Aufbau und die Betreibung der Schaustelle KuBiZ im Urbanen Zentrum Neu-Hohenschönhausen Referenznummer der Bekanntmachung: 22Stapl-01-6D2305H
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10315
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbau und die Betreibung der Schaustelle KuBiZ im Urbanen Zentrum Neu-Hohenschönhausen
Aufbau und die Betreibung der Schaustelle
Aufbau-und Betreibung einer Schaustelle
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat durch Erklärung (Wirt 124 EU) zu erklären:
1.Mir/Uns ist bekannt, dass ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von derTeilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 123 Absatz 1 Gesetz gegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB) ausgeschlossen werden muss, wenn der AuftraggeberKenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen nach § 30 des Gesetzes gegenOrdnungswidrigkeiten eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:a)§ 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a desStrafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches(kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),b)§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einersolchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnisdessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oderverwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zubegehen,c) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangterVermögenswerte),d)§ 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt derEuropäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den EuropäischenGemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,e)§ 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushaltder Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder inderen Auftrag verwaltet werden,f)§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),§§299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung imGesundheitswesen)g)§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),h)den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auchin Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),i)Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechungausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oderj)den §§ 232, 233a Absatz 1 bis 5, den 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel,Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen in diesem Sinne eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.Der Bieter hat eine Eigenerklärung (Wirt-124 EU) abzugeben, die Folgendes beinhaltet:
Der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Auskunft beim Korruptionsregister und der Finanzsanktionsliste sowie (soweit möglich) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Der Bieter hat durch Erklärung (Wirt 124 EU) zu erklären:
Mir/Uns ist bekannt, dass ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 123 Absatz 4 GWB zwingend ausgeschlossen werden muss, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die die Verletzung der aufgeführten Verpflichtungen auf sonstige Weise durch den Auftraggeber nachgewiesen wird.
3. Mir/Uns ist bekannt, dass ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 124 Absatz 1 GWB ausgeschlossen werden kann, wenn:
a) das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozialoder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
b) das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
c) das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden,
d) der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
e) ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
f) eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
g) das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, h) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung
begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
i) das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt
hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Referenzen zu gleichartigen Leistungen in den letzten 5 Jahren (Abschluss des Projekts vor der Auftragsbekanntmachung), Angaben zum Auftraggeber (sh. Vergabeunterlagen)
Angaben zur Berufserfahrung/Qualifikation der Projektmitarbeiter (sh. Vergabeunterlagen)
Erklärung, ob KMU
Die Bieter haben insbesondere Besondere Vertragsbedingungen zu ILO-Kernarbeitsnormen, zu Umweltbedingungen, zurTariftreue und Benachteiligungsverborte einzuhalten (sh. Vergabeunterlagen) sowie Erklärungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Wirt und zur Frauenförderung (Wirt 2141), abzugeben und im
Auftragsfalle die entsprechenden Bedingungen einzuhalten.
Es ist sind die Hinweise zu restriktiven Maßnahmen gegen Russland (sh. Vergabeunterlagen Wirt 124.1) zu beachten!
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung findet elektronisch durch Vertreter des Auftraggebers statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10820
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]498
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10315
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]