Massenentsäuerung von Archivgut des Staatsarchivs Hamburg einschließlich notwendiger Zusatzarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2021001771
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Massenentsäuerung von Archivgut des Staatsarchivs Hamburg einschließlich notwendiger Zusatzarbeiten
Die zu erbringende Gesamtleistung umfasst die konservatorische Behandlung insbesondere die Entsäuerung sowie, soweit erforderlich, auch die restauratorische Bearbeitung des dafür bereitgestellten Archivgutes. Dazu kommt der Transport, die Foliierung, ggfs. die Neuverpackung sowie die Prüfung/Dokumentation der Behandlungsergebnisse.
Los 1
Los 1: Signaturen 1 - 2062 ca. 53,2 lfm 2062 AE
Los 2
Los 2: Signaturen 2063 - 3717 ca. 53,1 lfm 1651 AE
Los 3
Los 3: Signaturen 3718 - 5115 ca. 49,5 lfm 1398 AE
Los 4
Los 4: Signaturen 5116 - 6248 ca. 32,8 lfm 733 AE
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04347
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04347
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04347
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04347
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebote waren ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen waren ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
Die Finanzbehörde behielt sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
Fragen von Bietern waren ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten wurden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bietern war den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen wurden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behielt sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingingen.
Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters war nicht erforderlich.
Im Falle von Bietergemeinschaften war ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft waren die erforderlichen Angaben für Registerabfragen der unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlage E1 einzeln anzugeben.
Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Neben den in Abschnitt III aufgeführten eignungsbezogenen Unterlagen waren seitens der Bieter auch leistungsbezogene Unterlagen einzureichen. Nähere Angaben dazu können Sie den eigentlichen Ausschreibungsunterlagen entnehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die
Präklusionsregelung gemäß §160 Abs.3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen
gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. §160 Abs. 3 S.1 GWB lautet: Der Antrag (auf
Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2
GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland