Dämmarbeiten - Schalldämmung an RLT-Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 4.09
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin, Pankow, Buch
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13125
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.campusberlinbuch.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.campusberlinbuch.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dämmarbeiten - Schalldämmung an RLT-Anlagen
Im Zuge des Neubaus eines Laborgebäudes BerlinBioCube für die Campus Berlin-Buch Gmbh (CBB) ist die Ausführung von Dämmarbeiten - Schalldämmung an RLT-Anlagen - Gegenstand dieser Ausschreibung.
13125 Berlin, Pankow, Buch
Robert-Rössle-Straße 10
Enthalten sind folgende wesentlichen Leistungen:
- Wärmedämmung Mineralwolle alukaschiert mit Blechummantelung von ca. 3150 m2 RLT-Kanal inkl. dazugehörigen Kanalformstücken
- Schwerschicht aus EVA/EPM von ca. 3150 m2 RLT-Kanal inkl. dazugehörigen Kanalformstücken
- Wärmedämmung Mineralwolle alukaschiert mit Blechummantelung von ca. 350 m Wickelfalzrohr bis DN 250 mit ca. 635 Formstücken
- L-Winkel Stahlblech verzinkt von ca. 880 m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dämmarbeiten - Schalldämmung an RLT-Anlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13359
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]