Rahmenvertrag Krananlagen im Innen- und Außenbereich von Werkstätten Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEA55118
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Krananlagen im Innen- und Außenbereich von Werkstätten
Fertigung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme,
Schulung, Probebetrieb und Abnahme von Brückenkranen im Innen- und Außenbereich von Werken und Werkstätten der Deutschen Bahn AG
Bundesweit in den Werken und Werkstätten der DB AG
Lieferrahmenvertrag für die Lieferung und Montage von Brückenkrananlagen im Innen- und Außenbereich.
Wir weisen daraufhin, dass es sich in II.1.5 und II.2.6 der Auftragsbekanntmachung ausschließlich um einen geschätzten Gesamtwert von [Betrag gelöscht] EUR handelt. Dieser resultiert aus den Erfahrungswerten der letzten Jahre. Hierbei ergibt sich kein Anspruch auf Beauftragung und Vergütung in dieser Höhe. Der Höchstwert dieses Rahmenvertrags beläuft sich auf [Betrag gelöscht] EUR.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Krananlagen im Innen- und Außenbereich von Werkstätten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hierausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Hinweis des Auftraggebers: Angebotemüssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.