Instandhaltung Beleuchtungsanlagen im Raum Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: OV210817RX01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 22177
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hhva.de
Abschnitt II: Gegenstand
Instandhaltung Beleuchtungsanlagen im Raum Hamburg
Ausführen von Instandhaltungsmaßnahmen an Beleuchtungsanlagen der öffentlichen Beleuchtung im Raum Hamburg. Unter Instandhaltungsmaßnahmen versteht der Auftraggeber: Wartung, Entstörung sowie Schadensbeseitigung.
Hamburg, DE
Instandhaltungsarbeiten an Beleuchtungsanlagen der öffentlichen Beleuchtung der Freien und Hansestadt Hamburg.
Laufender Instandhaltungsbedarf an Beleuchtungsanlagen im Stadtgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg . Insbesondere sind unter Instandhaltung die Wartung, Entstörung und Instandsetzung an Beleuchtungsanlagen, Tunnelanlagen sowie reflektierende Verkehrszeichen zu verstehen.
Die Leistungsinhalte sind den Ausschreibungsunterlagen insbesondere dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Es ist beabsichtigt einen Rahmenvertrag mit einem AN für die Zeit vom 01.07.2022 bis 30.06.2024 zu schließen. Der Vertrag kann einseitig durch den Auftraggeber optional zweimalig um jeweils 12 Monate verlängert werden. Das Vertragsverhältnis endet daher spätestens nach 48 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Instandhaltung Beleuchtungsanlagen im Raum Hamburg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Winsen
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).