Vergabe von Leistungen des Technischen Gebäudemanagements für Liegenschaften des UN-Campus sowie weitere Liegenschaften in Bonn, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Dortmund (VOEK 102-21) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 102-21

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 041-106680)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.Bundesimmobilien.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe von Leistungen des Technischen Gebäudemanagements für Liegenschaften des UN-Campus sowie weitere Liegenschaften in Bonn, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Dortmund (VOEK 102-21)

Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 102-21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50700000 Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Inhalt des Auftrages sind überwiegend Leistungen des Technischen Gebäudemanagements in 8 Gebäuden auf dem UN-Campus - Liegenschaftsbereich 1(Geb. 1-8) - und dem Liegenschaftsbereich 2 (Geb. 9) - sowie in zwei weiteren Gebäuden und deren dazugehörenden Außenanlagen in Bonn.

In den Gebäuden 5-7 erfolgt eine Stillstandswartung, in zweien davon bis zur geplanten Sanierung.

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Zusätzlich ist für ein Gebäude (UN-Erweiterungsneubau) die Erfassung der technischen Anlagen bis zum 31.12.2023 vorzunehmen. Die Kosten dafür sind auf Grundlage der Bruttogrundfläche von ca. 13.450 m² und der Unterlage "Beschreibung UN-Erweiterungsbau" (Anlage C-02.6) zu ermitteln und im LV anzugeben. Die Wartung/Inspektion der Anlagen erfolgen nach Ablauf der vereinbarten Gewährleistungszeit, ab 01/2026.

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Die Dienstleistungen umfassen nach Art und Umfang sämtliche Maßnahmen, welche für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der Liegenschaft, der Gebäude und der technischen Anlagen erforderlich sind und die Betreiberpflichten durch den Auftragnehmer (AN) sicherstellen. Der AN ist damit unter anderem für die zyklische und termingerechte Wartung und Inspektion während und nach Ablauf der Herstellergewährleistung vollumfänglich verantwortlich.

Für diverse technische und bauliche Anlagen bestehen Wartungsverträge mit den Anlagenerrichtern, die der AN im Rahmen dieses Vertrages betreut.

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Im Rahmen des Störungsmanagements gewährleistet der AN 24 Stunden täglich und an 365/366 Tagen im Jahr einen Störungsdienst. Die ständige Erreichbarkeit des AN ist zu gewährleisten. Er hält die vorgegebenen Reaktionszeiten zwingend ein.

Weitere Leistungsbestandteile sind u.a. das Energie-, Kommunikations- und Stillstandsmanagement, alle Wiederholungsprüfungen durch Sachverständige für alle prüfpflichtigen Anlagen, die Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher Betriebsmittel und die Entsorgung.

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Zu den Leistungen gehören die geordnete Übernahme der Anlagen zu Leistungsbeginn sowie die reibungslose Übergabe nach Leistungsende.

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Der AN hat über den durch Vertrag vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Aufträge gegen Entgelt zu übernehmen. Dazu können gehören:

-Bau- oder Dienstleistungsaufträge in unterschiedlichem Umfang/Auftragswert

-Leistungen zum Hochwasserschutz in Form der Personalgestellung im Hochwasserfall und der Wartung der Hochwasserschutzbarrieren

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Der AN muss über eine zeitgemäße CAFM-Software für die Planung, Ausführung und Dokumentation von Wartungs- und Instandsetzungsleistungen an Gebäuden und technischen Anlagen verfügen. Das CAFM-System muss software- und hardwareseitig den IT-Sicherheitsanforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechen. Mindestens 12 Zugriffslizenzen müssen zur Verfügung stehen.

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Gemäß den Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist laut § 64 ff. ein Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz zu bestellen.

Gemäß den Anforderungen der SBauVO NRW ist entsprechend § 118 ein Betriebsbeauftragter für Brandschutz (Brandschutzbeauftragter) zu bestellen.

Diese Personen sind zusätzliches Personal neben der Objektleitung und den Haustechnikern.

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Ziel der vertraglichen Leistung ist eine vollständige, qualitativ hochwertige Entlastung der AG/der Nutzer beim technischen Gebäudebetrieb, sowie eine maximale Verlängerung der durchschnittlichen Anlagenlebensdauer bei vollumfänglicher Verfügbarkeit.

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Dem AN stehen Räumlichkeiten (Werkstatt, Umkleide, Lager) sowie Fernwärme, Wasser und Elektroenergie für seine Vertragserfüllung unentgeltlich zur Verfügung. Der AN stellt alle erforderlichen Geräte und Materialien für seine Leistungserbringung.

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Das eingesetzte Personal des AN einschließlich genehmigter Unterauftragnehmer muss grundsätzlich im Besitz einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach § 9 SÜG sein. Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der AG gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SÜG. Weiteres siehe auch Ziffer III.2.2.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/04/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 041-106680

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.2.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
Anstatt:

Das eingesetzte Personal des AN einschließlich der genehmigten Unterauftragnehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 SÜG (Ü2).

Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der AG gemäß § 3 Abs. 1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der AN bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWi befindet.

Der AN verpflichtet sich, nach Aufforderung durch das Objektteam der AG die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWi durchgeführt worden sind - unter Angabe der Art und des Datums des SÜ. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal.

Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die AG berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Personal, welches den von der AG vorgegebenen Kriterien nicht entspricht oder welches durch Unzuverlässigkeit oder durch Fehlverhalten auffällt, kann von der AG ohne weitere Begründung abgelehnt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu den Liegenschaften erhält. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Der Zeitbedarf für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung beträgt grundsätzlich sechs Monate.

Der Einsatz des Personals ist erst nach Vorliegen der Freigabe durch die Sicherheitsdienststellen/den Nutzer möglich.

Die Sicherheitsüberprüfung von ausländischen Beschäftigten kann, je nach Herkunftsland, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung ausländischen Dienstleistungspersonals zu Überprüfungen nach Ü2 die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den Auftragnehmer das Risiko, dass der vorgesehene Arbeitnehmer ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt werden kann.

Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheitsstufe Ü2-Geheimschutz vorzuhalten.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers, auch bei nach Sicherheitsstufe Ü2- Geheimschutz überprüftem Dienstleistungspersonal des AN, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete des Nutzers erforderlich sein kann.

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Das Personal des AN ist von diesem vor Leistungsbeginn zur Verschwiegenheit über alle im Zusammenhang mit den Tätigkeiten in der Liegenschaft bekannt gewordenen Vorgänge zu den Objekten, den Bediensteten der Liegenschaft, Arbeitsabläufen, usw. während und außerhalb der Arbeitszeit gegenüber jedermann zu strengster Verschwiegenheit zu verpflichten. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages weiter (Anlage C-01.3).

muss es heißen:

Das eingesetzte Personal des AN einschließlich der genehmigten Unterauftragnehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 SÜG (Ü2).

Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der AG gemäß § 3 Abs. 1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der AN bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWi befindet.

Der AN verpflichtet sich, nach Aufforderung durch das Objektteam der AG die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWi durchgeführt worden sind - unter Angabe der Art und des Datums des SÜ. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal.

Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die AG berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Personal, welches den von der AG vorgegebenen Kriterien nicht entspricht oder welches durch Unzuverlässigkeit oder durch Fehlverhalten auffällt, kann von der AG ohne weitere Begründung abgelehnt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu den Liegenschaften erhält. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Der Zeitbedarf für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung beträgt grundsätzlich sechs Monate.

Der Einsatz des Personals ist erst nach Vorliegen der Freigabe durch die Sicherheitsdienststellen/den Nutzer möglich.

Die Sicherheitsüberprüfung von ausländischen Beschäftigten kann, je nach Herkunftsland, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung ausländischen Dienstleistungspersonals zu Überprüfungen nach Ü2 die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den Auftragnehmer das Risiko, dass der vorgesehene Arbeitnehmer ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt werden kann.

Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheitsstufe Ü2-Geheimschutz vorzuhalten.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers, auch bei nach Sicherheitsstufe Ü2- Geheimschutz überprüftem Dienstleistungspersonal des AN, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete des Nutzers erforderlich sein kann.

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Das Personal des AN ist von diesem vor Leistungsbeginn zur Verschwiegenheit über alle im Zusammenhang mit den Tätigkeiten in der Liegenschaft bekannt gewordenen Vorgänge zu den Objekten, den Bediensteten der Liegenschaft, Arbeitsabläufen, usw. während und außerhalb der Arbeitszeit gegenüber jedermann zu strengster Verschwiegenheit zu verpflichten. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages weiter (Anlage C-01.3).

Für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen ist es zwingend notwendig, die ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung zu EU-Sanktionen (Anlage C-07) mit dem Angebot einzureichen.

In der Eigenerklärung heißt es verkürzt, wie folgt:

Der / die Bewerber / Bieter / Auftragnehmer gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen. Die vollständige Eigenerklärung ist der Anlage C-07 zu entnehmen.

Abschnitt Nummer: VI.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben
Anstatt:

Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen:

- Angebotsschreiben (Anlage B-01)

- Leistungsverzeichnis (pdf- und GAEB-Format - Anlage B-02)

- Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03)

- Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-04 ), falls einschlägig

- Eigenes schriftliches Konzept der Leistungserbringung

- Formblatt Preisgleitklausel Objektleiter/Haustechniker (Anlagen C-01.1a und C-01.1b)

- Angaben zum verwendeten CAFM-System des AN (Anlage C-06, Seite 1)

- Zertifikat DIN EN ISO/IEC 27001 oder gleichwertig zum Nachweis der Informationssicherheit des CAFM-Systems, Gleichwertigkeit muss benannt und nachgewiesen werden

- Bestätigung der Ortsbesichtigung (Anlage B-08)

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Auf Anforderung der Vergabestelle sind vollständig ausgefüllt vorzulegen:

1) Vordruck „Erklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-05, Seite 1), und „Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-05, Seite 2)

2) Vordruck „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage B-05, Seite 3), und „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ (Anlage B-05, Seite 4)

3) Bieterauskunft mit Eigenerklärungen und Nachweise für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe (Anlage B-03)

4) aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate) oder gleichwertig oder ein anderer Nachweis des Eintrages in einem öffentlichen Register oder bei einer Genehmigungsbehörde (Handwerkskammer, Gewerberegister oder gleichwertig) für Bieter und Bietergemeinschaftsmitglieder

5) Kopie des Nachweises über den Abschluss einer aktuellen Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung

6) namentliche Benennung und Vorlage der Nachweise der Qualifikation für Objektleiter und Vertreter

7) Projektlebenslauf über 5 Jahre Berufserfahrung für Objektleiter und Vertreter im vergleichbaren Aufgaben- und Verantwortungsbereich

8) namentliche Benennung der vorgesehenen Haustechniker

9) Nachweis des Abschlusses nach mindestens 3-jähriger Berufsausbildung (DQR/EQR mindestens Niveau 4) in der Elektrotechnik für Haustechniker 1-6 und des Vertreters

10) Nachweis des Abschlusses nach mindestens 3-jähriger Berufsausbildung (DQR/EQR mindestens Niveau 4) in einem Gewerk der Versorgungstechnik (Installations-/Sanitär-/Heizungs-/Lüftungs- und Klimatechnik) für Haustechniker 7-12 und des Vertreters

11) Projektlebenslauf für jeden Haustechniker und der Vertreter, aus dem bisher betreute Objekte, Funktionen und Aufgaben hervorgehen

12) Schriftlicher Nachweis als Beauftragte Person f. Aufzugsanlagen gem. BetrSichV, Anhang 1, Pkt. 4.1 (Aufzugswärter) mit Berechtigung zur Personenbefreiung für alle Haustechniker, soweit schon vorhanden

13) Schriftlicher Nachweis einer Unterweisung zur Schaltberechtigung für MS-Schaltanlagen für mindestens 2 Haustechniker (Elektrotechnik) und deren Vertretung

14) Nachweis des Anlagenverantwortlichen der elektrischen Anlagen nach den allgemeinen Normen und Regeln (u. a. DIN VDE 0105-100 EN 50110-1 bezogen auf die ausgeschriebene Leistung) als Elektrofachkraft

15) Nachweis über die Berechtigung für das Arbeiten (Instandhalten) gemäß DIN 14677 an Feststellanlagen für mindestens einen Haustechniker und eine Vertretung

16) Nachweis der Fachkunde als Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz gemäß § 64 WHG, bezogen auf die ausgeschriebene Leistung

17) Nachweis einer Unterweisung als Brandschutzbeauftragter gemäß DGUV Information 205-003 und VdS 3111 bezogen auf die ausgeschriebene Leistung

18) Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen an das verwendete CAFM-System zur Gewährleistung der Informationssicherheit durch den Auftragnehmer, mithilfe der Vorlage von Angaben aus dem Formular Angaben zum verwendeten CAFM-System (Anlage C-06, Seite 2)

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Im Leistungsverzeichnis (LV) müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Gemäß den konkreten Ausfüllvorschriften in der Leistungsbeschreibung (LB) und im LV, sind Positionen, deren Preise nach Vorgabe bereits in einer anderen Position erfasst sind, mit „0“ als Einheitspreis zu versehen. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im LV führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.

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Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Referenzen müssen alle geforderten Angaben enthalten.

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Ortsbesichtigungen werden wie folgt angeboten:

Für die Angebotsabgabe ist eine Ortsbesichtigung verpflichtend und kann von Montag bis Freitag im Zeitraum vom 14.03. bis 25.03.2022 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 15.03.2022, 12:00 Uhr vereinbart werden.

Die Terminanmeldung muss per E-Mail an [gelöscht] verbindlich erfolgen, dabei können maximal zwei Personen unter Angabe des Vor- und Nachnamens angemeldet werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. In Vorbereitung der Ortsbesichtigung wird ein einheitlicher Begehungsplan erstellt, so dass alle Bewerber die gleichen Informationen erhalten. Die Regeln der Vergabeverordnung - wie einzelne Teilnahme, keine Beantwortung von gestellten Fragen etc. werden eingehalten und dokumentiert.

Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Bei Innenbesichtigungen ist zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bei Teilnahme an Außenbesichtigungen werden die Teilnehmer um das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gebeten. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert. Die zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung allgemein gültigen Schutzmaßnahmen müssen berücksichtigt werden.

Einen Nachweis der Ortsbesichtigung (Anlage B-08) erhält der Bewerber nach Durchführung. Mit dem Angebot ist dieser Nachweis über die Teilnahme an einer verpflichtenden Ortsbesichtigung einzureichen. Die Nichtvorlage des Teilnahmenachweises führt zwingend zum Ausschluss vom Verfahren.

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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.

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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.

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Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.

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Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht geteilt. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 22.04.2022, 12:00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.

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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:

Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234

E-Mail: [gelöscht]

Geschäftszeiten:

Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr

Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr

muss es heißen:

Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen:

- Angebotsschreiben (Anlage B-01)

- Leistungsverzeichnis (pdf- und GAEB-Format - Anlage B-02)

- Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03)

- Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-04 ), falls einschlägig

- Eigenes schriftliches Konzept der Leistungserbringung

- Formblatt Preisgleitklausel Objektleiter/Haustechniker (Anlagen C-01.1a und C-01.1b)

- Angaben zum verwendeten CAFM-System des AN (Anlage C-06, Seite 1)

- Zertifikat DIN EN ISO/IEC 27001 oder gleichwertig zum Nachweis der Informationssicherheit des CAFM-Systems, Gleichwertigkeit muss benannt und nachgewiesen werden

- Bestätigung der Ortsbesichtigung (Anlage B-08)

- unterzeichnete Eigenerklärung (Anlage C-07) zu den in Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen

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Auf Anforderung der Vergabestelle sind vollständig ausgefüllt vorzulegen:

1) Vordruck „Erklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-05, Seite 1), und „Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-05, Seite 2)

2) Vordruck „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage B-05, Seite 3), und „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ (Anlage B-05, Seite 4)

3) Bieterauskunft mit Eigenerklärungen und Nachweise für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe (Anlage B-03)

4) aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate) oder gleichwertig oder ein anderer Nachweis des Eintrages in einem öffentlichen Register oder bei einer Genehmigungsbehörde (Handwerkskammer, Gewerberegister oder gleichwertig) für Bieter und Bietergemeinschaftsmitglieder

5) Kopie des Nachweises über den Abschluss einer aktuellen Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung

6) namentliche Benennung und Vorlage der Nachweise der Qualifikation für Objektleiter und Vertreter

7) Projektlebenslauf über 5 Jahre Berufserfahrung für Objektleiter und Vertreter im vergleichbaren Aufgaben- und Verantwortungsbereich

