Strategische und fachtechnische Beratung - 2022-10

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22089
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bgw-online.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Strategische und fachtechnische Beratung - 2022-10

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand ist die Beratung und Unterstützung bei der Weiterentwicklung der sicheren, nutzer- und bedarfsgerechten IT-Ausstattung sowie bei der Beschaffung aus dem erweiterten IT- Umfeld. Dazu wird der/die Auftragnehmer/in sowohl strategische und technische Beratungsleistungen, als auch Unterstützungsleistungen im Bereich von IT-Beschaffungen und Beschaffungen aus dem fachlich-IT-nahen Umfeld erbringen. Die Herangehensweise ist Gegenstand der Verhandlungen. Die Leistungserbringung erfolgt auf Basis einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von drei Jahren und einer Verlängerungsoption für ein weiteres Jahr. Die Angabe gemäß Ziffer II.1.5) umfasst voraussichtlich 3200 Personentage. Die Leistungen werden einzeln abgerufen, wobei die Mengen über die Laufzeit volatil und projektspezifisch anfallen können. Ein Erstabruf wird mit Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. Ein Anspruch auf Abruf über den mit dem Zuschlag abgerufenen Erstabruf hinaus besteht nicht.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
72220000 Systemberatung und technische Beratung
72222100 Strategische Prüfung von Informationssystemen oder -technologie
72222200 Planung von Informationssystemen oder -technologie
72223000 Prüfung von Informationstechnologieanforderungen
72225000 Bewertung und Prüfung der Systemqualitätssicherung
72227000 Beratung im Bereich Software-Integration
72228000 Beratung im Bereich Hardware-Integration
72266000 Software-Beratung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Zur Erfüllung der unter II.1.4) dargelegten Ziele und Aufgaben beinhaltet die Maßnahme folgende, nicht abschließende, Leistungsinhalte:

Die strategische Fachberatung umfasst insbesondere:

1. Beratung der Leitung der Einheit IT-Betrieb zu Fragen der Anpassung und Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation,

2. Beratung der Leitung der Einheit IT Service-Management zum kontinuierlichen Aufbau und zum Enabling der Rollen des IT Service-Managements.

Die technische Fachberatung umfasst insbesondere:

3. Beratung im Bereich SIEM (Security und Information Event Management) zur Strategie, der Identifikation der IT-Bedrohungsszenarien sowie Ableitung des IT-Schutzbedarfes anhand eines sachgerechten Ambitionsniveaus, zur Auswahl, Installation und Konfiguration einer Informationssicherheitssoftware sowie zur Optimierung der Wahrnehmung in der Gesamtorganisation,

4. Beratung im Bereich IT-Infrastruktur Architektur zu Fragen der IT-Infrastruktur-Architektur Standards und Prinzipien, des Zusammenspiels von Infrastruktur und Cloud Lösungen (Integration), der IT-Service Continuity Management (ITSCM)-Strategie,

5. Beratung im Bereich Cloud Architektur zu Fragen der Festsetzung von Standards und Prinzipien beim Einsatz von Public Cloud Services, der Erarbeitung und Umsetzung von Private Cloud Lösungen, der Erarbeitung von Prüfstandards für die Qualitätssicherung und des Zusammenspiels von Infrastruktur und Cloud Lösungen (Integration),

6. Beratung im Bereich Provider- und Lizenzmanagement zu Fragen betreffend die Festlegung von Standards, die Wahl geeigneter Lizenzmodelle in Abhängigkeit der sich ändernden Lizenzbestimmungen durch die Hersteller, die Erstellung von Rahmenbedingungen für das Sourcing von IT-Services,

7. Beratung im Bereich Service Management zu Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, betreffend die Festlegung von Standards für das Reporting zur Bewertung der Leistungserbringung, betreffend die Erarbeitung von Rahmenbedingungen zur Identifikation der Service-Qualität sowie Sicherstellung der Einhaltung der Service Level Agreements 8. Beratung im Bereich Incident und Problem Management zu Fragen des Ausbaus innerhalb des Servicemanagements, der Wahl und Erhebung geeigneter Kennzahlen zur Bewertung der Prozessabläufe sowie Berichtswesen, der Identifizierung von Potenzialen zur Prozessoptimierung.

Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer stellt einen durchgängigen Know-how-Transfer auf Beschäftigte der IT-Bereiche der Auftraggeberin sowie die Durchführung von Befähigungsmaßnahmen unter Nutzung der im Coaching üblichen Herangehensweisen und Strukturen, um die die Befähigung der des IT-Betriebes der Auftraggeberin sicherzustellen.

Die Unterstützungs- und Beratungsleistungen bei der fachtechnischen Umsetzung in der technischen Beschaffung in Um- und Fortsetzung der fachtechnischen Beratung sowie im Rahmen der fortlaufenden Modernisierung der IT-Infrastruktur der Auftraggeberin betreffend die Vorbereitung und Durchführung unterschiedlicher Vergabeverfahren im europaweiten und im nationalen Bereich umfasst:

9. Unterstützung beim Beschaffungsmanagement,

10. Unterstützung bei der Vorbereitung von Vergabeverfahren,

11. Unterstützung bei der Erarbeitung von Leistungsbeschreibungen, Lastenheften und Kriterienkatalogen im IT-Bereich,

12. Unterstützung bei der Durchführung von Beschaffungsmaßnahmen.

Die Auftraggeberin beabsichtigt mit Vertragsschluss ein Projekt zum Aufbau eines SIEM-Systems durchzuführen. Ein Anspruch auf Abruf über den mit dem Zuschlag abgerufenen Erstabruf hinaus besteht nicht. Die Auftraggeberin ist jedoch jederzeit zum Abruf der beschriebenen Leistungen berechtigt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 208-544836
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2022-10
Bezeichnung des Auftrags:

Strategische und fachtechnische Beratung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
13/04/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80802
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Zu Ziffer IV. 1.1) dieser Bekanntmachung: Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Der durch diese Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des Verhandlungsverfahrens und dient der Eignungsprüfung und -bewertung. Zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Anforderungen gemäß Ziffern III.1), III.2) und VI.3) nachzuweisen. Erst die Auswahl des Bewerbers/der Bewerberin nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. Bitte beachten Sie die Kriterien für eine Begrenzung der Teilnehmenden gemäß Ziffer II.2.9).

2. Bitte beachten Sie bei der Erstellung und Einreichung Ihrer Bewerbung, dass wir die von Ihnen darin angegebenen personenbezogenen Daten für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens verarbeiten werden, um unserer rechtlichen Verpflichtung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung nachzukommen.

3. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind ausschließlich per E-Mail über die Kommunikationsfunktion von subreport-ELViS an die Auftraggeberin zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Antworten und Auskünfte werden ebenfalls auf der Plattform bei subreport-ELViS hochgeladen. Eine automatische Benachrichtigung erfolgt nur, wenn sich das interessierte Unternehmen dort für dieses Verfahren registriert hat.

4. Die Vergabeunterlagen können unter dem in Ziffer I. 3) dieser Bekanntmachung angegebenen Link herunterladen. Dort sind auch Vorlagen für Erklärungen zu Abschnitt III. dieser Bekanntmachung enthalten. Die Unterlage Verfahrensbedingungen enthält weitere Hinweise zum Verfahren und dessen Ablauf.

5. Die Auftraggeberin wird über den/die Bieter/in bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft und Dritten, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO, § 19 Abs. 4 MiLoG anfordern und diesen ihrer Entscheidung über die Geeignetheit des/der Bieter/in bzw. Bietergemeinschaft zu Grunde legen.

6. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritte/Unterauftragnehmende/Konzernunternehmen; nachfolgend „Dritte(n)“) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Bei Eignungsleihe hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft - den Umfang der Eignungsleihe sowie die Dritten mit seinem/ihrem Teilnahmeantrag zu benennen und

- alle unter Ziffer III.1.1), III.1.2), dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für jeden Dritten vorzulegen.

- die gemäß Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind für jeden Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der/die Bewerbende bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Dritten bezieht.

- Bitte beachten Sie, dass Sie für diese Dritten auch die Angaben gemäß Ziffer III. 2) dieser Bekanntmachung vorlegen.

- Mit dem Teilnahmeantrag ist zudem von jedem dieser Dritten eine Erklärung vorzulegen, aus der nachvollziehbar hervorgeht, dass der/die Bewerbende bzw. die Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Dritten in dem benannten Umfang vollumfänglich zugreifen kann (z. B. Verpflichtungserklärung).

- Sofern Sie sich für die berufliche Erfahrung (Referenzen, Qualifikationen) auf die Kapazitäten Dritter beziehen, beachten Sie bitte, dass diese Dritten im Umfang der Eignungsleihe für die Ausführung der Leistungen einzusetzen sind.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):

1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

- gegen § 134 GWB verstoßen hat oder

- den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/04/2022