Planungsleistungen: Modernisierung und barrierefreier Ausbau Bahnhof (Bf) Budenheim Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI43215
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen: Modernisierung und barrierefreier Ausbau Bahnhof (Bf) Budenheim
Geplant werden soll die Modernisierung und der barrierefreie Ausbau des Bahnhof (Bf) Budenheim. Der Bahnhof liegt an der Strecke 3510 Bingen Hbf - Mainz Hbf bei km 23,1. Vorgesehen ist die Erhöhung der Bahnsteige, Erneuerung der Beleuchtung der Elektro- und Beleuchtungsanlagen und Herstellung der Barrierefreiheit durch den Neubau von Rampenanlagen. Übertragen werden die Leistungsphasen 5-6 der Objektplanung Verkehrsanlage, Ingenieurbauwerk und Technische Ausrüstung. Sowie die Leistungsphasen 2-6 der Tragwerksplanung. Optionale werden die Leistungsphasen 7-9 der Planung Verkehrsanlage und Ingenieurbauwerk und die Leistungsphasen 7+9 der Technischen Ausrüstung ausgeschrieben. Nähere Informationen sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planungsleistungen: Modernisierung und barrierefreier Ausbau Bahnhof (Bf) Budenheim
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie groeßer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich. Die Erklärungen gemäß Punkt VI.3 der Bekanntmachung sind erst bei Angebotsabgabe durch den Bieter zu erbringen:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
(1) IWG Ing.-Gesellschaft Weiland AG
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen koennte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge moeglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Budenheim
Geplant werden soll die Modernisierung und der barrierefreie Ausbau des Bahnhof (Bf) Budenheim. Der Bahnhof liegt an der Strecke 3510 Bingen Hbf - Mainz Hbf bei km 23,1. Vorgesehen ist die Erhöhung der Bahnsteige, Erneuerung der Beleuchtung der Elektro- und Beleuchtungsanlagen und Herstellung der Barrierefreiheit durch den Neubau von Rampenanlagen. Übertragen werden die Leistungsphasen 5-6 der Objektplanung Verkehrsanlage, Ingenieurbauwerk und Technische Ausrüstung. Sowie die Leistungsphasen 2-6 der Tragwerksplanung. Optionale werden die Leistungsphasen 7-9 der Planung Verkehrsanlage und Ingenieurbauwerk und die Leistungsphasen 7+9 der Technischen Ausrüstung ausgeschrieben. Nähere Informationen sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Nachtrag 02: Leistungsänderungen Nr. 2 zusätzliche Planungsleistungen, Änderungsplanung Überdachungen, Bahnsteiglänge, Bauart Bahnsteige
Da die Planung bereits durch den AN erfolgt ist, kann dieser die Ergänzungen und Änderungen in der Planung mit in Kürze erarbeiten. Ein neuer Planer müsste sich erst in die Planung einarbeiten und würde somit mehr Stunden benötigen, als der bereits vertraglich gebundene AN. Synergieeffekt durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gingen beim Wechsel des AN verloren.
Eine Vergabe an einen anderen AN wäre mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Um im Zeit- und Kostenrahmen nicht noch weiter in Verzug zu geraten, sind die zusätzlichen Leistungen der ausführenden Firma zwingend erforderlich.