Lieferung und Zwischenlagerung von Covid-19 Antigen-Selbsttests V0238/2022 Referenznummer der Bekanntmachung: V0238/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Zwischenlagerung von Covid-19 Antigen-Selbsttests V0238/2022
Lieferung und Zwischenlagerung von Covid-19 Antigen-Selbsttests für das Land Bremen
Grund- und weiterführende Schulen im Land Bremen
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Unternehmen über die Lieferung von Covid-19 Antigen Schnelltests für Schüler:innen an Grund- und weiterführenden Schulen
Menge im LV: 1.700.000
Höchstmenge: Aufschlag von 25%.
Selbsttests zur Eigenanwendung der Schüler:innen im Alter ab 6 Jahren unter Beaufsichtigung der Lehrkraft.
Die Tests müssen eine entsprechende CE-Kennzeichnung besitzen. Des Weiteren werden nur Tests akzeptiert, die in der vom PEI am 31.01.2022 veröffentlichten Sensitivitätsbewertung die erforderlichen Kriterien erfüllen und eine Sensitivität bei einem ct-Wert<=25 von 100 % sowie bei einem ct-Wert 25-30 von mindestens 75 % erreichen. Die Liste hierzu befindet sich in den Ausschreibungsunterlagen.
Die Tests müssen so handhabbar sein, dass die Schüler:innen in der Lage sein können, die Tests unter Aufsicht eigenständig durchzuführen. Das bedeutet, dass eine Lehrkraft gleichzeitig eine komplette Klasse sicher bei der Testung anleiten und beaufsichtigen können muss.
Es sind 25er-Verpackungen anzubieten. Alternative Verpackungseinheiten ab 20 Stück sind ebenfalls zulässig.
Kinder- und Familienzentren im Land Bremen
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Unternehmen über die Lieferung von Covid-19 Antigen Schnelltests (Lollitests) für Kinder in den Kindertageseinrichtungen
Menge im LV: 1.100.000
Höchstmenge: Aufschlag von 25%.
Tests für Kinder in den Kindertageseinrichtungen
Speichel-Selbsttests (Lollitests) zur Anwendung der Eltern bei den Kindern im Alter ab 3 Jahren. Die Tests müssen geeignet sein für Kinder von 3 bis 6 Jahren.
Die Tests müssen so handhabbar sein, dass die Eltern mithilfe des Speichelabstriches die Innenseite des Mundes sowie die Zunge des Kindes abtupfen können.
Die Tests müssen eine entsprechende CE-Kennzeichnung besitzen. Des Weiteren werden nur Tests akzeptiert, die in der vom PEI am 31.01.2022 veröffentlichten Sensitivitätsbewertung die erforderlichen Kriterien erfüllen und eine Sensitivität bei einem cq<=25 von 100 % erreichen. Die Liste hierzu befindet sich in den Ausschreibungsunterlagen.
Alle Verpackungsgrößen sind zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und
§ 124 GWB, sowie § 46 Abs. 2 VgV vorliegen, die ihre
Zuverlässigkeit
als Bewerber in Frage stellen.
1. Für den Fall der Bietergemeinschaft: von allen Beteiligten unterschriebene
Bietergemeinschaftserklärung im Original, deren Inhalt die Benennung des bevollmächtigten Vertreters und eine Bestätigung zur gesamtschuldnerischen Haftung hat, sowie eine Verpflichtungsermächtigung (§ 47 VgV)
2. Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV)
3. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
zu 2. Mindestdeckungssummen für die
Berufshaftpflichtversicherung:
[Betrag gelöscht] Euro für Personenschäden und 1 000 000
Euro für sonstige Schäden.
zu 3. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz bezogen auf die
besondere Leistungsart dieser Ausschreibung
zu 3. drei angegebene Referenzen mit jeweils einen Gesamtauftragswert 750.000 € netto, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind
1. Referenzliste der wesentlichen erbrachten vergleichbaren Leistungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Vor der Auslieferung einer jeweils beim Lieferanten
zwischenzulagernden Charge oder der Gesamtmenge ist eine
Freigabe nach Prüfung eines Rückstellmusters durch die
Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
erforderlich. Rechnungen müssen elektronisch als strukturierter
XML-Datensatz nach dem Standard XRechnung erfolgen (siehe
auch e-rechnung.bremen.de). Der Auftraggeber behält sich vor,
Bestellungen über einen behördeninternen Webshop
abzuwickeln.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber
zu senden.
2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern
oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie
nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten
deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die
Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei der unter 1.1) genannten Vergabestelle unter Angabe der oben genannten Vergabenummer rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB informiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de