Durchführung von Potenzialanalysen für Schüler:innen der Jahr-gangsstufe 8 V0150/2022 Senatorin für Kinder und Bildung Referenznummer der Bekanntmachung: V0150/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Potenzialanalysen für Schüler:innen der Jahr-gangsstufe 8 V0150/2022 Senatorin für Kinder und Bildung
Durchführung von Potenzialanalysen für Schüler:innen der Jahr-gangsstufe 8
Bezirk Nord
Bremen
Durch die flächendeckende Einführung einer gendergerechten und systematischen Berufs- und Stu-dienorientierung sollen Schüler:innen zu reflektierten Berufs- und Studienwahlentscheidun-gen kommen und realistische Ausbildungsperspektiven zum Anschluss an die allgemeinbildende Schule entwickeln. Dazu sind wichtige Elemente in der Vereinbarung zur Durchführung der Initia-tive "Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss" zwischen dem Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Freien Hansestadt Bremen definiert worden, welche den Berufsorientierungs-prozess begleiten und Ausbildungs- oder alternative Anschlusswege aufzeigen. Die Potenzial-analyse ist eines der zentralen Elemente zur Beruflichen Orientierung, die in allen allgemeinbil-denden Schulen im Land Bremen eingesetzt werden soll. Die Umsetzung der Potenzialanalyse wird durch das Land Bremen und das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt.
Es handelt sich bei der Potenzialanalyse um ein stärken- und handlungsorientiertes Verfahren zur Kompetenzfeststellung, das allen Schüler:innen der Jahrgangsstufe 8 im Zeitraum von 2022 bis Ende des Jahres 2026 an allgemeinbildenden Schulen im Land Bremen angeboten werden soll (Oberschulen und Gymnasien).
Die Leistung besteht aus vier Losen:
• Los 1 Bezirk Nord: voraussichtlich ca. 900 Teilnehmer:innen
• Los 2 Bezirk Süd: voraussichtlich ca. 850 Teilnehmer:innen
• Los 3 Bezirk West/MÖV: voraussichtlich ca. 950 Teilnehmer:innen
• Los 4 Bezirk Ost: voraussichtlich ca. 1.550 Teilnehmer:innen
Der Vertrag wird für die Zeit ab Zuschlagserteilung, spätestens am 01.07.2022, bis 31.12.2022 geschlossen. Der Vertrag kann optional vier Mal (jeweils zum Jahresbeginn) bis längstens zum 31.12.2026 verlängert werden. Die Verlängerung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Mittel durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) für das jeweils fol-gende Finanzjahr; sie wird durch den Beirat für die BO-Maßnahmen bei der Senatorin für Kin-der und Bildung ausgesprochen.
Der Vertrag wird für die Zeit vom 01.07.2022 bis 31.12.2022 geschlossen. Der Vertrag kann optio-nal vier Mal (jeweils zum Jahresbeginn) bis längstens zum 31.12.2026 verlängert werden. Die Verlängerung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Mittel durch das Bundesministe-rium für Bildung und Forschung (BMBF) für das jeweils folgende Finanzjahr; sie wird durch den Beirat für die BO-Maßnahmen bei der Senatorin für Kinder und Bildung ausgesprochen
Bezirk Süd
Bremen
Durch die flächendeckende Einführung einer gendergerechten und systematischen Berufs- und Stu-dienorientierung sollen Schüler:innen zu reflektierten Berufs- und Studienwahlentscheidun-gen kommen und realistische Ausbildungsperspektiven zum Anschluss an die allgemeinbildende Schule entwickeln. Dazu sind wichtige Elemente in der Vereinbarung zur Durchführung der Initia-tive "Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss" zwischen dem Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Freien Hansestadt Bremen definiert worden, welche den Berufsorientierungs-prozess begleiten und Ausbildungs- oder alternative Anschlusswege aufzeigen. Die Potenzial-analyse ist eines der zentralen Elemente zur Beruflichen Orientierung, die in allen allgemeinbil-denden Schulen im Land Bremen eingesetzt werden soll. Die Umsetzung der Potenzialanalyse wird durch das Land Bremen und das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt.
Es handelt sich bei der Potenzialanalyse um ein stärken- und handlungsorientiertes Verfahren zur Kompetenzfeststellung, das allen Schüler:innen der Jahrgangsstufe 8 im Zeitraum von 2022 bis Ende des Jahres 2026 an allgemeinbildenden Schulen im Land Bremen angeboten werden soll (Oberschulen und Gymnasien).
