Gebäude- und Glasreinigung auf BSR-Liegenschaften Referenznummer der Bekanntmachung: 1000002775
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bsr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäude- und Glasreinigung auf BSR-Liegenschaften
Gegenstand der von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) ausgeschriebenen Leistung ist die Durchführung der Unterhaltsreinigung in 5 Losen von ca. 65.500 m² Gebäudeflächen und ca. 21.700 m² Glasreinigungsflächen, einschl. Rahmen. Für Einzelheiten der Leistungserbringung wird auf die Leistungsbeschreibungen Teil C – Leistungsbeschreibung einschließlich Anlagen verwiesen.
Gebäudereinigung – Hauptverwaltung
Das Los 1 umfasst die Gebäudereinigungsflächen der Liegenschaften Ringbahnstraße und Mühlenstraße mit ca. 23.900 m².
Eine detaillierte Darstellung ist der Anlage C3 zu entnehmen.
Der AG behält sich vor, den Vertrag zweimalig um jeweils ein Jahr bis zum 30.09.2027 bzw. 30.09.2028 zu verlängern. Er teilt dies dem AN bis spätestens zum 30.09.2025 bzw. 30.09.2026 schriftlich oder in Textform mit. Im Falle der beauftragten Vertragsverlängerung endet der Vertrag zum 30.09.2027 bzw. 30.09.2028, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Gebäudereinigung – Nord-West
Das Los 2 umfasst die Gebäudereinigungsflächen der Liegenschaften Brunsbütteler Damm, Freiheit, Hegauer Weg, Kronprinzessinnenweg und Ruppiner Chaussee mit ca. 13.400 m².
Eine detaillierte Darstellung ist der Anlage C4 zu entnehmen.
Der AG behält sich vor, den Vertrag zweimalig um jeweils ein Jahr bis zum 30.09.2027 bzw. 30.09.2028 zu verlängern. Er teilt dies dem AN bis spätestens zum 30.09.2025 bzw. 30.09.2026 schriftlich oder in Textform mit. Im Falle der beauftragten Vertragsverlängerung endet der Vertrag zum 30.09.2027 bzw. 30.09.2028, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Gebäudereinigung – Süd-Ost
Das Los 3 umfasst die Gebäudereinigungsflächen der Liegenschaften Fischerstraße, Gradestraße, Matthäusweg, Neue Zittauer Straße, Nobelstraße, Oberspreestraße, Ostpreußendamm, Rahnsdorfer Straße, Rollbergstraße, Schöneicher Plan, Treffurterstraße und Werbellinstraße mit ca. 10.000 m².
Eine detaillierte Darstellung ist der Anlage C5 zu entnehmen.
Der AG behält sich vor, den Vertrag zweimalig um jeweils ein Jahr bis zum 30.09.2027 bzw. 30.09.2028 zu verlängern. Er teilt dies dem AN bis spätestens zum 30.09.2025 bzw. 30.09.2026 schriftlich oder in Textform mit. Im Falle der beauftragten Vertragsverlängerung endet der Vertrag zum 30.09.2027 bzw. 30.09.2028, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Gebäudereinigung – Zentral
Das Los 4 umfasst die Gebäudereinigungsflächen der Liegenschaften Asgardstraße, Behmstraße, Berliner Straße, Forckenbeckstraße, Ilsenburger Straße, Kärntener Straße, Kniprodestraße, Lengeder Straße, Malmöerstraße, Mierendorffplatz, Niebuhrstraße, Nordring, Rehfelder Straße und Zepernicker Straße mit ca. 18.000 m².
Eine detaillierte Darstellung ist der Anlage C6 zu entnehmen.
Der AG behält sich vor, den Vertrag zweimalig um jeweils ein Jahr bis zum 30.09.2027 bzw. 30.09.2028 zu verlängern. Er teilt dies dem AN bis spätestens zum 30.09.2025 bzw. 30.09.2026 schriftlich oder in Textform mit. Im Falle der beauftragten Vertragsverlängerung endet der Vertrag zum 30.09.2027 bzw. 30.09.2028, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Glasflächenreinigung
Das Los 5 umfasst die Glasreinigungsflächen einschl. Rahmen aller BSR-Liegenschaften mit ca. 21.700 m².
Eine detaillierte Darstellung ist der Anlage C7 zu entnehmen.
Der AG behält sich vor, den Vertrag zweimalig um jeweils ein Jahr bis zum 30.09.2027 bzw. 30.09.2028 zu verlängern. Er teilt dies dem AN bis spätestens zum 30.09.2025 bzw. 30.09.2026 schriftlich oder in Textform mit. Im Falle der beauftragten Vertragsverlängerung endet der Vertrag zum 30.09.2027 bzw. 30.09.2028, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung des Bieters (Teil A, Anlage A1)
- ggf. Unterauftragnehmererklärung (Teil A, Anlage A1.1)
- Bieterselbstauskunft (Teil A, Anlage A2)
- Erklärung über Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) (Teil A, Anlage A4)
- Erklärung, dass die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannten Versicherungen in der geforderten Höhe im Auftragsfall vorliegen werden (über Teil A, Anlage A0)
- Nachweis der Einhaltung des Mindestlohnes durch Aufschlüsselung des Stundenverrechnungssatzes (Anlage A10)
- Vorlage von drei Empfehlungsreferenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren mit mehr als 10.000 m² Gebäudeflächenreinigung für die Lose 1 - 4 und für das Los 5 mehr als 10.000 m² Glasflächenreinigung mit mindestens einer durchgängig guten bzw. sehr guten Bewertung bzgl. der Zufriedenheit sowie einer Empfehlung im Bereich der Noten 1 bzw. 2 (Teil A, Anlage A3 - Empfehlungsreferenz)
- Übersicht einzusetzende Reinigungsmittel (Teil A, Anlage A5)
- Nachweis zur Ortsbesichtigung für das jeweilige Los (Teil A, Anlage A6-A9)
- Nachweis des praktizierten Qualitätsmanagements (z.B. ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff, 14001 ff bzw. gleichwertige Bescheinigungen)
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Teilnahme an der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.