Seminarhotel West
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22089
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bgw-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Seminarhotel West
In der gesamten Region West werden insgesamt ca. 300 Seminare geplant, verteilt auf das gesamte Jahr. Davon sind ca. 100 Seminare Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung. Mit dieser Ausschreibung wird für das Jahr 2023 ein Hotel als Rahmenvertragspartnerin/ Rahmenvertragspartner gesucht, die/der die Übernachtung der Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer und Dozentinnen und Dozenten, die Bereitstellung von Seminar- und Gruppenarbeitsräumen inklusive Veranstaltungsservice sowie die gastronomische Versorgung der Seminarteilnehmenden und Dozentinnen und Dozenten für insgesamt ca. 100 Seminare im Jahr in der nachfolgend beschriebenen Postleitzahlenregion gewährleisten.
Postleitzahlenbereich 40 - 47, 50 - 53, 57 – 58
In der gesamten Region West werden insgesamt ca. 300 Seminare geplant, verteilt auf das gesamte Jahr. Davon sind ca. 100 Seminare Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung. Mit dieser Ausschreibung wird für das Jahr 2020 ein Hotel als Rahmenvertragspartnerin/ Rahmenvertragspartner gesucht, die/der die Übernachtung der Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer und Dozentinnen und Dozenten, die Bereitstellung von Seminar- und Gruppenarbeitsräumen inklusive Veranstaltungsservice sowie die gastronomische Versorgung der Seminarteilnehmenden und Dozentinnen und Dozenten für insgesamt ca. 100 Seminare im Jahr in der nachfolgend beschriebenen Postleitzahlenregion gewährleisten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dienstleistungen von Seminarhotels/Region West - 2021-69
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Bieterin/der Bieter hat zu erklären, dass keiner der Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegt.Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften bei der Bieterin/ beim Bieter vorliegen, sind dazunähere Angaben zu machen, um der Auftraggeberin die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs.5GWB sowie nach §§ 125 und 126 GWB zu ermöglichen. Die Auftraggeberin behält sich die weitere Aufklärungund das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Tatbestände nach § 123 GWB bei der Bieterin/beim Bieter vorliegen.
4 / 5 Für diese Erklärungen ist das Formblatt „Eignung/Eigenerklärungen der Bieterin/des Bieters zurpersönlichenLage“ (vgl. Anlage 3) auszufüllen (vgl. auch Ziff. 2.1 der „Bewerbungsbedingungen“).
(2) Die Bieterin/der Bieter hat zu erklären, dass keiner der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB, insbesonderenach Abs. 2 (gemäß § 98c des Aufenthaltsgesetzes - AufenthG -, § 19 Mindestlohngesetzes - MiLoG -, § 21 desArbeitnehmerentsendegesetzes - AEntG - und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes - SchwarzArbG-)vorliegt. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften bei der Bieterin/beim Bieter vorliegen,sind dazu nähere Angaben zu machen, um der Auftraggeberin eine Entscheidung über die fakultativenAusschlussgründe nach § 124 GWB sowie nach §§ 125 und 126 GWB zu ermöglichen. Die Auftraggeberinbehält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Tatbeständenach § 124 GWB beim Bieter vorliegen.
Für diese Erklärungen ist ebenfalls das Formblatt „Eignung/Eigenerklärungen der Bieterin / des Bieters zurpersönlichen Lage“ (vgl. Anlage 3) auszufüllen (vgl. auch Ziff. 2.1 der „Bewerbungsbedingungen“).
Für den Fall von Bietergemeinschaften oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen(„Eignungsleihe“ i.S.d. § 47 VgV) sind die vorstehenden Erklärungen von allen Mitgliedern derBietergemeinschaften und anderen Unternehmen mit dem Formblatt (Anlage 4) abzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt eine Antragsfrist von 15 KT nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung.
Es gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):§134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunktdes Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 KT nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 KT. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den AG; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (1) gegen § 134 verstoßen hat oder (2).den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahreninnerhalb von 30 KT nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzungen seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn KT gerügt hat; Ablauf der Frist § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de