Vergabe zum Betrieb von Notschlafstellen für obdachlose/wohnungslose Jungerwachsene in Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000142
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe zum Betrieb von Notschlafstellen für obdachlose/wohnungslose Jungerwachsene in Hamburg
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), vertreten durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (BAGSFI), als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages zum Betrieb von Notschlafstellen für obdachlose/wohnungslose Jungerwachsene in Hamburg (nachfolgend kurz: Einrichtungen) mit der jeweils erfolgreichen Bieterin bzw. erfolgreichen Bieter als Auftragnehmerin / Auftragnehmer (AN).
Es wird der Betrieb von Notschlafstellen mit 20 beaufsichtigten, gemischtgeschlechtlichen Notschlafplätzen ausgeschrieben. Dabei soll es sich um zwei Einrichtungen mit je max. 10 Notschlafplätzen in zwei unterschiedlichen Bezirken in Hamburg handeln. In den Einrichtungen sollen obdachlose/wohnungslose Jungerwachsene im Alter von 18 – 27 Jahren untergebracht werden.
Die Ausschreibung erfolgt in Losen. Der Auftrag wird in zwei Lose mit jeweils 10 Notschlafplätzen aufgeteilt.
Die AG behält sich vor, einer Bieterin / einem Bieter ggf. den Zuschlag auf beide Lose zu erteilen, sofern keine weiteren, zuschlagsfähigen Angebote in der weiteren Wertung verblieben sind.
Los 1
Es ist ein Tagessatz pro betreuter Person anzugeben. Dieser wird systemseitig mit der geschätzten Belegungszahl von 10 Personen und den geschätzten Belegungstagen von 365 Tagen zu einem Gesamtpreis p.a. multipliziert.
Darüber hinaus besteht die zweimalige Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr (bis max. 30.09.2026), sofern nicht eine der beiden Vertragsparteien 6 Monate vor Vertragsende kündigt.
Los 2
Es ist ein Tagessatz pro betreuter Person anzugeben. Dieser wird systemseitig mit der geschätzten Belegungszahl von 10 Personen und den geschätzten Belegungstagen von 365 Tagen zu einem Gesamtpreis p.a. multipliziert.
Darüber hinaus besteht die zweimalige Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr (bis max. 30.09.2026), sofern nicht eine der beiden Vertragsparteien 6 Monate vor Vertragsende kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen oder während der elektronischen Angebotsabgabe anzugeben. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Bieters/der Bieterin vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter III.1.2) und 3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
1) E1 - Eignungsvordruck (Vergabevordruck 04) – der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck ist dem Angebot vollständig ausgefüllt beizufügen.
Die Ausfüllhinweise auf der ersten Seite des Vordruckes sind zwingend zu beachten.
2) E4 - Umsatzkennzahlen: Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre ohne Umsatzsteuer und in Mio. € pro Jahr. Gesamtumsatz und ausschreibungsrelevanter Bereich sind jeweils im Eignungsvordruck E1 unter Ziffer 2 anzugeben. Sofern der vorhandene Platz nicht ausreichend ist, kann eine eigene Anlage hochgeladen werden.
3) E6 - Unternehmensdarstellung: Darstellung des Unternehmens mit Übersicht über die Geschäftsfelder und Personalstruktur, Angaben zur Unternehmensstruktur und Geschäftsführung. Informationshalber auch: Gesellschaftsvertrag oder Auszug aus dem Vereinsregister. Die Angaben sind auf max. 3 Seiten DIN A4, Arial 11, sowie die genannten informationshalber einzureichenden Belege zu begrenzen.
4) E5 - Referenzen: Mindestens drei Referenzen, die nach Art und Umfang mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind, aus laufenden oder in den letzten drei Jahren abgeschlossenen Projekten mit detaillierter Beschreibung des Projektinhalts und Realisierungszeitraums. Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils, Auftragsumfang (u.a. auch Angabe der betreuten Personen), Auftraggeberin / Auftraggeber mit Ansprechperson und Telefonnummer sowie Mailadresse, Auftragsjahr, Gesamtumsatz zu nennen. (Diese werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt.)
5) E2 - Eigenerklärung zur Qualifikation des Personals und darüber, dass ausschließlich Personal eingesetzt wird, dessen Führungszeugnisse vorliegen und keine Versagensgründe aufweisen. Nutzen Sie hierzu das entsprechende Eingabefeld im Kriterienkatalog der eVergabe.
6) E3 - Angaben zum Qualitätsmanagement im Unternehmen: Die Bieterin / der Bieter muss für sein Unternehmen über ein gültiges Zertifikat über die Anwendung eines Qualitätsmanagements gem. DIN EN ISO 9001:2008 oder DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertigen Nachweis verfügen. Das Zertifikat muss von einem akkreditierten Zertifizierer ausgestellt sein.
Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten haftet der AN für sämtliche Pflichtverletzungen so, als wenn er selbst tätig geworden wäre.
Außerdem hat der AN den AG und die Bedarfsstellen von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung der vom AN nach diesen Vergabeunterlagen übernommenen Pflichten gegen den AG oder die Bedarfsstellen geltend gemacht werden sollten. Eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung ist abzuschließen, soweit diese nicht schon vorhanden ist. Die Haftungssummen ergeben sich aus Ziffer 2.8 der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter https://bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
- Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern/Bieterinnen auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
- Fragen von Bietern/Bieterinnen sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter https://bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bietern/Bieterinnen ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
- Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Es ist zwingend die Erklärung der Bietergemeinschaft (Vergabevordruck Nr. 12) vollständig ausgefüllt dem Angebot beizufügen. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
- Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer. Mit Angebotsabgabe ist im Vordruck 05 – Angebotsvordruck – anzugeben, welche Teilleitung an einen Unterauftragnehmer vergeben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bietern/Bieterinnen sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.