über ein Umweltmanagements-Zertifikat, ist dieses dem Antrag in Kopie beizufügen.
Eigenerklärung umweltverträgliche Beschaffung nach § 3b HmbVgG.
Eigenerklärung sozialverträgliche Beschaffung nach § 3a HmbVgG
Mindestens drei Referenzen zu vergleichbaren Leistungen aus den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Leistung erfordert die zur Verfügungstellung von diversen Geräten, so dass diese Leistung erst ab einer längeren Vertragslaufzeit wirtschaftlich zu erbringen ist
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPRQ8G
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.