Die Leistung besteht aus vier Losen:
• Los 1 Bezirk Nord: voraussichtlich ca. 900 Teilnehmer:innen
• Los 2 Bezirk Süd: voraussichtlich ca. 850 Teilnehmer:innen
• Los 3 Bezirk West/MÖV: voraussichtlich ca. 950 Teilnehmer:innen
• Los 4 Bezirk Ost: voraussichtlich ca. 1.550 Teilnehmer:innen
Der Vertrag wird für die Zeit ab Zuschlagserteilung, spätestens am 01.07.2022, bis 31.12.2022 geschlossen. Der Vertrag kann optional vier Mal (jeweils zum Jahresbeginn) bis längstens zum 31.12.2026 verlängert werden. Die Verlängerung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Mittel durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) für das jeweils fol-gende Finanzjahr; sie wird durch den Beirat für die BO-Maßnahmen bei der Senatorin für Kin-der und Bildung ausgesprochen.
Der Vertrag wird für die Zeit vom 01.07.2022 bis 31.12.2022 geschlossen. Der Vertrag kann optio-nal vier Mal (jeweils zum Jahresbeginn) bis längstens zum 31.12.2026 verlängert werden. Die Verlängerung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Mittel durch das Bundesministe-rium für Bildung und Forschung (BMBF) für das jeweils folgende Finanzjahr; sie wird durch den Beirat für die BO-Maßnahmen bei der Senatorin für Kinder und Bildung ausgesprochen
Bezirk West / MÖV (Mitte/Östliche Vorstadt)
Bremen
Durch die flächendeckende Einführung einer gendergerechten und systematischen Berufs- und Stu-dienorientierung sollen Schüler:innen zu reflektierten Berufs- und Studienwahlentscheidun-gen kommen und realistische Ausbildungsperspektiven zum Anschluss an die allgemeinbildende Schule entwickeln. Dazu sind wichtige Elemente in der Vereinbarung zur Durchführung der Initia-tive "Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss" zwischen dem Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Freien Hansestadt Bremen definiert worden, welche den Berufsorientierungs-prozess begleiten und Ausbildungs- oder alternative Anschlusswege aufzeigen. Die Potenzial-analyse ist eines der zentralen Elemente zur Beruflichen Orientierung, die in allen allgemeinbil-denden Schulen im Land Bremen eingesetzt werden soll. Die Umsetzung der Potenzialanalyse wird durch das Land Bremen und das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt.
Es handelt sich bei der Potenzialanalyse um ein stärken- und handlungsorientiertes Verfahren zur Kompetenzfeststellung, das allen Schüler:innen der Jahrgangsstufe 8 im Zeitraum von 2022 bis Ende des Jahres 2026 an allgemeinbildenden Schulen im Land Bremen angeboten werden soll (Oberschulen und Gymnasien).
Die Leistung besteht aus vier Losen:
• Los 1 Bezirk Nord: voraussichtlich ca. 900 Teilnehmer:innen
• Los 2 Bezirk Süd: voraussichtlich ca. 850 Teilnehmer:innen
• Los 3 Bezirk West/MÖV: voraussichtlich ca. 950 Teilnehmer:innen
• Los 4 Bezirk Ost: voraussichtlich ca. 1.550 Teilnehmer:innen
Der Vertrag wird für die Zeit ab Zuschlagserteilung, spätestens am 01.07.2022, bis 31.12.2022 geschlossen. Der Vertrag kann optional vier Mal (jeweils zum Jahresbeginn) bis längstens zum 31.12.2026 verlängert werden. Die Verlängerung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Mittel durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) für das jeweils fol-gende Finanzjahr; sie wird durch den Beirat für die BO-Maßnahmen bei der Senatorin für Kin-der und Bildung ausgesprochen.
Der Vertrag wird für die Zeit vom 01.07.2022 bis 31.12.2022 geschlossen. Der Vertrag kann optio-nal vier Mal (jeweils zum Jahresbeginn) bis längstens zum 31.12.2026 verlängert werden. Die Verlängerung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Mittel durch das Bundesministe-rium für Bildung und Forschung (BMBF) für das jeweils folgende Finanzjahr; sie wird durch den Beirat für die BO-Maßnahmen bei der Senatorin für Kinder und Bildung ausgesprochen
Bezirk Ost
Bremen
Durch die flächendeckende Einführung einer gendergerechten und systematischen Berufs- und Stu-dienorientierung sollen Schüler:innen zu reflektierten Berufs- und Studienwahlentscheidun-gen kommen und realistische Ausbildungsperspektiven zum Anschluss an die allgemeinbildende Schule entwickeln. Dazu sind wichtige Elemente in der Vereinbarung zur Durchführung der Initia-tive "Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss" zwischen dem Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Freien Hansestadt Bremen definiert worden, welche den Berufsorientierungs-prozess begleiten und Ausbildungs- oder alternative Anschlusswege aufzeigen. Die Potenzial-analyse ist eines der zentralen Elemente zur Beruflichen Orientierung, die in allen allgemeinbil-denden Schulen im Land Bremen eingesetzt werden soll. Die Umsetzung der Potenzialanalyse wird durch das Land Bremen und das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt.
Es handelt sich bei der Potenzialanalyse um ein stärken- und handlungsorientiertes Verfahren zur Kompetenzfeststellung, das allen Schüler:innen der Jahrgangsstufe 8 im Zeitraum von 2022 bis Ende des Jahres 2026 an allgemeinbildenden Schulen im Land Bremen angeboten werden soll (Oberschulen und Gymnasien).
Die Leistung besteht aus vier Losen:
• Los 1 Bezirk Nord: voraussichtlich ca. 900 Teilnehmer:innen
• Los 2 Bezirk Süd: voraussichtlich ca. 850 Teilnehmer:innen
• Los 3 Bezirk West/MÖV: voraussichtlich ca. 950 Teilnehmer:innen
• Los 4 Bezirk Ost: voraussichtlich ca. 1.550 Teilnehmer:innen
Der Vertrag wird für die Zeit ab Zuschlagserteilung, spätestens am 01.07.2022, bis 31.12.2022 geschlossen. Der Vertrag kann optional vier Mal (jeweils zum Jahresbeginn) bis längstens zum 31.12.2026 verlängert werden. Die Verlängerung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Mittel durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) für das jeweils fol-gende Finanzjahr; sie wird durch den Beirat für die BO-Maßnahmen bei der Senatorin für Kin-der und Bildung ausgesprochen.
Der Vertrag wird für die Zeit vom 01.07.2022 bis 31.12.2022 geschlossen. Der Vertrag kann optional vier Mal (jeweils zum Jahresbeginn) bis längstens zum 31.12.2026 verlängert werden. Die Verlängerung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Mittel durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) für das jeweils folgende Finanzjahr; sie wird durch den Beirat für die BO-Maßnahmen bei der Senatorin für Kinder und Bildung ausgesprochen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die erforderliche Überprüfung Ihrer Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass Sie die "Anlage 1 - Eigenerklärungen zur Eignung" sowie -falls zutreffend- die entsprechenden Formblätter ausgefüllt mit dem Angebot einreichen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter belegen zu lassen. Die gilt auch für Nachweise gemäß Ziffer III.1.2) und III.1.3).
a) Angaben zum Firmenprofil/Unternehmensdarstellung (Formblatt 1)
b) Eigenerklärung zum Umsatz Ihres Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. (Formblatt 2)
c) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen. (Formblatt 2)
d) Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist. (Formblatt 2)
e) Eigenerklärung, dass ihr Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist. (Formblatt 2)
f) Eigenerklärung, dass Ihrem Unternehmen für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen (Formblatt 2).
g) Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen über den Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister verfügt. (Formblatt 2)
h) Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohns (Formblatt 7 und Formblätter 231 HB-EU, 232 HB-EU)
Für die erforderliche Überprüfung Ihrer Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass Sie die Eignungskriterien gemäß Vergabeunterlagen (Anlage 1 "Eignung - Übersicht Eignungsnachweise") ausgefüllt mit dem Angebot einreichen.
a) Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen Steuern, Abgaben und Beiträge zur gesetzlichen Sozialver sicherung zahlen (Formblatt 2).
b) Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, die folgende Mindestdeckungssummen abdeckt: [Betrag gelöscht] Euro Personen- und Sachschäden pro Schadenfall und Person, [Betrag gelöscht] Euro für Vermögensschäden pro Schadensfall, [Betrag gelöscht] Euro für Verletzungen von Vorschriften zum Datenschutz (einschließlich Sozialdaten) pro Schadensfall und [Betrag gelöscht] Euro für sonstige Schäden.
oder
im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen wird, die folgende Mindestdeckungssummen abdeckt: [Betrag gelöscht] Euro Personen- und Sachschäden pro Schadensfall und Person, [Betrag gelöscht] Euro für Vermögensschäden pro Schadensfall, [Betrag gelöscht] Euro für Verletzungen von Vorschriften zum Datenschutz (einschließlich Sozialdaten) pro Schadensfall und [Betrag gelöscht] Euro für sonstige Schäden. Eine Bescheinigung des Versicherungsunternehmens über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen, ist mit dem Angebot einzureichen (Formblatt 2).
c) Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet (Formblatt 2)
d) Eigenerklärung, dass das absehbare jährliche Rechnungsvolumen des vorgesehenen Angebots nicht mehr als 1/3 des Geschäftsumsatzes Ihres Unternehmens ausmacht (Formblatt 6).
Für die erforderliche Überprüfung Ihrer Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass Sie die Eignungskriterien gemäß Vergabeunterlagen (Anlage 1 "Eignung - Übersicht Eignungsnachweise") ausgefüllt mit dem Angebot einreichen.
Eignungskriterien:
a) Eigenerklärung, dass ihr Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) die drei angegebenen Referenzen mit der "Durchführung der Potenzialanalysen für Schüler:innen der Jahrgangsstufe 8" der Senatorin für Kinder und Bildung (Auftraggeberin) vergleichbar sind, u.a. unter Angabe des Auftragswertes und der Leistungsart (Formblatt 3).
(Hinweis: "Vergleichbar" heißt nicht "gleich"; die Referenzen müssen sich aber auf
Aufträge beziehen, die nach Art und Umfang dem ausgeschriebenen Auftrag inhaltlich entsprechen!)
Um eine Vergleichbarkeit herstellen zu können, müssen die Referenzen u. a. mind.
- nachgewiesene Erfahrungen in der Durchführung von Potenzialanalysen oder
vergleichbaren Kompetenzfeststellungsverfahren mit Blick auf die Berufliche Orientierung in der Sekundarstufe I der allgemeinbildenden Schulen
b) Eigenerklärung über das Vorhandensein sozialpädagogischer Fachkompetenz im Team in Form eines abgeschlossenen Studiums der Sozialpädagogik/-arbeit bzw. Soziale Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master). Pädagogen (Diplom, Bachelor, Master oder Magister Artium) mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen. Ohne die genannten Ergänzungsfächer bzw. Studienschwerpunkte müssen diese innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe nachweisen. Alle Mitglieder des Teams müssen für das zum Einsatz kommende Verfahren geschult sein (Formblatt 4).
Angaben zur Qualifikation aller beteiligten Mitarbeiter (Erfahrung in der Durchführung der Maßnahme) sowie deren konkrete Aufgaben im Zusammenhang mit der Potenzialanalyse sind dem Angebot beizufügen.
c) Eigenerklärung für die Durchführung von Potenzialanalysen mit Schüler:innen mit besonderem Förderbedarf verfügt der AN über qualifiziertes sonderpädagogisches Personal. Auch hier sind entsprechende Nachweise dem Angebot beizufügen (Formblatt 4 und separate Anlage/-n).
d) Eigenerklärung über die Verfügbarkeit von barrierefreien Räumlichkeiten, außerhalb der Schulen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln längstens in ca. 45 Minuten von der jeweiligen Schule im Los-Gebiet zu erreichen sind. (Formblatt 5).
Für die erforderliche Überprüfung Ihrer Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass Sie die Eignungskriterien gemäß Vergabeunterlagen (Anlage 1 "Eignung - Übersicht Eignungsnachweise") ausgefüllt mit dem Angebot einreichen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2. Im bzw. in den Vergabeverfahren wird nur die Vergabeplattform als Kommunikationsmittel zugelassen. Geben Sie dazu bitte IMMER die Vergabenummer an: V0150/2022 an.
3. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff GWB bei der unter IV.4.1. genannte Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit
• der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften in dem Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewer-bung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Anagebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• Mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de