SOA-Plattform Referenznummer der Bekanntmachung: DL 11/22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
SOA-Plattform
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin veröffentlicht im Auftrag der Charité CFM Facility Management GmbH ein Vergabeverfahren, dessen Auftragsgegenstand die Einführung eines zusammenhängenden Software-Systems, basierend auf einer einheitlichen SOA (Service Oriented Architecture)-Plattform ist.
Die technische Grundlage dieser Plattform soll sich gedanklich an eine Zentraldatenbank anlehnen, die sich aus mehreren und miteinander interagierenden Einzeldatenbankservices zusammensetzt.
Einen wesentlichen Bestandteil des Gesamtsystems bildet die Anwendungsumgebung des Master Data Management in Verbindung mit dem bereits bestehenden Data Warehouse System sowie weiteren Anwendungen zur Datenbearbeitung, -auswertung und -analyse. Die Anbindung mehrerer Quellsysteme (Backend Systeme) muss mittels eines inkludierten Kommunikationsserversystems (Standardschnittstellen) erfolgen.
Das Gesamtsystem muss bis spätestens 31.12.2022 vollumfänglich für den Auftraggeber zur Verfügung stehen.
Berlin
Standardlos
2 * um jeweils 24 Monate
Referenzprojekt: mind. zwei (2) Unternehmensreferenzen:
Die Auswahl der geeignetsten Bewerber erfolgt hierbei gemäß nachstehender zweistufiger Prüfung der von den Bewerbern benannten Referenzen:
1. Zunächst wird geprüft wie viele Referenzen, welche die Mindestanforderungen erfüllen von den betreffenden Bewerbern benannt wurden. Je mehr geeignete Referenzen ein Bewerber vorlegt, je geeigneter ist der-/dieselbe.
2. In der zweiten Stufe wird unter mehreren Bewerbern, welche gleich viele den Mindestanforderungen entsprechende Referenzen vorgelegt haben, geprüft wie groß die jeweiligen Krankenhausbetriebe gemessen an den Bettzahlen sind. Hierbei werden die Zahlen der Krankenhausbetten aller geeigneten Referenzen eines Bewerbers addiert. Der Bewerber, welche mehr Krankenhausbetten in der gleichen Anzahl an geeigneten Referenzen vereint, ist geeigneter.
Für den Vertag ist eine feste Laufzeit von 72 Monaten (6 Jahren) mit der optionalen Verlängerungsmöglichkeit um zweimalig weitere 24 Monate (2+2 Jahre) vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung zur Abfrage nach dem KRG und aus dem GZR: Der Auftraggeber wird Bieter, welche in die engere Auswahl kommen mit dem Formblatt „Nachforderung der Angaben für die Abfrage beim GZR und KorrR“ auffordern, das Formblatt „Bieterangaben für die Abfrage beim GZR und KorrR“ ausgefüllt an den AG zu übermitteln.
2. Berechtigung zur erlaubten Berufsausübung: Gefordert ist der Nachweis der Berechtigung zur erlaubten Berufsausübung durch Übersendung eines aktuellen Nachweises, nicht älter als sechs Monate vor dem Datum der EU-Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens, über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise (je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist).
3. Erklärung zum Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre: Der Bieter muss für die letzten drei Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 angeben, welcher Gesamtjahresumsatz und welcher Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags erwirtschaftet wurde.
4. Erklärung zur Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: Gefordert ist die Erklärung zum Versicherungsschutz und der Nachweis über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen oder eine unwiderrufliche Deckungszusage des Versicherers, dass im Zuschlagsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen abgeschlossen werden kann. Der Bieter muss spätestens mit der Auftragserteilung über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den in den Vergabeunterlagen geforderten Mindestdeckungssummen verfügen.
Zum Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung ist neben der entsprechenden Erklärung gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung 2“ ein entsprechender Versicherungsschein oder ein Nachweis in Gestalt einer unwiderruflichen Deckungszusage eines Versicherers, dass im Falle des Zuschlags eine Versicherung mit den zuvor genannten Mindestsummen abgeschlossen wird, vorzulegen. Es sind mithin zwei Dokumente einzureichen: Die „Eigenerklärung zur Eignung 2“ sowie der Nachweis selbst.
zu Eignungskriterium 3: Die Mindestanforderung für diesen Eignungsnachweis ist erfüllt, wenn der Bieter in den vorgenannten Geschäftsjahren jeweils einen Mindestjahresumsatz i. H. v. [Betrag gelöscht] Euro (netto) erzielt hat.
zu Eignungskriterium 4: Der Bieter muss spätestens mit Auftragserteilung über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung i. H. v. mind. [Betrag gelöscht] Euro (in Worten: zweieinhalb Millionen) für Personen- und Sachschäden je Schadensfall sowie i. H. v. mind. [Betrag gelöscht] Euro (in Worten: fünfhunderttausend) für Vermögensschäden je Schadensfall verfügen.
5. Referenzprojekt: mind. zwei (2) Unternehmensreferenzen: Gefordert sind mindestens zwei (2) geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf Jahren (2017 - 2021 oder aktueller) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie Leistungsempfängers nebst Benennung der Bettenzahl des Leistungsempfängers sowie eines Ansprechpartners und dessen aktuellen Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sowie einer Beschreibung des Auftragsgegenstandes nach dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung 2“.
6. Erklärung zu den Mitarbeiterzahlen: Der Bewerber hat durch entsprechende Eigenerklärung in dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung 2“ nachzuweisen, dass er hinreichende personelle Kapazitäten hat.
7. Erklärung zu den Ausschlussgründen: Der Bewerber hat unter Verwendung des Formblatts „Eigenerklärung zur Eignung 1“eine Erklärung zu dem Vorliegen bzw. Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe abzugeben.
zu Eignungskriterium 5: Geeignet ist eine Referenz im vorstehenden Sinne, wenn sie der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Umfang, Komplexität und Anforderungen soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
Als Mindestanforderungen müssen von jeder Referenz die nachfolgenden Anforderungen kumulativ erfüllt werden:
(a) Es müssen Leistungen für Kliniken/Krankenhäuser und/oder Betreibergesellschaften für Kliniken/Krankenhäuser erbracht worden sein.
(b) Die Leistungen müssen inkl. SAP-Anbindung produktiv laufen (im Realbetrieb eingesetzt werden).
(c) Die Referenz SOA-Plattformen muss mindestens die folgenden vier leistungsgegenständlichen Anwendungen beinhalten:
a. Mobiles Auftragsmanagementsystem;
b. Meldeportal;
c. Analyse-/Auswertungsgenerator;
d. Serviceportal.
Ergibt eine Überprüfung der Referenzen, dass eine oder mehrere Mindestanforderungen nicht erfüllt sind, ist die Referenz ungeeignet. Sofern die Überprüfung einer oder mehrerer Referenzen ergibt, dass die angegebene Referenzleistung aus Sicht des Referenzgebers nicht zufriedenstellend ausgeführt worden ist, wird dieses Ergebnis bei der Prognose, ob aufgrund der bisherigen Tätigkeiten die Erwartung begründet ist, dass der Bewerber die (späteren) Leistungen ordnungs- und fachgerecht erbringen wird, negativ berücksichtigt werden (sog. Negativreferenz). Als Teil der Prognosegrundlage unter Berücksichtigung aller vorgelegten Eignungsnachweise können eine oder mehrere Negativreferenzen dazu führen, dass die Bietereignung für die (spätere) Phase der Leistungserbringung verneint wird.
zu Eignungskriterium 6: Die diesbezügliche Mindestanforderung ist erfüllt, wenn der Bewerber in den letzten drei Jahren durchschnittlich mindestens 15 IT-Fachkräfte und insgesamt (inkl. IT-Fachkräfte) 25 Mitarbeiter beschäftigt hat.
siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Bitte beachten Sie, dass die Ausschreibung erst ca. drei Tage nach der EU-Veröffentlichung auf dem Bieterportal zur Verfügung steht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o. a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]