Sachverständigenleistungen gemäß § 20 des Atomgesetzes (AtG) für die Stilllegung und den Abbau des Forschungsreaktors BER II in Berlin im Bereich der nuklearen Sicherung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Zu Händen von:[gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: https://meinauftrag.rib.de/public/publications/386539
Adresse des Beschafferprofils: https://meinauftrag.rib.de/public/publications/386539
Elektronischer Zugang zu Informationen: https://meinauftrag.rib.de/public/publications/386539
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: https://meinauftrag.rib.de/public/publications/386539
Weitere Auskünfte erteilen:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Zu Händen von:[gelöscht]
Internet-Adresse: https://meinauftrag.rib.de/public/publications/386539
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Zu Händen von:[gelöscht]
Internet-Adresse: https://meinauftrag.rib.de/public/publications/386539
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Zu Händen von:[gelöscht]
Internet-Adresse: https://meinauftrag.rib.de/public/publications/386539
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 26: Sonstige Dienstleistungen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Berlin
NUTS-Code DE30 Berlin
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Monaten: 84Begründung einer Rahmenvereinbarung, deren Laufzeit sieben Jahre übersteigt: Sicherstellung kontinuierlicher Qualitätsstandards während Stilllegungs-/Abbauphase; Vermeidung v. Sicherheitsrisiken aufgrund Wissensverlust zu Anlage u. Prozess bzgl. der Sicherung bei AN-Wechsel
Geschätzter Gesamtauftragswert über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert ohne MwSt: [Betrag gelöscht] EUR71319000 Gutachterische Tätigkeit
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Der erfolgreiche Bieter muss angeben, welche(n) Teil(e) des Auftrags er über den geforderten Anteil hinaus als Unteraufträge zu vergeben gedenkt, und die bereits ausgewählten Unterauftragnehmer nennen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Anhang zum Merkblatt VS-NfD
• RS-Handbuch Grundsätze für die Vergabe von Unteraufträgen
• Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt (Wirt 214)
• Besondere Vertragsbedingungen und Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung (Wirt-2141)
• Besondere Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen F (Wirt-2143)
• Besondere Vertragsbedingungen Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG (Wirt-2144)
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1.1.Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 147 GWB i. V. m. §§ 123, 124 GWB vorliegen oder – bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe – eine Eigenerklärung zur Selbstreinigung im Sinne des § 147 GWB i. V. m. § 125 GWB. Der Auftraggeber behält sich vor ggf. weitergehende Nachweise zu fordern. Entsprechende Nachweise können etwa aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger und der Finanzbehörden sein.1.2. Auszug eines Berufs- oder Handelsregisters des Mitgliedsstaates der Herkunft oder Niederlassung (nicht älter als 6 Monate ab Veröffentlichung der Bekanntmachung), soweit eintragungspflichtig, oder sonstige Bescheinigung zur erlaubten Berufsausübung.
Soweit eine Bewerbergemeinschaft einen Teilnahmeantrag einreicht, muss jedes Mitglied separat die geforderten Erklärungen abgeben bzw. Nachweise zu (1.1) und (1.2) erbringen.
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: - wie Ziffer III.2.1) 1.1 und 1.2Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 2.1 Nachweis über das Vorliegen einer aktuell gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 5 Mio. EUR für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden durch Vorlage einer aktuellen Bestätigung des Versicherungsgebers, alternativ durch Vorlage einer aktuellen Erklärung des Versicherungsgebers, im Auftragsfall einer Versicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abzuschließen.Im Falle von Bewerbergemeinschaften muss von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Berufshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen bzw. eine Erklärung zum Abschluss einer solchen nachgewiesen werden. Die Vorlage nur von einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft genügt lediglich dann, wenn der Versicherungsschutz eines Bewerbergemeinschaftsmitglieds die Beteiligung an einer Arbeitsgemeinschaft und die Versicherung aller weiteren Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft erfasst. Dies ist mit Abgabe des Teilnahmeantrags unaufgefordert nachzuweisen.
2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Angabe getrennt pro Jahr) und über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Sachverständigenleistungen nach § 20 AtG, im Folgenden: SV-Leistungen) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Angabe getrennt pro Jahr).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu 2.2: Der Mindestumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (SV-Leistungen nach § 20 AtG) muss im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 4 Mio. Euro netto betragen haben.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: - Nachweis über das Vorliegen einer aktuell gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer dem übertragenen Leistungsanteil angemessenen Deckungssumme je Schadensereignis für Personen-, Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden durch Vorlage einer aktuellen Bestätigung des Versicherungsgebers, alternativ durch Vorlage einer aktuellen Erklärung des Versicherungsgebers, im Auftragsfall eine Versicherung mit angemessenen Deckungssummen abzuschließen.- Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Angabe getrennt pro Jahr) und über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (übertragener Leistungsanteil) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Angabe getrennt pro Jahr).
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:3.1 Liste geeigneter Ref. aus den letzten 5 Jahren (04/2017–04/2022) zu SV-Leistungen nach § 20 AtG im Bereich nukleare Sicherung durch Vorlage einer Bescheinigung des Auftraggebers unter Angabe von:
- Name Auskunftsperson, Kontaktdaten (Tel.Nr., Mail)
- Leistungszeit
- Leistungsinhalt
- Rechnungswert in EUR netto
- Angabe, ob die Dienstleistung fachgerecht und ordnungsgemäß ausgeführt wurde.
Alternativ, falls eine solche Bescheinigung nicht vorgelegt werden kann: Eigenerklärung zu den Ref. mit den vorstehend geforderten Angaben.
3.2 Angaben zu den Mitarbeitenden:
(1.) Anzahl der für die Ausführung des Auftrags vorhandenen Mitarbeiter (techn. Fachkräfte) und Angabe ihrer Kenntnisse (Qualifikationen)
(2.) Benennung einer Projektleitung und einer Stellvertretung jeweils mit Nachweisen/Erklärungen zu:
(a) Name, Unternehmenszugehörigkeit, Qualifikation (Ausbildung, Berufszulassung)
(b) Berufserfahrung in Jahren als Sachverständige(r) im Themenbereich Sicherung in atomrechtlichen Verwaltungsverfahren
(c) Persönl. Ref. zu SV-Leistungen im Themenbereich Sicherung in atomrechtlichen Verwaltungsverfahren zur Unterstützung der aufsichtlichen Begleitung vor Ort (z.B. Anlagenbegehungen, Abnahmen, Wiederkehrende Prüfungen) mit Angabe des Auftraggebers/Kontaktdaten, Leistungszeit, Leistungsinhalt und Rechnungswert in Euro netto
(d) Persönl. Ref. über angefertigte Gutachten/gutachterliche Stellungnahmen in deutscher Sprache im Zusammenhang mit atomrechtlichen Verwaltungsverfahren mit Angabe des Auftraggebers/Kontaktdaten, Leistungszeit, Leistungsinhalt und Rechnungswert in Euro netto
(e) Beschreibung und Nachweis der mind. jährlichen Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung einschlägiger Fachkenntnisse im Bereich nukleare Sicherung
(f) Vorlage des Nachweises einer einfachen Sicherheitsüberprüfung (Ü1) gem. § 8 SÜG
(g) Vorlage des Nachweises der überprüften Zuverlässigkeit nach § 12b AtG i.V.m. AtZÜV; alternativ: unterzeichnete Erklärung des Einverständnisses zur Überprüfung im vorgenannten Sinne
(h) Angabe zu den Deutschkenntnissen
Eine Mehrfachbenennung von Ref. zu 2(c) und 2(d) ist zulässig.
3.3 Eigenerklärung, dass keine atomrechtlich geregelten Prüfungen für die HZB GmbH (Betreiberin) in Bezug auf die Forschungsreaktoranlage BER II getätigt wurden und (im Auftragsfall) während der gesamten Vertragslaufzeit nicht getätigt werden; im Falle möglicher Interessenskonflikte sind geeignete Maßnahmen (z.B. chinese wall) darzustellen, wie die Leistungserbringung dennoch unabhängig erfolgen kann.
3.4 Nachweis über die Aufnahme in die Geheimschutzbetreuung durch Vorlage eines Sicherheitsbescheides als Berechtigung zum Umgang mit VS-VERTRAULICH eingestuften Sicherungsunterlagen in atomrechtlichen Verwaltungsverfahren;
3.5 Verpflichtungserklärung des Bewerbers sowie der in Aussicht genommenen Unterauftragnehmer gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VSVgV
3.6 Verpflichtungserklärung des Bewerbers gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VSVgV
3.7 Nachweis von Maßnahmen zur Qualitätssicherung bzw. Qualitätsmanagement durch Vorlage einer Zertifizierung nach ISO 9001:2015; alternativ: Darstellung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung bspw. anhand eines organisationsinternen Handbuchs
3.8 Nachweis von Maßnahmen zur IT-Sicherheit bzw. zum IT-Sicherheitsmanagement durch Vorlage einer Zertifizierung nach ISO 27001:2013; alternativ: Darstellung der Maßnahmen zum IT-Sicherheitsmanagement bspw. anhand eines organisationsinternen Handbuchs
3.9 Angabe, ob und welche Leistungsbereiche ggf. an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
● Zu 3.1: Im Rahmen der Ref. müssen mindestens folgende Leistungen erbracht worden sein:
(a) umfassende fachliche Begleitung eines Genehmigungs- und/oder Aufsichtsverfahrens bzgl. der nuklearen Sicherung einer Anlage, die dem Atomrecht unterfällt (sämtliche Gutachter-, Prüfungs-, Überwachungs-, Unterstützungs- und sonstigen begleitenden Leistungen, die sich im Laufe des atomrechtlichen Verfahrens als notwendig erweisen und der Sache nach zur Funktion und Tätigkeit eines nach § 20 AtG zugezogenen Sachverständigen im Bereich nukleare Sicherung gehören);
(b) Erbringung einer Sachverständigenleistung zur nuklearen Sicherung bei Stilllegung und Rückbau einer Anlage, die dem Atomrecht unterfällt
(c) Begutachtung eines Konzeptes zur nuklearen Sicherung für die Puffer- und Zwischenlagerung und Entsorgung von Abfällen und Reststoffen.
Die Anforderungen zu (a) bis (c) können durch eine oder durch mehrere Ref. erfüllt werden.
● Zu 3.2.(2) (a):
Abgeschlossenes Studium der Naturwissenschaften oder des Ingenieurwesens
● Zu 3.2.(2) (b):
mind. 5 Jahre Berufserfahrungen als Sachverständiger im Themenbereich Sicherung in atomrechtlichen Verwaltungsverfahren
● Zu 3.2.(2) (c):
mind. 2 persönliche Ref. zur Unterstützung der aufsichtlichen Begleitung vor Ort (z. B. Anlagenbegehungen, Abnahmen, Wiederkehrende Prüfungen) im Themenbereich Sicherung in atomrechtlichen Verwaltungsverfahren
● Zu 3.2.(2) (d):
mind. 1 persönliche Ref. über angefertigte Gutachten bzw. gutachterliche Stellungnahmen in deutscher Sprache unter Anwendung der Rahmenrichtlinie über die Gestaltung von Sachverständigengutachten in atomrechtlichen Verwaltungsverfahren (Bekanntmachung des BMI vom 15.12.1983 – Rs. I 6-513820/4-GMBl 1984) und des Regelwerks mit den Richtlinien für den Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD-Richtlinien) entsprechend § 44 Abs. 2 AtG.
● Zu 3.2.(2) (h):
Deutschkenntnisse mind. „verhandlungssicher“ unter Berücksichtigung folgender Klassifizierungen: "Grundkenntnisse" (einfache Fragen beantworten, einfache Briefe lesen und verstehen; einfache E-Mails schreiben), "in Wort und Schrift" (Telefonate führen, normale Geschäftskorrespondenz, Teilnahme an Besprechungen), "verhandlungssicher" (sicher in der Sprache, komplizierte Zusammenhänge verstehen und erläutern, umfangreiche, schwierige Korrespondenz führen) und "Muttersprache"
● Zu 3.3:
Die Erklärung zum Ausschluss von Interessenkollisionen ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied separat die geforderte Erklärung abgeben. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist die Erklärung für diese auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen.
● Zu 3.4:
Der Sicherheitsbescheid ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied separat den geforderten Sicherheitsbescheid vorlegen. Bei Unterauftragnehmern ist der Sicherheitsbescheid für diese auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen.
● Zu 3.5:
Die Verpflichtungserklärung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied separat die Verpflichtungserklärung abgeben. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist die Verpflichtungserklärung auf Verlangen des Auftraggebers auch für diese einzureichen.
● Allgemein:
Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare „Erklärungen zur Eignung und zu Ausschlussgründen“ nebst Anhängen, „Verpflichtungserklärung § 7 VSVgV_Schutz Verschlusssachen“ und die „Verpflichtungserklärung § 7 VSVgV_Vor Einsatz von Unterauftragnehmern“ sind zwingend zu verwenden und müssen vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. In Bezug auf Bewerbergemeinschaften, Unterauftragnehmer und Eignungsleihe sind die Anforderungen der Teilnahmebedingungen zu beachten.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:-wie Ziffer III.2.3) 3.1 bis 3.9, soweit für den übertragenen Leistungsteil zutreffend
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
- wie Mindeststandards zu Ziffer III.2.3) 3.1 bis 3.5, soweit für den übertragenen Leistungsteil zutreffend
- Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare sind zwingend zu verwenden. In Bezug auf Unterauftragnehmer und Eignungsleihe sind die Anforderungen der Teilnahmebedingungen zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: [1] Qualifikation und Erfahrungen der Projektleitung (max. 45 Pkt., erreichte Pkt. werden addiert; Nachweis durch eine oder mehrere Referenzen (Ref.) möglich; es werden nur Ref. berücksichtigt, die alle Angaben zu Auftraggeber, Leistungszeit, Leistungsinhalt und Rechnungswert beinhalten): +10 Pkt. = mind. 10 Jahre Berufserfahrungen als Sachverständiger im Themenbereich Sicherung in atomrechtlichen Verwaltungsverfahren ; +15 Pkt. = mind. 1 persönl. Ref. bzgl. Begutachtung von Sicherungsunterlagen in Verfahren nach § 7 AtG bei Forschungseinrichtungen im Rahmen atomrechtlicher Verwaltungsverfahren ; +10 Pkt. = mind. 10 persönl. Ref. zur Unterstützung der aufsichtlichen Begleitung vor Ort (z.B. Anlagenbegehungen, Abnahmen, Wiederkehrende Prüfungen) im Themenbereich Sicherung in atomrechtlichen Verwaltungsverfahren ; +10 Pkt. = mind. 5 persönl. Ref. über angefertigte Gutachten/gutachterl. Stellungnahmen in deutscher Sprache unter Anwendung der Rahmenrichtlinie über die Gestaltung von Sachverständigengutachten in atomrechtlichen Verwaltungsverfahren und SEWD-Richtlinien* . [2] Qualifikation und Erfahrungen der stellv. Projektleitung (max. 30 Pkt., erreichte Pkt. werden addiert; Nachweis durch eine oder mehrere Referenzen (Ref.) möglich; es werden nur Ref. berücksichtigt, die alle geforderten Angaben zu Auftraggeber, Leistungszeit, Leistungsinhalt und Rechnungswert beinhalten):+ 10 Pkt. = mind. 7 Jahre Berufserfahrungen als Sachverständiger im Themenbereich Sicherung in atomrechtlichen Verwaltungsverfahren ; + 10 Pkt. = mind. 6 persönl. Ref. zur Unterstützung der aufsichtlichen Begleitung vor Ort (z.B. Anlagenbegehungen, Abnahmen, Wiederkehrende Prüfungen) im Themenbereich Sicherung in atomrechtlichen Verwaltungsverfahren ; + 10 Pkt. = mind. 3 persönl. Ref. über angefertigte Gutachten/gutachterl. Stellungnahmen in deutscher Sprache unter Anwendung der Rahmenrichtlinie über die Gestaltung von Sachverständigengutachten in atomrechtlichen Verwaltungsverfahren und SEWD-Richtlinien* . [3] Qualität der (unternehmensbez.) Referenzen (max. 15 Pkt.; erreichte Pkt. werden addiert; Nachweis durch eine oder mehrere Referenzen (Ref.) möglich. Es werden nur Ref. aus den letzten 5 Jahren (04/2017-04/2022) berücksichtigt, die alle geforderten Angaben zu Auftraggeber, Leistungszeit, Leistungsinhalt und Rechnungswert beinhalten:+ 5 Pkt. = mind. 1 Ref. bzgl. Begutachtung von Sicherungsunterlagen in Verfahren nach § 7 AtG in Bezug auf kerntechnische Anlagen und Einrichtungen im Rahmen atomrechtlicher Verwaltungsverfahren ; + 5 Pkt. = mind. 1 Ref. zu Sachverständigenleistungen im aufsichtlichen Verfahren in Bezug auf den erforderlichen Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter bei Stilllegung und Rückbau einer Anlage, die dem Atomrecht unterfällt ; + 5 Pkt. = mind. 1 Ref. über angefertigte Gutachten/gutachterl. Stellungnahmen in deutscher Sprache unter Anwendung der Rahmenrichtlinie über die Gestaltung von Sachverständigengutachten in atomrechtlichen Verwaltungsverfahren und SEWD-Richtlinien* .[4] Anzahl für die Auftragsausführung vorhandener Mitarbeiter (MA) und ihre Kenntnisse (max. 10 Pkt. erreichbar): 10 Pkt. = ≥ 10 MA mit Kenntnissen als Sachverständige nach § 20 AtG ; 6 Pkt. = ≥ 5 MA mit Kenntnissen als Sachverständige nach § 20 AtG ;3 Pkt. = ≥ 2 MA mit Kenntnissen als Sachverständige nach § 20 AtG ;0 Pkt. = 2 MA mit Kenntnissen als Sachverständige nach § 20 AtG ;*Rahmenrichtlinie über die Gestaltung von Sachverständigengutachten in atomrechtlichen Verwaltungsverfahren (Bekanntmachung des BMI vom 15.12.1983 – Rs. I 6-513820/4-GMBl 1984) und Regelwerk mit den Richtlinien für den Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD-Richtlinien) entspr. § 44 Abs. 2 AtG
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist geplant, 3–5 Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots aufzufordern. Die Auswahl erfolgt nach der höchsten Gesamtpunktzahl anhand der Auswahlkriterien. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 100 Pkt. Kommt es zu Punktgleichheit mit der Folge, dass sich mehr als 5 Bewerber für die Angebotsphase qualifizieren, werden alle Bewerber mit Punktgleichstand zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Hierdurch ist es möglich, dass mehr als 5 Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden. Weitere Ränge werden in diesem Fall nicht berücksichtigt. Bei genau oder weniger als 3 Bewerbern werden alle Bewerber, die die Eignungs- und Mindestanforderungen erfüllen, zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
2. Schätzwert und Höchstwert der Rahmenvereinbarung gemäß EuGH-Rechtsprechung:
Der Schätzwert der Rahmenvereinbarung beträgt 2 Mio. Euro netto. Der Schätzwert ist zugleich der Höchstwert.
3. Projektleitung und stellvertretende Projektleitung:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die im Teilnahmeantrag benannten Projektleitung und stellvertretende Projektleitung bei der Auftragsausführung einzusetzen. Die Projektleitung und/oder die stellvertretende Projektleitung dürfen nur aus wichtigem Grund und nur durch Mitarbeiter/innen mit nachgewiesener gleicher Qualifikation und Projekterfahrung ersetzt werden, die zudem die geforderten Zulassungsvoraussetzungen (Sicherheitsüberprüfung (Ü1), atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung, etc.) erfüllen. Der beabsichtigte Austausch muss mit schriftlicher Begründung dem AG vorab angezeigt werden und dieser muss seine vorherige schriftliche Zustimmung erteilen.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.