Ersatzneubau Große Drehbrücke Planungsleistungen LP 1 u. 2
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 066-175703)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27568
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bremenports.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Große Drehbrücke Planungsleistungen LP 1 u. 2
Für die Hafenstadt Bremerhaven soll im Überseehafen an der Nordschleuse infolge des Totalabganges der ursprünglichen Brücke eine neue Brücke unter Berücksichtigung der vorhandenen Hafeninfrastruktur geschaffen werden. Hierfür sollen Varianten erarbeitet werden, welche ohne zusätzliche Arbeitsschritte die Brücke für die Schleuse regelmäßig mehrfach am Tag öffnen und schließen lassen. In Extremfällen muss die 4-fache Leistung von der Brücke abrufbar sein. Da der Bestandsbau um die Brücke verändert wird, wird auch diese größer als die ursprüngliche Brücke dimensioniert werden müssen, dennoch soll möglichst viel vom Bestand der ursprünglichen Brücke verwandt werden. Ebenso muss in der Variantenuntersuchung die Antriebstechnik bedacht werden, da dies ggf. zu nicht umsetzbaren Varianten führen könnte.
Die Schätzkosten für das gesamte Bauvorhaben betragen [Betrag gelöscht] EUR.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Auswahl der Teilnehmer wird wie folgt durchgeführt:
Der Auftraggeber wird zunächst eine formelle Eignungsprüfung durchführen. Bei den hiernach verbliebenen Bewerbungen wird im Rahmen der materiellen Eignungsprüfung anhand der Mindestbedingungen zu den Kriterien unter III.1) festgestellt, ob der Bewerber nach Überzeugung des Auftraggebers für den Auftrag die erforderliche Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde besitzt.
Verbleiben hiernach mehr als fünf geeignete Bewerber, wird der Auftraggeber eine Rangfolge der geeigneten Bewerber erstellen.z
1. Für die Eignungsprüfung und die Erstellung der Rangfolge werden folgende Kriterien, ggfls. mit der folgenden Gewichtung herangezogen:
a) Kriterium 1: Ausreichendes und stabiles Umsatzvolumen in den letzten drei Geschäftsjahren als Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, zzgl. des Nachweises via Referenzen der Planungen im Seeklima unter Berücksichtigung eines erhöhten Korrosionsschutzes und des Nachweises der Erfahrungen im Bau von beweglichen Brücken und nachhaltigem Bauen. (30%),
b) Kriterium 2: Bewertung der vorgelegten Referenzen (50%) für die folgenden Leistungen:
aa) Planungen in Hafengebieten bzw. Flußquerungen, (30 Pkt),
bb) Planungen von Hafeninfrastruktur (30 Pkt.),
cc) Umbau im Bestand (20 Pkt.)
dd) Umbau im laufenden (Teil)-Betrieb (20 Pkt.).
Der/die jeweilige Bewerber/Bewerbergemeinschaft muss zudem in diesem Unterbereich der Nr. 1 b) aa)-dd) eine Mindestpunktzahl in Höhe von 60 Punkten erreichen. Ein(e) Bewerber/Bewerbergemeinschaft, der/die Referenzen für jeden der vorgenannten Punkte vorweisen kann, erhält die Maximalzahl von 100 Punkten. Der Nachweis einer weiteren zusätzlichen Referenz pro bereits nachgewiesenen obigen Nachweispunkt erhöht nicht die vorgenannte Gesamtpunktzahl. Die Addition mehrerer Nachweispunkte aus der Nr. 1 b) aa) - dd) ist notwendig zum Erreichen der Mindestpunktzahl. Die Eignungsleihe für einzelne Referenzpunkte ist zulässig.
c) Kriterium 3: Berufliche Qualifikation und Erfahrungen bei vergleichbaren Bauvorhaben der Personen, die für die Durchführung des Auftrags verantwortlich sein sollen (20 %).
2. Soweit die Erstellung einer Rangfolge erforderlich ist, wird wie folgt vorgegangen:
Jedes der vorgenannten Kriterien wird mit Punkten bewertet:
Die Gesamtbewertung des Bewerbers erfolgt dabei wie folgt: Es werden zwischen 1 und 10 Punkte für Kriterium 1 und 3 vergeben. Werden nach der Einschätzung des Auftraggebers die an einen durchschnittlichen Bewerber zu stellenden Anforderungen erfüllt, so erhält der Bewerber 5 Punkte. Abweichungen nach oben oder unten werden mit Zu-und Abschlägen von diesem Wert ausgedrückt. Bei Kriterium 2 entsprechen die Minimalpunkte von 60 auf der Skala 1-10 der 1 und die Maximalpunkte 100 der 10. Werte dazwischen werden linear interpoliert. Alle Kriterien 1-3 werden entsprechend der unter 1) angegebenen Prozentwerte gewichtet. Es sind somit maximal 100 Wertungspunkte bei Idealen Voraussetzungen möglich.
3. Es soll mit maximal 5 Bietern die Angebotsphase eröffnet werden. Nachweise gemäß Punkt 12 des Teilnahmeantrages "2022/106 – Ersatzneubau Große Drehbrücke - Planungsleistungen LP 1 u. 2" werden erst berücksichtigt, wenn die Bieterzahl von 5 überschritten wurde und der 5te Platz festgelegt wird. Bei Punktgleichheit mit Bewerbern auf dem fünften Platz können weitere Bewerber darüber hinaus nach Ermessen des Auftraggebers zugelassen werden.
4. Nur diese Bewerber erhalten eine Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Die Auswahl der Teilnehmer wird wie folgt durchgeführt:
Der Auftraggeber wird zunächst eine formelle Eignungsprüfung durchführen. Bei den hiernach verbliebenen Bewerbungen wird im Rahmen der materiellen Eignungsprüfung anhand der Mindestbedingungen zu den Kriterien unter III.1) festgestellt, ob der Bewerber nach Überzeugung des Auftraggebers für den Auftrag die erforderliche Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde besitzt.
Verbleiben hiernach mehr als fünf geeignete Bewerber, wird der Auftraggeber eine Rangfolge der geeigneten Bewerber erstellen.z
1. Für die Eignungsprüfung und die Erstellung der Rangfolge werden folgende Kriterien, ggfls. mit der folgenden Gewichtung herangezogen:
a) Kriterium 1: Ausreichendes und stabiles Umsatzvolumen in den letzten drei Geschäftsjahren als Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, zzgl. des Nachweises via Referenzen der Planungen im Seeklima unter Berücksichtigung eines erhöhten Korrosionsschutzes und des Nachweises der Erfahrungen im Bau von beweglichen Brücken und nachhaltigem Bauen. Vollständige Abgabe der "Eigenerklärung Russland" durch alle Bewerber oder Mitglieder von Bewerbergemeinschaften (30%),
b) Kriterium 2: Bewertung der vorgelegten Referenzen (50%) für die folgenden Leistungen:
aa) Planungen in Hafengebieten bzw. Flußquerungen, (30 Pkt),
bb) Planungen von Hafeninfrastruktur (30 Pkt.),
cc) Umbau im Bestand (20 Pkt.)
dd) Umbau im laufenden (Teil)-Betrieb (20 Pkt.).
Der/die jeweilige Bewerber/Bewerbergemeinschaft muss zudem in diesem Unterbereich der Nr. 1 b) aa)-dd) eine Mindestpunktzahl in Höhe von 60 Punkten erreichen. Ein(e) Bewerber/Bewerbergemeinschaft, der/die Referenzen für jeden der vorgenannten Punkte vorweisen kann, erhält die Maximalzahl von 100 Punkten. Der Nachweis einer weiteren zusätzlichen Referenz pro bereits nachgewiesenen obigen Nachweispunkt erhöht nicht die vorgenannte Gesamtpunktzahl. Die Addition mehrerer Nachweispunkte aus der Nr. 1 b) aa) - dd) ist notwendig zum Erreichen der Mindestpunktzahl. Die Eignungsleihe für einzelne Referenzpunkte ist zulässig.
c) Kriterium 3: Berufliche Qualifikation und Erfahrungen bei vergleichbaren Bauvorhaben der Personen, die für die Durchführung des Auftrags verantwortlich sein sollen (20 %).
2. Soweit die Erstellung einer Rangfolge erforderlich ist, wird wie folgt vorgegangen:
Jedes der vorgenannten Kriterien wird mit Punkten bewertet:
Die Gesamtbewertung des Bewerbers erfolgt dabei wie folgt: Es werden zwischen 1 und 10 Punkte für Kriterium 1 und 3 vergeben. Werden nach der Einschätzung des Auftraggebers die an einen durchschnittlichen Bewerber zu stellenden Anforderungen erfüllt, so erhält der Bewerber 5 Punkte. Abweichungen nach oben oder unten werden mit Zu-und Abschlägen von diesem Wert ausgedrückt. Bei Kriterium 2 entsprechen die Minimalpunkte von 60 auf der Skala 1-10 der 1 und die Maximalpunkte 100 der 10. Werte dazwischen werden linear interpoliert. Alle Kriterien 1-3 werden entsprechend der unter 1) angegebenen Prozentwerte gewichtet. Es sind somit maximal 100 Wertungspunkte bei Idealen Voraussetzungen möglich.
3. Es soll mit maximal 5 Bietern die Angebotsphase eröffnet werden. Nachweise gemäß Punkt 12 des Teilnahmeantrages "2022/106 – Ersatzneubau Große Drehbrücke - Planungsleistungen LP 1 u. 2" werden erst berücksichtigt, wenn die Bieterzahl von 5 überschritten wurde und der 5te Platz festgelegt wird. Bei Punktgleichheit mit Bewerbern auf dem fünften Platz können weitere Bewerber darüber hinaus nach Ermessen des Auftraggebers zugelassen werden.
4. Nur diese Bewerber erhalten eine Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Die Abänderung der Eignung erfolgt aufgrund des:
Verbotes von Auftragserteilungen an russische Unternehmen/Lieferanten zur Umsetzung von Artikel 5k auf Basis der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022