Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe eines Rahmenvertrags über Schadstofferkundungen und -untersuchungen sowie Schadstoffbeseitigungskonzepten für Bundesliegenschaften in Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin - VOEK 072-22 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 072-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe eines Rahmenvertrags über Schadstofferkundungen und -untersuchungen sowie Schadstoffbeseitigungskonzepten für Bundesliegenschaften in Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin - VOEK 072-22
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) plant im Rahmen der Verwaltung und Verwertung Ihrer Liegenschaften bei Gebäuden, die vor 1995 errichtet wurden, Schadstofferkundungen und -untersuchungen durchzuführen, bevor Baumaßnahmen und entsprechende Maßnahmen des Bauunterhalts durchgeführt werden. Zur Erfüllung dieser Aufgabe sowie zur Durchführung ggf. daraus resultierender notwendiger Schadstoffsanierungsmaßnahmen sowie eines fachgerechten Abfallmanagements beauftragt die BImA die Auftragnehmerin mit der Erbringung von Leistungen im Zusammenhang mit der Feststellung, Ermittlung und Analyse von Gebäudeschadstoffen sowie der Beratung für den fachgerechten Umgang mit den gefundenen Gebäudeschadstoffen einschließlich einer Gefährdungsabschätzung. Im Falle der Umsetzung notwendiger Schadstoffsanierungsmaßnahmen können weitere Beratungsleistungen, die Vorbereitung der Vergabe, die Mitwirkung bei der Vergabe, die Baustellenkoordination einschließlich der arbeitssicherheitstechnischen Begleitung, das Entsorgungsmanagement sowie das Abfallmanagement für den/die Abfallerzeuger/in bzw. Abfallbesitzer/in im Beseitigungsfall von der Auftraggeberin als Leistungen abgerufen werden. Es handelt sich aktuell um 248 Gewerbeimmobilien und 646 Dienstliegenschaften, welche sich allesamt in Berlin befinden.
Ein Gebäude kann ca. 20 m² (Garage; 1 Stockwerk) bis zu großen Bürokomplexen von mehreren 1.000 m² Nutzfläche aufweisen. Eine Aufstellung der Gebäudegrößen wäre nicht hilfreich, da auch mit diesen kein Stückpreis pro Gebäude kalkuliert werden könnte. Bei einer Heranziehung der kompletten Nutzflächen durch die Anzahl der Gebäude ergibt sich eine durchschnittliche Gebäudenutzfläche von ca. 1.000 m². Die Kalkulation sollte daher auf Basis eines Verwaltungsgebäudes mit 1.000 m² Nutzfläche erfolgen.
Berlin
Teil 1: Schadstoffgutachten
1.1. Bestandsaufnahme/Erstbewertung und Durchführung von Vor-Ort-Begehungen
1.1.1. Erstellung eines Arbeits- und Sicherheitsplans gem. DGUV Regel 101-004 Gebäude Gewerbe- und Dienstliegenschaft
1.1.2. Teilnahme an Besprechungsterminen auf Anforderung der AG bis zu 4 Std. inkl. Vorbereitung und Fahrtkosten
1.1.3. Präsentation der Ergebnisse inkl. Vorbereitung und Fahrtkosten
1.2. Schadstoffgutachten/Prüfberichte
1.3. Planung/Beratung
1.4. Vorbereitung der Vergabe
1.5. Mitwirkung bei der Vergabe
1.6. Arbeitssicherheitstechnische Begleitung
1.7. Entsorgungsmanagement/Bauüberwachung
1.8. Schlussdokumentation Abfallentsorgung- und Schadstoffsanierung
Teil 2: Probeentnahme und Analytik
2. Probenahme Bausubstanz/Baumaterialien/Hausstaub/Schimmel/Haufwerksbeprobung nach LAGA PN 98
2.1. Kernbohrungen
3. Raumluftuntersuchungen auf flüchtige organische Verbindungen
3.1. Untersuchung der Raumluft auf leicht- und mittelflüchtige organische Verbindungen (VOC, gesamt ca. 120-160 Einzelverbindungen) mittels Adsorption auf Tenax TA, thermischer Desorption und GC/MS, inkl. Probenahmeprotokoll, ohne An- und Abfahrt (s. Pos. 1)
3.2. Untersuchung der Raumluft auf leicht- und mittelflüchtige organische Verbindungen (VOC, gesamt ca. 120-160 Einzelverbindungen) mittels Adsorption auf Anasorb, Lösemittel Desorption und GC/MS, inkl. Probenahmeprotokoll, ohne An- und Abfahrt (s. Pos. 1)
3.3. Untersuchung der Raumluft auf schwerflüchtige organische Verbindungen (SVOC) wie PCP oder DDT oder PAK mittels Adsorption auf PU-Schaum, Lösemittel Desorption und GC/MS, inkl. Probenahmeprotokoll, ohne Ab- und Abfahrt (s. Pos. 1)
3.4. Untersuchung der Raumluft auf die SVOC Phenole und Kresole mittels Adsorption und Silicagel, Lösemittel Desorption und GC/MS, inkl. Probenahmeprotokoll, ohne An- und Abfahrt (s. Pos. 1)
3.5. Untersuchung von Raumluftproben auf 14 Aldehyde und Ketone (Formaldehyd, Acetaldehyd, Hexanal, Aceton etc.) durch Adsorption an DNPH mittel HPLC, ohne An- und Abfahrt (s. Pos. 1)
3.6. Untersuchung der Raumluft auf Polychlorierte Biphenyle, PCB, Gestellung der Probenahmegeräte, Probenahme auf Glasfaser- und PU-Schaumfiltern/Florisil-Adsorberröhrchen gem. VDI 4200 Bl. 1+2 bzw. PCB-Richtlinie, Auswertung mittels GC-ECD/-MS gem. DIN 51527, ohne An- und Abfahrt (s. Pos. 1)
4. Asbestuntersuchungen (Luftmessungen, Materialproben u.a. an Fußbodenbelägen, Klebern, Putzen, Spachtelmassen, Fliesenklebern)
4.1. Untersuchung von Luftproben/Messfiltern auf Asbest gem. den Richtlinien VDI 3492, Blatt 2, BGl 505-46, ISO 14966 inkl. Untersuchungsbereicht, bei positivem Befund mit energiedispersiver-qualitativer Elementaranalyse und REM-Bild, inkl. aller Nebenleistungen, ohne An- und Abfahrt
4.2. Materialproben- oder Kontaktprobenuntersuchung auf Asbest, ohne An- und Abfahrt (s. Pos. 1).
5. Raumluftuntersuchung auf Schimmelpilze
5.1. Untersuchung der Raumluft auf kultivierbare, mesophile Schimmelpilze gem. BGlA 9420 einschließlich Referenzmessung der Außenluft je Messreihe, ohne An- und Abfahrt (s. Pos. 1)
6. Untersuchung auf künstliche Mineralfasern (KMF)
6.1. Untersuchung von Luftproben/Messfiltern auf KMF gem. den Richtlinien VDI 3492, CDI 3861, Blatt 2, BGl 505-46, ISO 14966 inkl. Untersuchungsbericht, bei positivem Befund mit energiedispersiver-qualitativer Elementaranalyse und REM-Bild, inkl. aller Nebenleistungen, ohne An- und Abfahrt
6.2. Untersuchung von Materialproben auf KMF gem. Richtlinie VDI 3866, Blatt 5:2017-08 inkl. Untersuchungsbericht, bei positivem Befund mit energiedispersiver-qualitativer Elementaranalyse und REM-Bild
6.3. Bestimmung des Kanterogenitätsindex KI mittels standardfreier EDX-Analyse an drei Probenstellen inkl. Dokumentation des EDX-Spektrums
6.4. Untersuchung von Staubdruck- und Kontaktproben auf KMF gem. Richtilinie VDI 3877 inkl. Untersuchungsbereicht, bei positivem Befund mit energiedispersiver-qualitativer Elementaranalyse und REM-Bild
7. Untersuchungen auf Holzschutzmittel
7.1. Materialuntersuchung von Holz gem. Altholzverordnung, Anhang II (zu § 3 Abs. 1): As, Pb, Cd, Cr.ges., Cu, Hg, Chlor, Fluor, PCP, PCB
7.2. Materialuntersuchung von Holz auf die Holzschutzmittel PCP, DDT und Lindan
7.3. Materialuntersuchung von Putzen, Anstrichen etc. auf: Hexachlorbenzol, alpha Hexachlorhexan, beta Hexachlorhexan
8. Untersuchung auf polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
9. Untersuchung auf Phenole und Kresole
10. Untersuchung auf polychlorierte Biphenyle (PCB)
10.1. Bestimmung von polychlorierten Biphenylen (PDB) in Fugendichtungensmassen und anderen Materialproben, 6 Kongenere nach Ballschmiter (PCB-Kongenere -28, -52, -101, -138, -153, -180)
10.2. Bestimmung von polychlorierten Biphenylen (PCB) in Fugendichtungsmassen und anderen Materialproben, 6 Kongenere nach Ballschmiter (PCB-Kongenere -28, -52, -101, -138, -153, -180) zzgl. Kongener 118
11. Untersuchung auf Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW)
11.1. Semiquantitative Bestimung von Fluorkohlenwasserstoffe (FCKW) in Materialproben zur Entsorgung
12. Untersuchung auf Schimmelpilze, Echten Hausschwamm, u.a. holzschädigende oder holzzerstörende Pilze und Insekten
12.1. Visuelle Untersuchung eines Schadstoffherdes vor Ort inkl. Fotodokumentation, ohne An- und Abfahrt (s. Pos. 1)
12.2. Schimmelpilz-Schnelltest zur Verifizierung eines Schimmelverdachtes
12.3. Mikrobiologische Untersuchung von Schimmelpilzen und anderen holzzerstörenden Pilzen in Staub- oder Materialproben, Bestimmung des Artenspektrums und der Gesamtkeimzahl
13. Untersuchungen von Materialproben auf Formaldehyd nach der WKI-Flaschenmethode
14. Hausstaubuntersuchungen
14.1. Untersuchung des Feinstaubanteils (d<0,25mm) von Hausstaubproben mittels GC/MC, Bestimmung besonders kritischer Komponenten
14.2. Untersuchung des Feinstaubanteils (d<0,25mm) von Hausstaubproben mittels GC/MS, Bestimmung von ca. 52 Komponenten (Screening)
15. Untersuchung auf Schwermetalle
15.1. Bestimmung eines Schwermetalls aus der Schwermetall-Palette As, Pb, Cd, Cr, Co, Cu, Ni, Hg, Zn und andere mittels ICP-MS inkl. Königswasseraufschluss
15.2. jedes weitere Element aus der Schwermetall-Palette
16. Haufwerksproben nach LAGA
16.1. Analytik gem. LAGA 20 Tab. II 1.4-5 (Feststoff)
16.2. Analytik gem. LAGA 20 Tab. II 1.4-6 (Eluat)
17. Materialproben nach Deponierverordnung
17.1. Glühverlust, TOC, BTEX, PCB (7 Kongenere -28, -52, -101, -118, -138, -153, -180), MKW (C10-C40), Summe PAK nach EPA, Säureneutralisationskapazität, extrahierbare lipophile Stolle, Blei, Cadmium, Chromges, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink im Feststoff gem. Deponierverordnung Anhand 3, Tabelle 2
17.2 ph-Wert, DOC, Phenole, Arsen, Blei, Cadmium, Kuper, Nickel, Quecksilber, Zink, Chlorid, Sulfat, Cyanide, leicht freisetzbar, Fluorid, Barium, Chromges, Molybdän, Antimon, Selen im Eluat gem. Deponierverordnung Anhang 3, Tabelle 2
18. Materialproben gem. Vorgaben von Entsorgungsanlagen bzw. zur Festlegung des Entsorgungsweges durch die SBB mbH
18.1. Zuordnungswerte AT 4; Glühverlust und TOC
18.2. Cyanide gesamt
18.3. Thallium im Feststoff
18.4. weitere Metalle im Feststoff
18.5. weitere Metalle im Eluat
19. Wischproben zur Sanierungskontrolle
19.1. Anlaytik Dioxin
19.2. Analytik PCB
19.3. Analytik PAK
Teil 3: Nebenkosten/Nachtragsleistungen
20. Nebenkosten
20.1. Versandkosten
20.2. Kosten Telekommunikation
20.3. Kosten für Vervielfältigungen von Zeichnungen und schriftlichen Unterlagen sowie Anfertigung von Filmen und Fotos; Datenträgern
20.4. Kosten für ein Baustellenbüro einschließlich der Einrichtung, Beleuchtung und Beheizung
21. Nachtragsleistungen als Bedarfsposition, Stundenverrechnungssätze für die Leistungen nach Ziffer 4.2. (Leistungsänderungen, zusätzliche Leistungen) des Rahmenvertrages (Stundensätze enthalten alle Nebenkosten gem. § 14 HOAI)
21.1. Projektleitung
21.2. Projektsachbearbeitung
21.3. Techniker/Technikerin
21.3. Sonstiges Personal (Aushilfs-, Schreibkräfte)
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2026 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Nachtragsleistungen als Bedarfsposition, Stundenverrechnungssätze für die Leistungen nach Ziffer 4.2. (Leistungsänderungen, zusätzliche Leistungen) des Rahmenvertrages (Stundensätze enthalten alle Nebenkosten gem. § 14 HOAI)
- Projektleitung
- Projektsachbearbeitung
- Techniker/Technikerin
- Sonstiges Personal (Aushilfs-, Schreibkräfte)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Einzelbieter/Bietergemeinschaft
2.1) Allgemeine Angaben zum Unternehmen (im Vordruck Anlage B-03 enthalten):
Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort.
2.2) Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit.
3) Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB (im Vordruck Anlage B-03 enthalten)
- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen seine Tätigkeit nicht eingestellt hat,
- Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB,
- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das Mindestlohngesetz (MiLoG) und das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG),
- Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB und § 123 Abs. 4 S. 2 GWB.
4) Eigenerklärung zur Versicherung:
Die Versicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung je Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen:
- Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
* Personenschäden: mind. 5 Mio. €
* Sachschäden: mind. 1 Mio. €
* Vermögensschäden: mind. 1 Mio. €
- Umwelthaftpflichtversicherung
* Personenschäden: mind. 1 Mio €
* Sachschäden: mind. 5 Mio. €
* Vermögensschäden: mind. 5 Mio. €
Sollte die Versicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine entsprechende Versicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen (im Vordruck Anlage B-03 enthalten).
5) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (im Vordruck Anlage B-03 enthalten).
s.o.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
6) Eigenerklärung über die Leistungserbringung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen (im Vordruck Anlage B-03 enthalten).
7) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen: Angabe seit wann das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig ist, Angabe der Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Angabe der Anzahl der Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart und Anzahl der geringfügig Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (im Vordruck Anlage B-03 enthalten).
8) Eigenerklärung zu mindestens drei vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort, jährlicher Leistungsumfang in € netto, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Empfängers der Leistung, dem die Leistung unmittelbar zugute kommt (Ansprechperson mit Telefonnummer (im Vordruck Anlage B-03 enthalten)). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Erreicht die umfangreichste der drei genannten Referenzen nicht 75% des ausgeschriebenen Leistungsvolumens oder erreicht mindestens eine der beiden weiteren Referenzen nicht 50% des ausgeschriebenen Volumens, wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit näher zu erläutern.
9) Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden (Vordruck Anlage B-05). Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind von den übrigen Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils eine „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anlage B-03) mit Eigenerklärungen zu Ziff. 2.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2 zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen abzugeben und etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen bereits mit dem Angebot eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anlage B-03) vorzulegen.
10) Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen: Beschreibung des (Teil-)Leistungsbereichs mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist (im Vordruck Anlage B-03 enthalten). Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet die Unternehmen zu benennen, deren Ressourcen zur Auftragsdurchführung in Anspruch genommen werden sollen und es sind Verpflichtungserklärungen dieser Unernehmen vorzulegen (Vordruck Anlge B-06). Der Bieter hat ferner für jedes der Unternehmen die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen" mit den Erklärungen zu den Ziff. 2.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2 zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige weitere Eigenerklärungen und Nachweise beizubringen.
11) Eigenerklärung zur Eignungsleihe: Bezeichnung der Eignungskriterien, zu deren Erfüllung auf fremde Kapazitäten zurückgegriffen werden soll (im Vordruck Anlage B-03 enthalten).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Ressourcen zur Auftragsdurchführung in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anlage B-06). Der Bieter hat für jedes Unternehmen die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen" mit den Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Eigenerklärungen und etwaige Eigenerklärungen und Nachweise beizubringen.
s.o.
Für von der Bundespolizei genutzte Liegenschaften gilt Folgendes: Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat die Auftragnehmerin ihr Personal spätestens zwei Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat aufgrund des am 08.04.2022 veröffentlichten 5. EU-Saktionspaketes im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine die Anlage B-03.1 (Eigenerklärung wegen Art. 5k der EU-Verordnung 2022/576 zur Änderung der EU-Verordnung Nr. 833/2014) ausgefüllt mit Angebotsabgabe einzureichen.
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Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i.V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Auftraggeberin Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z.B. eine Eigenerklärung zu mindestens zwei vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Aufraggeberin holt i.R.v. Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter i.R.d. Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
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Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 19.05.2022 12:00 Uhr bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
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Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten.
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Bei technischen Fragen zur Verwendung der e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland