Tower Los 09 Metallbauarbeiten - NT 04 Preissteigerung und Terminsicherung
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.thf-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tower Los 09 Metallbauarbeiten - NT 04 Preissteigerung und Terminsicherung
Die Ausschreibung beinhaltet die Metallauarbeiten für die Sanierung des Kopfbau West am FlughafenTempelhof.
Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
Preissteigerung und Terminsicherung
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Anpassung der Preise in diesem Nachtrag verursacht den geringsten finanziellen und
baufachlichen Schaden und ist somit die wirtschaftlichste Lösung im Projektgeschehen.
Eine Neuausschreibung der Trockenbauleistung würde:
- einen weiteren zeitlichen Verzug über mind. 4 Monate bedeuten und damit insgesamt
die Fertigstellung des Projektes verzögern. Die daraus entstehenden Mehrkosten
liegen damit um ein Vielfaches über den hier in Rede stehenden Mehrkosten.
Auch würde eine Neuausschreibung kein günstiges Angebot aufgrund der aktuellen
Marktsituation ergeben.
- dazu führen, dass weitere Folgegewerke (Ausbaugewerke wie Elektro, Lüftung, Estrich
etc.) von den ausbleibenden Vorleistungen des Gewerkes Metallbau gestört sind
und weitere Stillstandzeiten und Verzögerungen des Projektlaufs folgen. Hiermit
wäre ein erheblicher Mehraufwand in der Schnittstellenneudefinition des Bauablaufs
sowie Zusatzkosten für die gesamt entstehenden Bauzeitverlängerungen und Baubehinderungsanzeigen
verbunden (Z.B. Erhöhungen der Standkosten der Baustelleneinrichtung
von [Betrag gelöscht] Euro / je Monat. 4 Monaten Bauzeitverlängerung Mehrkosten
von > [Betrag gelöscht] Euro)
- einen zusätzlichen Bedarf an Ressourcen für einen erhöhten Abwicklungs- und Koordinierungsaufwand
bedeuten sowie komplexe technischen Anpassungen nach sich
ziehen.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass die vorliegende Erhöhung der Einzelpreise auf den beauftragten
Leistungspositionen des Hauptauftrages/Nachaufträge basiert und nicht als Zusatzleistung
gesondert ausschreibbar ist.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
VE09 Metallbauarbeiten, hier: NT04 Preissteigerung und Terminsicherung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lauterbach
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18581
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der Absendung der Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/