WHG 3283 - Haustechnik Strangsanierung Referenznummer der Bekanntmachung: 3283-1-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: D-13187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesobau.de
Abschnitt II: Gegenstand
WHG 3283 - Haustechnik Strangsanierung
Die GESOBAU AG beabsichtigt die Sanierung und Instandsetzung der Wohnhausgruppe 3283 (Hansastr. 52-138 in 13088 Berlin).
.
Gebäudeteile/Aufgänge : 14 Wohnhäuser mit 40 Aufgängen
Anzahl der Geschosse: 13 Häuser 6 Geschosse, 1 Haus 5 Geschosse, unterkellert
Gebäudehöhe : bis ca. 19 m
Anzahl der Wohnungen: 474
Wohnfläche: 37.401,48 m²
Anzahl der Gewerbe: Bestand: 1 / Umbau in eine Wohnung
Baujahr: (19[gelöscht]
13088 Berlin
Leistungen:
.
Sanitär:
• In 474 Stück. Bäder, WC’s und Küchen werden die Zuleitungen erneuert, die Sanitärobjekte ausgetauscht
• Erneuerung von Regen-, Schmutz- und Trinkwasserleitungen ab dem jeweiligen Hausanschluss
Orientierungsmengen Sanitär:
Trinkwasser:
- ca. 7.200 m Edelstahl Systemrohr inkl. Dämmung
- ca. 3.650 St Form- und Verbindungsstücke
Schmutz- und Regenwasser:
- ca. 6.800 m Silent dB20-Rohr
- ca. 14.000 St Form- und Verbindungsstücke
Sanitärobjekte:
- ca. 679 St Waschtische bzw. Handwaschbecken inkl. Armaturen und Zubehör
- ca. 679 St WC-Anlagen inkl. Sitz, Betätigungsplatte und Zubehör
- ca. 462 St Badewannenanlagen mit Porestaträger und Zubehör
- ca. 12 St Duschwannenanlagen mit Träger und Zubehör
- ca. 474 St Küchenspülen inkl. Zubehör
.
Wärmeerzeugung / Warmwasserbereitung:
• Die in den Hausaufgängen befindlichen Fernwärmehausanschlussstationen mit zentraler Warmwasserbereitung (5 St) erhalten neue Heizungsübergabestationen von Vattenfall.
• Im Rahmen der Strangsanierung werden durch die Heizungsfirma neue Trinkwassermodule mit Warmwasserpufferspeichern gestellt und an die vorhandene oder neue Hausanschlussstation und die Module an dem Haustrinkwassernetz (Kalt,- Warm- und Zirkulation) angeschlossen.
• die Bäder erhalten neue Stränge und Handtuchheizkörper
Orientierungsmengen Heizung:
- ca. 4.000 m Edelstahlrohr mit Dämmung und Brandschutzdurchführungen
- ca. 474 St Badheizkörper werden neu installiert
- ca. 210 St Plattenheizkörper
.
Lüftung:
• Innenliegende Bäder und WC‘s erhalten eine neue Abluftleitung aus Wickelfalzrohr. Als Ablufterfasser in den zu entlüfteten Räumen kommen Aufputzlüfter zum Einsatz (474 Stk. Bäder, 192 WC’s)
Orientierungsmengen Lüftung
- ca. 1.830 m Wickelfalzrohr zzgl. Formstücke
- ca. 662 St Ventilatoreinsatz zzgl. Aufputzgehäuse
.
Elektroinstallation:
• 14 St HV-Wandlerkombinationen
• Hauptstromversorgung 25 qmm bis 70 qmm ca. 1100 m
• Zählerzentralisationen für 474 WE in 40 Haus-Aufgängen
• Steigleitungen 10 qmm bis 25 qmm ca. 12000 m
• Leuchten Allgemeinbereiche ca. 680 St
• Gegensprechanlage für 474 Teilnehmer in 40 Haus-Aufgängen
• Leer-WE Komplettsanierung vorwiegend 3 und 4 Raum, ca. 142 Stk.
• Installation LWL-Hausnetz
• Ausführung WE-Installationen vorwiegend in Sockelleisten- bzw. Installationskanalsystemen
Orientierungsmengen Elektroinstallation:
- ca. 12.000 m WE-Zuleitungen
- ca. 10.600 St Schalter
- ca. 1.636 St Patchmodule mit 474 Multimediaverteiler
- ca. 116.000 m Kabel verschiedenster Art
- ca. 11.850 m Glasfaserkabel mit 474 St Glasfaser-Teilnehmer-Anschlusseinheiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
WHG 3283 - Haustechnik Strangsanierung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13086
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergmeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen.
b) Es wird gemäß § 6b EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
c) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
d) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen.
e) Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de) veranlassen.
f) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 12a EU Absatz 1 VOB/A ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann elektronisch mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder elektronisch in Textform erfolgen. Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist.
Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
g)Weitere Informationen:
Die Frist für rechtzeitig schriftlich beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 12a EU Absatz 3 VOB/A endet am 03.03.2022 / 10:00 Uhr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134
Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.