Managed Hosting Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2021-034

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesdruckerei.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Anbieter von Produkten und Lösungen der Hochsicherheitstechnologie

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Managed Hosting

Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2021-034
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist der ganzheitliche und vollumfängliche Betrieb einer Hostinglösung in einem sicheren und zertifizierten Rechenzentrum (RZ) durch den Auftragnehmer. Diese Lösung beinhaltet eine 3-Systemlandschaft mit einer Entwicklungsumgebung (DEV), einer Qualitätssicherungsumgebung (QAS), einer Produktivumgebung (PRD) und dazugehörigen Transportwegen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

Der Leistungsort muss in Deutschland sein.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist der ganzheitliche und vollumfängliche Betrieb einer Hostinglösung in einem sicheren und zertifizierten Rechenzentrum (RZ) durch den Auftragnehmer. Diese Lösung beinhaltet eine 3-Systemlandschaft mit einer Entwicklungsumgebung (DEV), einer Qualitätssicherungsumgebung (QAS), einer Produktivumgebung (PRD) und dazugehörigen Transportwegen. Diese drei Umgebungen stehen derzeit noch im RZ des AGs, werden als Pilot bei dem AG betrieben und befinden sich aktuell in der Entwicklung. Die Entwicklung erfolgt in mehreren Ausbaustufen des Gesamtsystems. Die Software soll im Anschluss an den Piloten zum AN migriert werden, der alle bekannten Anforderungen für die nächsten drei Jahre - zuzüglich einer Verlängerungsoption von zwei Jahren - berücksichtigt und erfüllt.

Der Betrieb der vom AG beauftragten Systeme muss ab dem vierten Monat nach Zuschlagserteilung vom AN in der von ihm bereitgestellten und betriebenen Umgebung erbracht werden. Beim Betriebsübergang muss die Weiterführung des laufenden Betriebs binnen 8 Stunden nach 18:00 Uhr oder am Wochenende sichergestellt sein. Das Hosting (Rechnerstandort) muss an einem Standort in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden. Elektronische Bücher und die sonstigen erforderlichen elektronischen Aufzeichnungen sind im Geltungsbereich der Abgabenverordnung (§ 146 Abs. 2 AO) zu führen. Der AN hat die Systeme der Gesamtlösung und relevante assoziierte technische Einrichtungen nach der jeweils gültigen Fassung des BSI IT-Grundschutzes und des entsprechend festgelegten Schutzbedarfs zu betreiben.

Die Gesamtlösung soll nach ISO27001 nach BSI IT-Grundschutz zertifiziert werden. Der AN setzt hierbei die erforderlichen Maßnahmen in seinem Verantwortungsbereich um, die zur Erreichung einer Zertifizierung nötig sind. Der AN ermöglicht eine Zertifizierung binnen 18 Monaten und stellt in diesem Zeitraum alle notwendigen Unterlagen für seinen Verantwortungsbereich zur Verfügung bzw. ergreift die notwendigen Maßnahmen.

Das Hosting und alle nötigen Unterstützungsdienstleistungen dürfen nur in Bereichen des RZs betrieben werden, die dieser Zertifizierung unterliegen. Die Datenverarbeitung inklusive Hosting erfolgt in der Umgebung des ANs.

Für alle vom AN bereitgestellten und betriebenen Systeme muss dieser alle Lizenzen für die benötigten Betriebssysteme, OpenShift Container Plattformen und der VMware vSphere Virtualisierung stellen. Die SAP-Lizenzen werden gemäß dem Sizing vom AG bereitgestellt. Der AN trägt dafür Sorge, dass der beschriebene und der beigestellte Lizenzierungsrahmen der für die SAP IQ und SAP HANA DB Lizenzierung relevanten Infrastruktur eingehalten wird. Die eingesetzte und betriebene Hardware mit Bezug auf SAP Produkte muss gemäß den Vorgaben der SAP zertifiziert sein.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 002-003149
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: ECA-2021-034
Bezeichnung des Auftrags:

Managed Hosting

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YVWRQ4Y

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Sieht sich ein Bewerber durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.

Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundesdruckerei.de/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/04/2022