Prüfleistungen (§ 2 Nr. 30 ProdSG) Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2022-065-15-BL350
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 072-192627)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfleistungen (§ 2 Nr. 30 ProdSG)
Prüfleistungen an überwachungsbedürftigen Anlagen und Arbeitsmitteln gemäß § 2 Nr. 30 Produktsicherheitsgesetz in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.- Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft. Der Bieter muss einen jährlichen Mindestumsatz in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro vorweisen können.- Vorlage eines aktuellen Betriebshaftpflichtversicherungsnachweises (Deckungssumme mindestens [Betrag gelöscht] Euro für Personen- und [Betrag gelöscht] Euro für Sachschäden) vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen. Dieser Nachweis muss noch nicht zwingend mit Angebotsabgabe vorgelegt werden, jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.- Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft. Der Bieter muss einen jährlichen Mindestumsatz in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro vorweisen können.- Abgabe der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zum Verbot der Beteiligung von Personen oder Unternehmen mit einem Bezug zu Russland an öffentlichen Aufträgen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (5. EU-Sanktionspaket). Die Eigenerklärung ist zu unterzeichnen oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung von allen Mitgliedern einzureichen.- Vorlage eines aktuellen Betriebshaftpflichtversicherungsnachweises (Deckungssumme mindestens [Betrag gelöscht] Euro für Personen- und [Betrag gelöscht] Euro für Sachschäden) vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen. Dieser Nachweis muss noch nicht zwingend mit Angebotsabgabe vorgelegt werden, jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung.