Herstellung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und von PIN-/PUK-Briefen_BüvA Referenznummer der Bekanntmachung: BüvA_2022-01-04-SYS-DRA
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 67304
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und von PIN-/PUK-Briefen_BüvA
Insgesamt 11 AOKs, im weiteren Verlauf als Auftraggeberinnen (AG) bezeichnet, vergeben den Auftrag zur "Herstellung und Versand der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und von PIN-/PUK-Briefen" gemäß §§ 291 ff. SGB V.
Unter die zu vergebende Leistung fallen zusätzlich zur Produktion und zur Versandauflieferung der eGK auch die Produktion und die Versandauflieferung der PIN-PUK-Briefe. Grundsätzlich zielt die Ausschreibung auf die künftige Produktion von eGKs der jeweils neuesten Generation für die AOK Gemeinschaft.
Ausschreibungsgegenstand sind zugelassene eGK der neuesten Generation.
Der Auftragnehmer übernimmt während der Vertragslaufzeit die Herstellung, Personalisierung und der Versandauflieferung elektronischer Gesundheitskarten (eGK) sowie dazugehöriger PIN-/PUK-Briefe nach dem jeweiligen aktuellen Spezifikationsstand der gematik im Auftrag der AG. Als aktueller Spezifikationsstand gelten die auf der Website der gematik (www.gematik.de) aktuell veröffentlichten Spezifikationen der elektronischen Gesundheitskarte sowie die damit zusammenhängenden weiteren Vorgaben. Auftragsgegenstand sind insbesondere auch die Entwicklung, der Test und die Zulassung elektronischer Gesundheitskarten der neuesten Generation der eGK.
AOK Bayern, AOK PLUS
Bundesländer Bayern, Sachsen und Thüringen
Unter die zu vergebende Leistung fallen zusätzlich zur Produktion und zur Versandauflieferung der eGK auch die Produktion und die Versandauflieferung der PIN-PUK-Briefe. Grundsätzlich zielt die Ausschreibung auf die künftige Produktion von eGKs der jeweils neuesten Generation für die AOK Gemeinschaft.
Ausschreibungsgegenstand sind zugelassene eGK der neuesten Generation.
(1) Zu II.2.6) Geschätzte Gesamtkosten inkl. aller Optionen.
(2) Als Höchstsumme wird folgender Betrag festgelegt: [Betrag gelöscht] Euro.
AOK Rheinland/Hamburg, AOK NordWest, AOK Nordost
Bundesländer Nordrheinland-Westfalen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern
Unter die zu vergebende Leistung fallen zusätzlich zur Produktion und zur Versandauflieferung der eGK auch die Produktion und die Versandauflieferung der PIN-PUK-Briefe. Grundsätzlich zielt die Ausschreibung auf die künftige Produktion von eGKs der jeweils neuesten Generation für die AOK Gemeinschaft.
Ausschreibungsgegenstand sind zugelassene eGK der neuesten Generation.
(1) Zu II.2.6) Geschätzte Gesamtkosten inkl. aller Optionen.
(2) Als Höchstsumme wird folgender Betrag festgelegt: [Betrag gelöscht] Euro.
AOK Baden-Württemberg, AOK Hessen, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Unter die zu vergebende Leistung fallen zusätzlich zur Produktion und zur Versandauflieferung der eGK auch die Produktion und die Versandauflieferung der PIN-PUK-Briefe. Grundsätzlich zielt die Ausschreibung auf die künftige Produktion von eGKs der jeweils neuesten Generation für die AOK Gemeinschaft.
Ausschreibungsgegenstand sind zugelassene eGK der neuesten Generation.
(1) Zu II.2.6) Geschätzte Gesamtkosten inkl. aller Optionen.
(2) Als Höchstsumme wird folgender Betrag festgelegt: [Betrag gelöscht] Euro.
AOK Niedersachsen, AOK Bremen/Bremerhaven, AOK Sachsen-Anhalt
Bundesländer Bremen, einschl. Bremerhaven, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt
Unter die zu vergebende Leistung fallen zusätzlich zur Produktion und zur Versandauflieferung der eGK auch die Produktion und die Versandauflieferung der PIN-PUK-Briefe. Grundsätzlich zielt die Ausschreibung auf die künftige Produktion von eGKs der jeweils neuesten Generation für die AOK Gemeinschaft.
Ausschreibungsgegenstand sind zugelassene eGK der neuesten Generation.
(1) Zu II.2.6) Geschätzte Gesamtkosten inkl. aller Optionen.
(2) Als Höchstsumme wird folgender Betrag festgelegt: [Betrag gelöscht] Euro.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
AOK Bayern, AOK PLUS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 81677
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
AOK Rheinland/Hamburg, AOK NordWest, AOK Nordost
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 81677
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
AOK Baden-Württemberg, AOK Hessen, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 81677
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
AOK Niedersachsen, AOK Bremen/Bremerhaven, AOK Sachsen-Anhalt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 81677
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(I) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberinnen vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKRQSP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
Wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat.."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".