Ermittlung von asbesthaltigen Fussboden- und Wandbelägen in Bädern
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ermittlung von asbesthaltigen Fussboden- und Wandbelägen in Bädern
Ermittlung von asbesthaltigen Fußboden- und Wandbelägen in Bädern und Gäste-WC's
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen nach erkennen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagenergeben, bis spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1, 2 und 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder per E-Mail) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Ermittlung von asbesthaltigen Fußboden- und Wandbelägen in Bädern und Gäste-WC's
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Ermittlung von asbesthaltigen Fußboden- und Wandbelägen in Bädern und Gäste-WC's
Es handelt sich um zusätzliche Leistungen (Mehrkosten auf Grund von Nachmessungen, Laborzuschlägen; im Rahmen von Wasserschadensanierungen, um die ordentliche und technisch einwandfreie Beseitigung zu garantieren; Anfertigung und Lieferung von Mund-, Nasenbedeckungen; Begehung der vor Ort lagernden Container und Probenentnahme), welche für die Fertigstellung der Leistung erforderlich sind.Ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen kann nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden.