Bauüberwachung Bahnhof Konstanz Neubau Bahnsteige Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI42016
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachung Bahnhof Konstanz Neubau Bahnsteige
Konstanz
Los 2: Bauüberwachung Leit- und Sicherungstechnik.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 2 Bauüberwachung Leit- und Sicherungstechnik.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39114
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Konstanz
Los 2: Bauüberwachung Leit- und Sicherungstechnik.
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
LÄA 01 Zusätzliche Stellung Bauüberwacher LST durch Verlängerung Bauzeit bis 30.09.22 mit anteiligen LST-Arbeiten ggü. Hauptvertrag.
Da sich die zusätzlichen Bauzeiten fachliche Schnittstellen zur Hauptvertragszeit haben, muss aus bauaufsichtlichen/bauvertraglichen Anforderungen heraus der selbe Bauüberwacher die HLV Leistungen sowie zusätzlichen Leistungen überwachen. BÜW in allen Betren und Sicherungsplänen benannt und schon in der Arbeitsvorbereitung der Arbeiten gemäß baubetrieblicher Anmeldung.
Zeitverlust durch erneute Ausschreibung führt zu einem Baustillstand und erheblichen Zusatzkosten/Finanzierungsrisiko