Landschaftsplanerische Leistungen im Rahmen der Planung und Umsetzung der Gesamtheitlichen Ausgleichskonzeption (GAK) Berlin
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gruen-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landschaftsplanerische Leistungen im Rahmen der Planung und Umsetzung der Gesamtheitlichen Ausgleichskonzeption (GAK) Berlin
Die Grün Berlin GmbH sucht mit vorliegender Ausschreibung ein geeignetes Fachbüro, das im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen der gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption im Kienbergpark die Leistungen der Entwurfs- und Ausführungsplanung gewährleistet. Schwerpunkte liegen hier auf dem ökologischen Waldumbau, dem Ausbau stufige Waldränder und der Entwicklung und Pflege von Offenlandflächen zur Erhöhung der biologischen Vielfalt. Die hier ausgeschriebenen Leistungen setzen eine langjährige Erfahrung im Bereich der Vegetationskunde und naturschutzfachlichen Biotoppflege voraus.
Die Grün Berlin GmbH sucht mit vorliegender Ausschreibung ein geeignetes Fachbüro, das im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen der gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption im Kienbergpark die Leistungen der Entwurfs- und Ausführungsplanung gewährleistet. Schwerpunkte liegen hier auf dem ökologischen Waldumbau, dem Ausbau stufige Waldränder und der Entwicklung und Pflege von Offenlandflächen zur Erhöhung der biologischen Vielfalt. Die hier ausgeschriebenen Leistungen setzen eine langjährige Erfahrung im Bereich der Vegetationskunde und naturschutzfachlichen Biotoppflege voraus.
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt und sind insoweit optional. Die Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) und dem Vertragsentwurf (Teil C der Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich der finalen Bereitstellung der Fördermittel. Hintergrund für diesen ausdrücklichen Bereitstellungsvorbehalt ist die zunächst vorbehaltliche Gestattung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn, um trotz der zu erwartenden Verzögerungen bei Antragsbearbeitung die Einhaltung des Zeitplans zu gewährleisten. Somit kann eine Verzögerung des Maßnahmenbeginns vermieden werden. Ein weiterer Grund für diesen ausdrücklichen Bereitstellungsvorbehalt ist die vorläufige Haushaltswirtschaft des Landes Berlin aufgrund des Regierungswechsels, weshalb die Bereitstellung von Haushalts- und/oder Fördermitteln des Landes Berlin bis zur Feststellung des neuen Haushaltes für die Jahre 2022/2023 nur eingeschränkt erfolgt.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht dennoch nicht, so dass die Teilnahme am vorliegenden Ausschreibungsverfahren und der bei Ihnen anfallende Bearbeitungsaufwand hierfür mithin in Ihrem geschäftlichen Verantwortungsbereich erfolgt. Alle weiteren, gestuften Leistungen, mithin aller Teilprojekte, werden optional beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung besteht auch hier nicht.
Die Leistungen werden optional beauftragt. Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich der finalen Bereitstellung der Fördermittel.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Ein vorheriges Verhandlungsverfahren MIT Teilnahmewettbewerb blieb erfolglos. Gemäß § 14 Abs. 4 VgV kann nach der erfolglosen Durchführung eines Regelverfahrens ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden. Gem. § 74 VgV handelt es sich bei dem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb im Falle von Architekten- und Ingenieurleistungen um das Regelverfahren.
Im vorherigen Verfahren sind keine Bewerbungen eingegangen.
Durch den Zeitverlust des vorangegangenen erfolglosen Verhandlungsverfahrens besteht nun mit der wiederholten Aufnahme des Vergabeverfahrens eine äußerste Dringlichkeit. Auf Grund der vorläufigen Haushaltswirtschaft für die Haushaltsjahre 2022/ 2023 besteht auch für Projekte, die über SIWA finanziert werden, die Frist zum 31.12.2022 zur Vorlage der BPU. Bei nicht Einhalten dieser Frist können in den Jahren 2022 und 2023 keine baulichen Umsetzungen erfolgen. Gemäß § 14 Abs. 4.3 VgV ist hiermit eine Durchführung des Vergabeverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb möglich.
Die Bedingungen für die Teilnahme am Wiederholungsverfahren sind die gleichen, wie im vorherigen Verfahren. Es wurden 6 Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ein vorheriges Verhandlungsverfahren MIT Teilnahmewettbewerb blieb erfolglos. Gemäß § 14 Abs. 4 VgV kann nach der erfolglosen Durchführung eines Regelverfahrens ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden. Gem. § 74 VgV handelt es sich bei dem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb im Falle von Architekten- und Ingenieurleistungen um das Regelverfahren.
Im vorherigen Verfahren sind keine Bewerbungen eingegangen.
Durch den Zeitverlust des vorangegangenen erfolglosen Verhandlungsverfahrens besteht nun mit der wiederholten Aufnahme des Vergabeverfahrens eine äußerste Dringlichkeit. Auf Grund der vorläufigen Haushaltswirtschaft für die Haushaltsjahre 2022/ 2023 besteht auch für Projekte, die über SIWA finanziert werden, die Frist zum 31.12.2022 zur Vorlage der BPU. Bei nicht Einhalten dieser Frist können in den Jahren 2022 und 2023 keine baulichen Umsetzungen erfolgen. Gemäß § 14 Abs. 4.3 VgV ist hiermit eine Durchführung des Vergabeverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb möglich.
Die Bedingungen für die Teilnahme am Wiederholungsverfahren sind die gleichen, wie im vorherigen Verfahren.
Es wurden 6 Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren auch nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/