Großgeräte AEMP Referenznummer der Bekanntmachung: VV 178-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20251
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uke.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Großgeräte AEMP
Großgeräte für eine Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP)
UKE Strategischer Einkauf Martinistr. 52 20251 Hamburg Zu Ziffer II.1.7 und Ziffer V.2.4 dieser Bekanntmachung: Der geschätzte Gesamtauftragswert wird aus Gründen des Wettbewerbs nicht veröffentlicht. Der maßgebliche Schwellenwert in Höhe von EUR 214.000 wird in dieser Ausschreibung erreicht bzw. überschritten.
Das "Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf" (UKE) beabsichtigt die Beschaffung von Großgeräten und Einrichtung für die Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP). Hierbei steht die Versorgung des Herz- und Gefäßzentrums sowie der angrenzenden Gebäude (Martiniklinik mit daVinci-Robotik-Chirurgiesystemen und Augenklinik) im Fokus.
Die geplante AEMP weist eine Fläche von ca. 1.346,4 m² auf und ist unterteilt in
- Arbeitsraum (AR) Unrein (ca. 266,8 m²),
- Packzone (ca. 414,3 m²),
- Kommissionierung Zwischenlager bzw. Fallwagenlager / Sterilgutlager / Auslieferung (ca. 362 m²),
- Lager Verpackung (ca. 52,8 m²),
- Chemikalienlager (ca. 40,1 m²) und
- Ver- und Entsorgung (ca. 96,4 m²) sowie
- Nebenräume (Schleusen, Dokumentationsbüros und Putzmittelräume).
Die Arbeitszeiten sind 24 Stunden / 7 Wochentage / 365 Tage im Jahr. Die AEMP soll das gesamte Sterilgut des neuen Universitären Herz- und Gefäßzentrums sowie der angrenzenden Gebäude des gesamten Klinikums aufbereiten. Sterilgut des Herzzentrums wird durch AWT-Container über Logistik-Aufzüge in den Bereich des AR Unrein transportiert. Ebenfalls über AWT-Container wird über Versorgungstunnel jegliches Gut von den angrenzenden Gebäuden zum AWT Empfang / Anlieferung gebracht. Mit Ausnahme der OP-Siebe für OP- und Eingriffsräume des Herzzentrums gehen aufbereitete Sterilgüter wieder zurück in AWT-Container und in Sendestationen im Raum Ver- und Entsorgung.
Sterilgut für OP-Abteilung und Eingriffsraum werden in Fallwagen speziell für geplante Prozeduren im Fallwagenlager/ terilgutlager gepackt und über Aufzüge direkt in die Sterilgutflure der OP-Abteilung/ Eingriffsbereiche gebracht.
Die Angebote sollen Firmenkonzepte zur bestmöglichen Ausstattung an Großgeräten beinhalten. Vorgaben sind hierbei die Summen der aufzubereitenden Güter sowie die baulichen Vorleistungen (zur Verfügung stehende Medien, Belastbarkeit des Baukörpers etc.). Der Bieter soll hier auch Automatisierungen berücksichtigen, um möglichst ressourcensparend die AEMP betreiben zu können. Alle regulatorischen Anforderungen müssen eingehalten werden. In einem Konzept sollen zur Optimierung der Arbeitsprozesse mehrere Optionen Berücksichtigung finden.
Zu Ziffer II.1.7 und Ziffer V.2.4 dieser Bekanntmachung: Der genaue Auftragswert wird aus Gründen des Wettbewerbs nicht veröffentlicht. Der maßgebliche Schwellenwert in Höhe von EUR 214.000,- wurde in dieser Ausschreibung erreicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Großgeräte AEMP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33332
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.steelcogroup.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPRQKT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.