Baustelleneinrichtung, Greifswalder Straße 40 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV OV 007-22 DK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Baustelleneinrichtung, Greifswalder Straße 40
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Baustelleneinrichtung am Standort Heinrich-Wolgast-Schule, Greifswalder Straße 40, 20099 Hamburg.
Beginn und Abschluss der gesamten Baumaßnahme voraussichtlich Februar 2022 bis November 2024.
Greifswalder Straße 40, 20099 Hamburg
Die Baustelleneinrichtung wird im Rahmen von Abbruch- und
Neubauarbeiten an der Schule erforderlich.
Die Arbeiten erfolgen in drei Bauabschnitten.
Abbrucharbeiten 1. BA: Gebäude 04, 05; Neubau Klassenhaus
Abbrucharbeiten 2. BA: Gebäude 03, 08; Neubau Multifunktionshaus
Abbrucharbeiten 3.BA: Keller Gebäude 03
hier: Baustelleneinrichtung
- Verkehrssicherung
- Bauzaun incl. Tore und Sichtschutz
- Bauschließanlage
- Bürocontaineranlage
- Sanitärcontaineranlage
- Beleuchtungsanlage
- Baustraße
- Baumschutz
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: schnellstmöglich nach Beauftragung bis April 2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Baustelleneinrichtung, Greifswalder Straße 40
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Durch eine zwingend erforderliche Umplanung der Realisierung verändert sich der Leistungsbeginn sowie die Ausführungsdauer.
Unter den veränderten Rahmenbedingungen ist zudem die ausgeschriebene Leistung in deren Erfordernis zu konkretisieren.
Die Ausschreibung war gem. § 63 Abs. 1 Nr. 2 VgV aufzuheben, da sich die Grundlage des Verfahrens wesentlich geändert hat.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nachprüfungsanträge sind
- schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde (Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg)
- und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach [gelöscht]
zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]