8) namentliche Benennung der vorgesehenen Haustechniker

9) Nachweis des Abschlusses nach mindestens 3-jähriger Berufsausbildung (DQR/EQR mindestens Niveau 4) in der Elektrotechnik für Haustechniker 1-6 und des Vertreters

10) Nachweis des Abschlusses nach mindestens 3-jähriger Berufsausbildung (DQR/EQR mindestens Niveau 4) in einem Gewerk der Versorgungstechnik (Installations-/Sanitär-/Heizungs-/Lüftungs- und Klimatechnik) für Haustechniker 7-12 und des Vertreters

11) Projektlebenslauf für jeden Haustechniker und der Vertreter, aus dem bisher betreute Objekte, Funktionen und Aufgaben hervorgehen

12) Schriftlicher Nachweis als Beauftragte Person f. Aufzugsanlagen gem. BetrSichV, Anhang 1, Pkt. 4.1 (Aufzugswärter) mit Berechtigung zur Personenbefreiung für alle Haustechniker, soweit schon vorhanden

13) Schriftlicher Nachweis einer Unterweisung zur Schaltberechtigung für MS-Schaltanlagen für mindestens 2 Haustechniker (Elektrotechnik) und deren Vertretung

14) Nachweis des Anlagenverantwortlichen der elektrischen Anlagen nach den allgemeinen Normen und Regeln (u. a. DIN VDE 0105-100 EN 50110-1 bezogen auf die ausgeschriebene Leistung) als Elektrofachkraft

15) Nachweis über die Berechtigung für das Arbeiten (Instandhalten) gemäß DIN 14677 an Feststellanlagen für mindestens einen Haustechniker und eine Vertretung

16) Nachweis der Fachkunde als Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz gemäß § 64 WHG, bezogen auf die ausgeschriebene Leistung

17) Nachweis einer Unterweisung als Brandschutzbeauftragter gemäß DGUV Information 205-003 und VdS 3111 bezogen auf die ausgeschriebene Leistung

18) Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen an das verwendete CAFM-System zur Gewährleistung der Informationssicherheit durch den Auftragnehmer, mithilfe der Vorlage von Angaben aus dem Formular Angaben zum verwendeten CAFM-System (Anlage C-06, Seite 2)

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Im Leistungsverzeichnis (LV) müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Gemäß den konkreten Ausfüllvorschriften in der Leistungsbeschreibung (LB) und im LV, sind Positionen, deren Preise nach Vorgabe bereits in einer anderen Position erfasst sind, mit „0“ als Einheitspreis zu versehen. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im LV führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.

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Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Referenzen müssen alle geforderten Angaben enthalten.

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Ortsbesichtigungen werden wie folgt angeboten:

Für die Angebotsabgabe ist eine Ortsbesichtigung verpflichtend und kann von Montag bis Freitag im Zeitraum vom 14.03. bis 25.03.2022 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 15.03.2022, 12:00 Uhr vereinbart werden.

Die Terminanmeldung muss per E-Mail an [gelöscht] verbindlich erfolgen, dabei können maximal zwei Personen unter Angabe des Vor- und Nachnamens angemeldet werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. In Vorbereitung der Ortsbesichtigung wird ein einheitlicher Begehungsplan erstellt, so dass alle Bewerber die gleichen Informationen erhalten. Die Regeln der Vergabeverordnung - wie einzelne Teilnahme, keine Beantwortung von gestellten Fragen etc. werden eingehalten und dokumentiert.

Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Bei Innenbesichtigungen ist zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bei Teilnahme an Außenbesichtigungen werden die Teilnehmer um das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gebeten. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert. Die zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung allgemein gültigen Schutzmaßnahmen müssen berücksichtigt werden.

Einen Nachweis der Ortsbesichtigung (Anlage B-08) erhält der Bewerber nach Durchführung. Mit dem Angebot ist dieser Nachweis über die Teilnahme an einer verpflichtenden Ortsbesichtigung einzureichen. Die Nichtvorlage des Teilnahmenachweises führt zwingend zum Ausschluss vom Verfahren.

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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.

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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.

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Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.

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Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht geteilt. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 22.04.2022, 12:00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.

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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:

Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234

E-Mail: [gelöscht]

Geschäftszeiten:

Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr

Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: