Implementierung eines Workflow-, Redaktions-, Contentmanagement-Systems zur Digitalisierung der MVV TB Referenznummer der Bekanntmachung: P-21-007
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dibt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Implementierung eines Workflow-, Redaktions-, Contentmanagement-Systems zur Digitalisierung der MVV TB
Für die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) sollen die bestehenden Arbeitsabläufe zur Erstellung und Verwaltung der Inhalte digitalisiert werden. Das bedeutet, dass zum einen die Arbeitsschritte des internen Fortschreibungsverfahrens und zum anderen die dabei resultierenden Ergebnisse der fachlichen Arbeit in einem IT-System umgesetzt werden müssen.
Die vorliegend ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Bereitstellung dieses IT-Systems im Kontext mit den bestehenden Schnittstellen und der Veröffentlichung auf Grundlage der in den Ausschreibungsunterlagen definierten Anforderungen, inkl. Schulung von DIBt-Mitarbeitenden, die Datenmigration, die Betriebseinführung und Testung von Daten und System.
Für die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) sollen die bestehenden Arbeitsabläufe zur Erstellung und Verwaltung der Inhalte digitalisiert werden. Das bedeutet, dass zum einen die Arbeitsschritte des internen Fortschreibungsverfahrens und zum anderen die dabei resultierenden Ergebnisse der fachlichen Arbeit in einem IT-System umgesetzt werden müssen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister bzw. ein vergleichbares Register des Herkunftslandes.
Angaben zum Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren
Mindestumsatz von 1 Mio. € im Jahr im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre.
- Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
- Referenzangaben des Bewerbers über vergleichbare Leistungen
Damit Referenzen als vergleichbar angesehen werden, sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
Der Referenzauftrag muss sich auf die Implementierung und Inbetriebnahme einer Software beziehen, die sämtliche nachfolgend aufgeführten funktionalen und nicht funktionalen Anforderungen erfüllt:
-- Anwendung zur Erfassung, Speicherung, Organisation und Bereitstellung von Inhalten („Content") sowie Dokumenten, um organisatorische Prozesse zu unterstützen
-- Versionierung der Content-Elemente mit vordefinierten Markierungen/Tags (z. B. „in Bearbeitung", „veröffentlicht" usw.) sowie Versionsnummern
-- Rollen- und Rechteverwaltung
-- konfigurierbare Workflows (z. B. Freigabe von Texten)
-- Exportschnittstelle für Informationen und Dateien
-- Die Anwendung ist im Produktivbetrieb.
- Der Bewerber muss im letzten Kalenderjahr jahresdurchschnittlich mindestens 7 eigene Mitarbeitende (einschl. Inhaber/in) beschäftigt haben
- Der Bewerber muss über mindestens eine Referenz aus den letzten 5 Kalenderjahren über einen nach Art und Umfang vergleichbaren Auftrag verfügen
Für die Ausführung des Auftrags gelten die besonderen Vertragsbedingungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz Teile A und B. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]