Managed Hosting Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2021-034
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesdruckerei.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Managed Hosting
Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist der ganzheitliche und vollumfängliche Betrieb einer Hostinglösung in einem sicheren und zertifizierten Rechenzentrum (RZ) durch den Auftragnehmer. Diese Lösung beinhaltet eine 3-Systemlandschaft mit einer Entwicklungsumgebung (DEV), einer Qualitätssicherungsumgebung (QAS), einer Produktivumgebung (PRD) und dazugehörigen Transportwegen.
Der Leistungsort muss in Deutschland sein.
Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist der ganzheitliche und vollumfängliche Betrieb einer Hostinglösung in einem sicheren und zertifizierten Rechenzentrum (RZ) durch den Auftragnehmer. Diese Lösung beinhaltet eine 3-Systemlandschaft mit einer Entwicklungsumgebung (DEV), einer Qualitätssicherungsumgebung (QAS), einer Produktivumgebung (PRD) und dazugehörigen Transportwegen. Diese drei Umgebungen stehen derzeit noch im RZ des AGs, werden als Pilot bei dem AG betrieben und befinden sich aktuell in der Entwicklung. Die Entwicklung erfolgt in mehreren Ausbaustufen des Gesamtsystems. Die Software soll im Anschluss an den Piloten zum AN migriert werden, der alle bekannten Anforderungen für die nächsten drei Jahre - zuzüglich einer Verlängerungsoption von zwei Jahren - berücksichtigt und erfüllt.
Der Betrieb der vom AG beauftragten Systeme muss ab dem vierten Monat nach Zuschlagserteilung vom AN in der von ihm bereitgestellten und betriebenen Umgebung erbracht werden. Beim Betriebsübergang muss die Weiterführung des laufenden Betriebs binnen 8 Stunden nach 18:00 Uhr oder am Wochenende sichergestellt sein. Das Hosting (Rechnerstandort) muss an einem Standort in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden. Elektronische Bücher und die sonstigen erforderlichen elektronischen Aufzeichnungen sind im Geltungsbereich der Abgabenverordnung (§ 146 Abs. 2 AO) zu führen. Der AN hat die Systeme der Gesamtlösung und relevante assoziierte technische Einrichtungen nach der jeweils gültigen Fassung des BSI IT-Grundschutzes und des entsprechend festgelegten Schutzbedarfs zu betreiben.
Die Gesamtlösung soll nach ISO27001 nach BSI IT-Grundschutz zertifiziert werden. Der AN setzt hierbei die erforderlichen Maßnahmen in seinem Verantwortungsbereich um, die zur Erreichung einer Zertifizierung nötig sind. Der AN ermöglicht eine Zertifizierung binnen 18 Monaten und stellt in diesem Zeitraum alle notwendigen Unterlagen für seinen Verantwortungsbereich zur Verfügung bzw. ergreift die notwendigen Maßnahmen.
Das Hosting und alle nötigen Unterstützungsdienstleistungen dürfen nur in Bereichen des RZs betrieben werden, die dieser Zertifizierung unterliegen. Die Datenverarbeitung inklusive Hosting erfolgt in der Umgebung des ANs.
Für alle vom AN bereitgestellten und betriebenen Systeme muss dieser alle Lizenzen für die benötigten Betriebssysteme, OpenShift Container Plattformen und der VMware vSphere Virtualisierung stellen. Die SAP-Lizenzen werden gemäß dem Sizing vom AG bereitgestellt. Der AN trägt dafür Sorge, dass der beschriebene und der beigestellte Lizenzierungsrahmen der für die SAP IQ und SAP HANA DB Lizenzierung relevanten Infrastruktur eingehalten wird. Die eingesetzte und betriebene Hardware mit Bezug auf SAP Produkte muss gemäß den Vorgaben der SAP zertifiziert sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Managed Hosting
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVWRQ4Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sieht sich ein Bewerber durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundesdruckerei.de/