Migration von DDC-Controllern im JKH (1. BA) Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2021-292-15-BL360
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Migration von DDC-Controllern im JKH (1. BA)
Migration von DDC-Controllern vom TYP E-DDC3.3 der WISAG als Ersatz für den Typ Areadat-Concept im Jakob-Kaiser-Haus, hier: 1. Bauabschnitt
Berlin-Mitte
Migration von DDC-Controllern vom Typ E-DDC3.3 der WISAG als Ersatz für den Typ Areadat-Concept im Jakob-Kaiser-Haus, hier: 1. Bauabschnitt (Automationsstationen 3AS02 und KAS01 sollen ausgetauscht
werden).
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Migration der DDC-Controller vom Typ E-DDC3.3 als Ersatz für den Typ Areadat-Concept erfordert sowohl in Bezug auf den Austausch der Hardware als auch der damit verbundenen Anpassung der Firmware zwingend die Fachkompetenz des Errichters der Gebäudeautomationsanlagen im Jakob-Kaiser-Haus. Ursprünglicher Errichter der Anlagen war die ABB-Gebäudetechnik AG, die ihren Geschäftsbereich jedoch an die WISAG Automationstechnik GmbH & Co.KG verkauft hat, sodass dieses Unternehmen an die Stelle der ABB-Gebäudetechnik AG getreten ist und nun als Errichter der Anlagen anzusehen ist. Ausschließlich die WISAG Automationstechnik GmbH & Co.KG besitzt die besonderen Erfahrungen/Fachkenntnisse und Geräte, die zur Ausführung der zu vergebenden Leistung notwendig sind. Weiterhin können die bei der Migration notwendigen Softwareanpassungen nur von der WISAG Automationstechnik GmbH & Co. KG erbracht werden, da nur sie als Hersteller über die vollständige Datenbasis und Systemsoftware verfügt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Migration von DDC-Controllern im JKH (1. BA)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langenfeld
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40764
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.