Sachverständigenleistungen gemäß § 20 des Atomgesetzes (AtG) für die Stilllegung und den Abbau des Forschungsreaktors BER II in Berlin im Bereich der nuklearen Sicherung

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Zu Händen von:[gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: https://meinauftrag.rib.de/public/publications/386539

Adresse des Beschafferprofils: https://meinauftrag.rib.de/public/publications/386539

Elektronischer Zugang zu Informationen: https://meinauftrag.rib.de/public/publications/386539

Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: https://meinauftrag.rib.de/public/publications/386539

Weitere Auskünfte erteilen:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Zu Händen von:[gelöscht]
Internet-Adresse: https://meinauftrag.rib.de/public/publications/386539

Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Zu Händen von:[gelöscht]
Internet-Adresse: https://meinauftrag.rib.de/public/publications/386539

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Zu Händen von:[gelöscht]
Internet-Adresse: https://meinauftrag.rib.de/public/publications/386539

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)
Umwelt
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Sachverständigenleistungen gemäß § 20 des Atomgesetzes (AtG) für die Stilllegung und den Abbau des Forschungsreaktors BER II in Berlin im Bereich der nuklearen Sicherung
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 26: Sonstige Dienstleistungen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Berlin

NUTS-Code DE30 Berlin

II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

Laufzeit der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 84
Begründung einer Rahmenvereinbarung, deren Laufzeit sieben Jahre übersteigt: Sicherstellung kontinuierlicher Qualitätsstandards während Stilllegungs-/Abbauphase; Vermeidung v. Sicherheitsrisiken aufgrund Wissensverlust zu Anlage u. Prozess bzgl. der Sicherung bei AN-Wechsel

Geschätzter Gesamtauftragswert über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung

Geschätzter Wert ohne MwSt: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Sachverständigenleistungen gemäß AtG für die Stilllegung und den Abbau des Forschungsreaktors BER II in Berlin im Bereich der nuklearen Sicherung
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

71319000 Gutachterische Tätigkeit

II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen Unterauftragnehmer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Der erfolgreiche Bieter muss angeben, welche(n) Teil(e) des Auftrags er über den geforderten Anteil hinaus als Unteraufträge zu vergeben gedenkt, und die bereits ausgewählten Unterauftragnehmer nennen
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Geschätzter Wert ohne MwSt: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 7.10.2022. Abschluss 31.12.2037

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung, insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
• Merkblatt VS-NfD
• Anhang zum Merkblatt VS-NfD
• RS-Handbuch Grundsätze für die Vergabe von Unteraufträgen
• Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt (Wirt 214)
• Besondere Vertragsbedingungen und Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung (Wirt-2141)
• Besondere Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen F (Wirt-2143)
• Besondere Vertragsbedingungen Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG (Wirt-2144)
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage

Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1.1.Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 147 GWB i. V. m. §§ 123, 124 GWB vorliegen oder – bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe – eine Eigenerklärung zur Selbstreinigung im Sinne des § 147 GWB i. V. m. § 125 GWB. Der Auftraggeber behält sich vor ggf. weitergehende Nachweise zu fordern. Entsprechende Nachweise können etwa aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger und der Finanzbehörden sein.
1.2. Auszug eines Berufs- oder Handelsregisters des Mitgliedsstaates der Herkunft oder Niederlassung (nicht älter als 6 Monate ab Veröffentlichung der Bekanntmachung), soweit eintragungspflichtig, oder sonstige Bescheinigung zur erlaubten Berufsausübung.
Soweit eine Bewerbergemeinschaft einen Teilnahmeantrag einreicht, muss jedes Mitglied separat die geforderten Erklärungen abgeben bzw. Nachweise zu (1.1) und (1.2) erbringen.

Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: - wie Ziffer III.2.1) 1.1 und 1.2
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 2.1 Nachweis über das Vorliegen einer aktuell gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 5 Mio. EUR für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden durch Vorlage einer aktuellen Bestätigung des Versicherungsgebers, alternativ durch Vorlage einer aktuellen Erklärung des Versicherungsgebers, im Auftragsfall einer Versicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abzuschließen.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften muss von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Berufshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen bzw. eine Erklärung zum Abschluss einer solchen nachgewiesen werden. Die Vorlage nur von einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft genügt lediglich dann, wenn der Versicherungsschutz eines Bewerbergemeinschaftsmitglieds die Beteiligung an einer Arbeitsgemeinschaft und die Versicherung aller weiteren Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft erfasst. Dies ist mit Abgabe des Teilnahmeantrags unaufgefordert nachzuweisen.
2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Angabe getrennt pro Jahr) und über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Sachverständigenleistungen nach § 20 AtG, im Folgenden: SV-Leistungen) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Angabe getrennt pro Jahr).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu 2.2: Der Mindestumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (SV-Leistungen nach § 20 AtG) muss im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 4 Mio. Euro netto betragen haben.

Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: - Nachweis über das Vorliegen einer aktuell gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer dem übertragenen Leistungsanteil angemessenen Deckungssumme je Schadensereignis für Personen-, Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden durch Vorlage einer aktuellen Bestätigung des Versicherungsgebers, alternativ durch Vorlage einer aktuellen Erklärung des Versicherungsgebers, im Auftragsfall eine Versicherung mit angemessenen Deckungssummen abzuschließen.
- Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Angabe getrennt pro Jahr) und über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (übertragener Leistungsanteil) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Angabe getrennt pro Jahr).
III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
3.1 Liste geeigneter Ref. aus den letzten 5 Jahren (04/2017–04/2022) zu SV-Leistungen nach § 20 AtG im Bereich nukleare Sicherung durch Vorlage einer Bescheinigung des Auftraggebers unter Angabe von:
- Name Auskunftsperson, Kontaktdaten (Tel.Nr., Mail)
- Leistungszeit
- Leistungsinhalt
- Rechnungswert in EUR netto
- Angabe, ob die Dienstleistung fachgerecht und ordnungsgemäß ausgeführt wurde.
Alternativ, falls eine solche Bescheinigung nicht vorgelegt werden kann: Eigenerklärung zu den Ref. mit den vorstehend geforderten Angaben.
3.2 Angaben zu den Mitarbeitenden:
(1.) Anzahl der für die Ausführung des Auftrags vorhandenen Mitarbeiter (techn. Fachkräfte) und Angabe ihrer Kenntnisse (Qualifikationen)
(2.) Benennung einer Projektleitung und einer Stellvertretung jeweils mit Nachweisen/Erklärungen zu:
(a) Name, Unternehmenszugehörigkeit, Qualifikation (Ausbildung, Berufszulassung)
(b) Berufserfahrung in Jahren als Sachverständige(r) im Themenbereich Sicherung in atomrechtlichen Verwaltungsverfahren
(c) Persönl. Ref. zu SV-Leistungen im Themenbereich Sicherung in atomrechtlichen Verwaltungsverfahren zur Unterstützung der aufsichtlichen Begleitung vor Ort (z.B. Anlagenbegehungen, Abnahmen, Wiederkehrende Prüfungen) mit Angabe des Auftraggebers/Kontaktdaten, Leistungszeit, Leistungsinhalt und Rechnungswert in Euro netto
(d) Persönl. Ref. über angefertigte Gutachten/gutachterliche Stellungnahmen in deutscher Sprache im Zusammenhang mit atomrechtlichen Verwaltungsverfahren mit Angabe des Auftraggebers/Kontaktdaten, Leistungszeit, Leistungsinhalt und Rechnungswert in Euro netto
(e) Beschreibung und Nachweis der mind. jährlichen Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung einschlägiger Fachkenntnisse im Bereich nukleare Sicherung
(f) Vorlage des Nachweises einer einfachen Sicherheitsüberprüfung (Ü1) gem. § 8 SÜG
(g) Vorlage des Nachweises der überprüften Zuverlässigkeit nach § 12b AtG i.V.m. AtZÜV; alternativ: unterzeichnete Erklärung des Einverständnisses zur Überprüfung im vorgenannten Sinne
(h) Angabe zu den Deutschkenntnissen
Eine Mehrfachbenennung von Ref. zu 2(c) und 2(d) ist zulässig.
3.3 Eigenerklärung, dass keine atomrechtlich geregelten Prüfungen für die HZB GmbH (Betreiberin) in Bezug auf die Forschungsreaktoranlage BER II getätigt wurden und (im Auftragsfall) während der gesamten Vertragslaufzeit nicht getätigt werden; im Falle möglicher Interessenskonflikte sind geeignete Maßnahmen (z.B. chinese wall) darzustellen, wie die Leistungserbringung dennoch unabhängig erfolgen kann.
3.4 Nachweis über die Aufnahme in die Geheimschutzbetreuung durch Vorlage eines Sicherheitsbescheides als Berechtigung zum Umgang mit VS-VERTRAULICH eingestuften Sicherungsunterlagen in atomrechtlichen Verwaltungsverfahren;
3.5 Verpflichtungserklärung des Bewerbers sowie der in Aussicht genommenen Unterauftragnehmer gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VSVgV
3.6 Verpflichtungserklärung des Bewerbers gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VSVgV
3.7 Nachweis von Maßnahmen zur Qualitätssicherung bzw. Qualitätsmanagement durch Vorlage einer Zertifizierung nach ISO 9001:2015; alternativ: Darstellung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung bspw. anhand eines organisationsinternen Handbuchs
3.8 Nachweis von Maßnahmen zur IT-Sicherheit bzw. zum IT-Sicherheitsmanagement durch Vorlage einer Zertifizierung nach ISO 27001:2013; alternativ: Darstellung der Maßnahmen zum IT-Sicherheitsmanagement bspw. anhand eines organisationsinternen Handbuchs
3.9 Angabe, ob und welche Leistungsbereiche ggf. an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
● Zu 3.1: Im Rahmen der Ref. müssen mindestens folgende Leistungen erbracht worden sein:
(a) umfassende fachliche Begleitung eines Genehmigungs- und/oder Aufsichtsverfahrens bzgl. der nuklearen Sicherung einer Anlage, die dem Atomrecht unterfällt (sämtliche Gutachter-, Prüfungs-, Überwachungs-, Unterstützungs- und sonstigen begleitenden Leistungen, die sich im Laufe des atomrechtlichen Verfahrens als notwendig erweisen und der Sache nach zur Funktion und Tätigkeit eines nach § 20 AtG zugezogenen Sachverständigen im Bereich nukleare Sicherung gehören);
(b) Erbringung einer Sachverständigenleistung zur nuklearen Sicherung bei Stilllegung und Rückbau einer Anlage, die dem Atomrecht unterfällt
(c) Begutachtung eines Konzeptes zur nuklearen Sicherung für die Puffer- und Zwischenlagerung und Entsorgung von Abfällen und Reststoffen.
Die Anforderungen zu (a) bis (c) können durch eine oder durch mehrere Ref. erfüllt werden.
● Zu 3.2.(2) (a):
Abgeschlossenes Studium der Naturwissenschaften oder des Ingenieurwesens
● Zu 3.2.(2) (b):
mind. 5 Jahre Berufserfahrungen als Sachverständiger im Themenbereich Sicherung in atomrechtlichen Verwaltungsverfahren
● Zu 3.2.(2) (c):
mind. 2 persönliche Ref. zur Unterstützung der aufsichtlichen Begleitung vor Ort (z. B. Anlagenbegehungen, Abnahmen, Wiederkehrende Prüfungen) im Themenbereich Sicherung in atomrechtlichen Verwaltungsverfahren
● Zu 3.2.(2) (d):
mind. 1 persönliche Ref. über angefertigte Gutachten bzw. gutachterliche Stellungnahmen in deutscher Sprache unter Anwendung der Rahmenrichtlinie über die Gestaltung von Sachverständigengutachten in atomrechtlichen Verwaltungsverfahren (Bekanntmachung des BMI vom 15.12.1983 – Rs. I 6-513820/4-GMBl 1984) und des Regelwerks mit den Richtlinien für den Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD-Richtlinien) entsprechend § 44 Abs. 2 AtG.
● Zu 3.2.(2) (h):
Deutschkenntnisse mind. „verhandlungssicher“ unter Berücksichtigung folgender Klassifizierungen: "Grundkenntnisse" (einfache Fragen beantworten, einfache Briefe lesen und verstehen; einfache E-Mails schreiben), "in Wort und Schrift" (Telefonate führen, normale Geschäftskorrespondenz, Teilnahme an Besprechungen), "verhandlungssicher" (sicher in der Sprache, komplizierte Zusammenhänge verstehen und erläutern, umfangreiche, schwierige Korrespondenz führen) und "Muttersprache"
● Zu 3.3:
Die Erklärung zum Ausschluss von Interessenkollisionen ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied separat die geforderte Erklärung abgeben. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist die Erklärung für diese auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen.
● Zu 3.4:
Der Sicherheitsbescheid ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied separat den geforderten Sicherheitsbescheid vorlegen. Bei Unterauftragnehmern ist der Sicherheitsbescheid für diese auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen.
● Zu 3.5:
Die Verpflichtungserklärung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied separat die Verpflichtungserklärung abgeben. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist die Verpflichtungserklärung auf Verlangen des Auftraggebers auch für diese einzureichen.
● Allgemein:
Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare „Erklärungen zur Eignung und zu Ausschlussgründen“ nebst Anhängen, „Verpflichtungserklärung § 7 VSVgV_Schutz Verschlusssachen“ und die „Verpflichtungserklärung § 7 VSVgV_Vor Einsatz von Unterauftragnehmern“ sind zwingend zu verwenden und müssen vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. In Bezug auf Bewerbergemeinschaften, Unterauftragnehmer und Eignungsleihe sind die Anforderungen der Teilnahmebedingungen zu beachten.

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
-wie Ziffer III.2.3) 3.1 bis 3.9, soweit für den übertragenen Leistungsteil zutreffend
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
- wie Mindeststandards zu Ziffer III.2.3) 3.1 bis 3.5, soweit für den übertragenen Leistungsteil zutreffend
- Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare sind zwingend zu verwenden. In Bezug auf Unterauftragnehmer und Eignungsleihe sind die Anforderungen der Teilnahmebedingungen zu beachten.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3 und Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: [1] Qualifikation und Erfahrungen der Projektleitung (max. 45 Pkt., erreichte Pkt. werden addiert; Nachweis durch eine oder mehrere Referenzen (Ref.) möglich; es werden nur Ref. berücksichtigt, die alle Angaben zu Auftraggeber, Leistungszeit, Leistungsinhalt und Rechnungswert beinhalten): +10 Pkt. = mind. 10 Jahre Berufserfahrungen als Sachverständiger im Themenbereich Sicherung in atomrechtlichen Verwaltungsverfahren ; +15 Pkt. = mind. 1 persönl. Ref. bzgl. Begutachtung von Sicherungsunterlagen in Verfahren nach § 7 AtG bei Forschungseinrichtungen im Rahmen atomrechtlicher Verwaltungsverfahren ; +10 Pkt. = mind. 10 persönl. Ref. zur Unterstützung der aufsichtlichen Begleitung vor Ort (z.B. Anlagenbegehungen, Abnahmen, Wiederkehrende Prüfungen) im Themenbereich Sicherung in atomrechtlichen Verwaltungsverfahren ; +10 Pkt. = mind. 5 persönl. Ref. über angefertigte Gutachten/gutachterl. Stellungnahmen in deutscher Sprache unter Anwendung der Rahmenrichtlinie über die Gestaltung von Sachverständigengutachten in atomrechtlichen Verwaltungsverfahren und SEWD-Richtlinien* . [2] Qualifikation und Erfahrungen der stellv. Projektleitung (max. 30 Pkt., erreichte Pkt. werden addiert; Nachweis durch eine oder mehrere Referenzen (Ref.) möglich; es werden nur Ref. berücksichtigt, die alle geforderten Angaben zu Auftraggeber, Leistungszeit, Leistungsinhalt und Rechnungswert beinhalten):+ 10 Pkt. = mind. 7 Jahre Berufserfahrungen als Sachverständiger im Themenbereich Sicherung in atomrechtlichen Verwaltungsverfahren ; + 10 Pkt. = mind. 6 persönl. Ref. zur Unterstützung der aufsichtlichen Begleitung vor Ort (z.B. Anlagenbegehungen, Abnahmen, Wiederkehrende Prüfungen) im Themenbereich Sicherung in atomrechtlichen Verwaltungsverfahren ; + 10 Pkt. = mind. 3 persönl. Ref. über angefertigte Gutachten/gutachterl. Stellungnahmen in deutscher Sprache unter Anwendung der Rahmenrichtlinie über die Gestaltung von Sachverständigengutachten in atomrechtlichen Verwaltungsverfahren und SEWD-Richtlinien* . [3] Qualität der (unternehmensbez.) Referenzen (max. 15 Pkt.; erreichte Pkt. werden addiert; Nachweis durch eine oder mehrere Referenzen (Ref.) möglich. Es werden nur Ref. aus den letzten 5 Jahren (04/2017-04/2022) berücksichtigt, die alle geforderten Angaben zu Auftraggeber, Leistungszeit, Leistungsinhalt und Rechnungswert beinhalten:+ 5 Pkt. = mind. 1 Ref. bzgl. Begutachtung von Sicherungsunterlagen in Verfahren nach § 7 AtG in Bezug auf kerntechnische Anlagen und Einrichtungen im Rahmen atomrechtlicher Verwaltungsverfahren ; + 5 Pkt. = mind. 1 Ref. zu Sachverständigenleistungen im aufsichtlichen Verfahren in Bezug auf den erforderlichen Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter bei Stilllegung und Rückbau einer Anlage, die dem Atomrecht unterfällt ; + 5 Pkt. = mind. 1 Ref. über angefertigte Gutachten/gutachterl. Stellungnahmen in deutscher Sprache unter Anwendung der Rahmenrichtlinie über die Gestaltung von Sachverständigengutachten in atomrechtlichen Verwaltungsverfahren und SEWD-Richtlinien* .[4] Anzahl für die Auftragsausführung vorhandener Mitarbeiter (MA) und ihre Kenntnisse (max. 10 Pkt. erreichbar): 10 Pkt. = ≥ 10 MA mit Kenntnissen als Sachverständige nach § 20 AtG ; 6 Pkt. = ≥ 5 MA mit Kenntnissen als Sachverständige nach § 20 AtG ;3 Pkt. = ≥ 2 MA mit Kenntnissen als Sachverständige nach § 20 AtG ;0 Pkt. = 2 MA mit Kenntnissen als Sachverständige nach § 20 AtG ;*Rahmenrichtlinie über die Gestaltung von Sachverständigengutachten in atomrechtlichen Verwaltungsverfahren (Bekanntmachung des BMI vom 15.12.1983 – Rs. I 6-513820/4-GMBl 1984) und Regelwerk mit den Richtlinien für den Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD-Richtlinien) entspr. § 44 Abs. 2 AtG
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
30.5.2022 - 12:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
20.6.2022
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Zu Ziffer IV.1.2):
Es ist geplant, 3–5 Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots aufzufordern. Die Auswahl erfolgt nach der höchsten Gesamtpunktzahl anhand der Auswahlkriterien. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 100 Pkt. Kommt es zu Punktgleichheit mit der Folge, dass sich mehr als 5 Bewerber für die Angebotsphase qualifizieren, werden alle Bewerber mit Punktgleichstand zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Hierdurch ist es möglich, dass mehr als 5 Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden. Weitere Ränge werden in diesem Fall nicht berücksichtigt. Bei genau oder weniger als 3 Bewerbern werden alle Bewerber, die die Eignungs- und Mindestanforderungen erfüllen, zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
2. Schätzwert und Höchstwert der Rahmenvereinbarung gemäß EuGH-Rechtsprechung:
Der Schätzwert der Rahmenvereinbarung beträgt 2 Mio. Euro netto. Der Schätzwert ist zugleich der Höchstwert.
3. Projektleitung und stellvertretende Projektleitung:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die im Teilnahmeantrag benannten Projektleitung und stellvertretende Projektleitung bei der Auftragsausführung einzusetzen. Die Projektleitung und/oder die stellvertretende Projektleitung dürfen nur aus wichtigem Grund und nur durch Mitarbeiter/innen mit nachgewiesener gleicher Qualifikation und Projekterfahrung ersetzt werden, die zudem die geforderten Zulassungsvoraussetzungen (Sicherheitsüberprüfung (Ü1), atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung, etc.) erfüllen. Der beabsichtigte Austausch muss mit schriftlicher Begründung dem AG vorab angezeigt werden und dieser muss seine vorherige schriftliche Zustimmung erteilen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]

VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26.4.2022