Prüfung der Jahresabschlüsse für das Deutsche Elektronen-Synchrotron DESY Referenznummer der Bekanntmachung: 4200455

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DE118714904
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22607
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.desy.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17eb062feea-65ffa9f8000ebfe4
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.tender24.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Öffentlich geförderte Stiftung privaten Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Prüfung der Jahresabschlüsse für das Deutsche Elektronen-Synchrotron DESY

Referenznummer der Bekanntmachung: 4200455
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79212000 Betriebsprüfung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung der nötigen Leistungen zum Zwecke der handels- und haushaltsrechtlichen Jahresabschlussprüfung 2022, verlängerbar um die Jahrgänge 2023 bis 2025. Die Prüfungen erfolgen in den Jahren 2023 bis 2026 (siehe hierzu die Optionen).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79200000 Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
79210000 Rechnungslegung und -prüfung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY

Notkestraße 85

22607 Hamburg

Deutschland

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

DESY hat seine Mittel nach Maßgabe der jährlichen Wirtschaftspläne und der Bewirtschaftungsgrundsätze wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. Die Finanzierung der Stiftung erfolgt überwiegend im Rahmen der institutionellen Förderung durch den Bund (90%) sowie die Länder Hamburg und Brandenburg (10%) für die jeweiligen Standorte in Hamburg und Zeuthen.

Weitere Finanzmittel werden über Auftragsforschung und Nutzungsentgelte sowie durch Einwerbung von Projektmitteln (seitens EU, BMBF, DFG, HGF etc.) erzielt. DESY hat nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen und durch einen Lagebericht zu erläutern. Dieser ist zusammen mit dem Prüfungsbericht dem Stiftungsrat vorzulegen. Die Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften über die Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses sind entsprechend anzuwenden.

Die Bilanzsumme betrug im Jahr [Betrag gelöscht] EUR 1.446 Mio.; das Finanzvolumen lag bei ca. EUR 354 Mio. Die Anzahl der Eingangsrechnungen liegt bei rund 50.000 p.a.

Ausgeschrieben wird die Erbringung der notwendigen Leistungen zum Zwecke der handels- und haushaltsrechtlichen Jahresabschlussprüfung für den ausgeschriebenen Zeitraum. Für die Erbringung der Prüfungsleistungen sind die Vorschriften der §§ 316 ff. HGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Durchführung von Abschlussprüfungen sowie § 53 HGrG und die hierzu erlassenen Grundsätze zu beachten.

Weitere Einzelheiten enthält die Leistungsbeschreibung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Zusammensetzung und Qualifikation des Prüfungsteams, einschließlich Darstellung des Mengengerüsts (geschätzter Zeitaufwand in Stunden), differenziert nach Mitarbeiterqualifikation und Art der Tätigkeit / Gewichtung: 35,00
Qualitätskriterium - Name: Prüfungsansatz und Methodik einschließlich Darstellung über die Durchführung der Prüfung / Gewichtung: 20,00
Preis - Gewichtung: 45,00
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Beauftragt wird zunächst das Prüfungsjahr 2022. DESY hat die Möglichkeit der Verlängerung, jeweils für die Prüfungsjahre 2023, 2024 und 2025. Mit der Durchführung des Auftrags ist jeweils spätestens Anfang März des Folgejahres zu beginnen. Die Prüfungen müssen jeweils Anfang April des Folgejahres mit Erteilung des Bestätigungsvermerks abgeschlossen sein.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Nach Prüfung der gemäß Ziffer III.1.1 vorzulegenden Angaben und Unterlagen zu Ausschlussgründen und der Befähigung zur Berufsausübung (Nachweise Nr. 1 bis 4 gemäß Ziff. III.1.1), ist nach Feststellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.2 (Nachweis Nr. 1) für die Bewertung der Eignung ausschließlich die Fachkunde/technische und berufliche Leistungsfähigkeit entscheidend. Diese wird nach Feststellung der grundsätzlichen fachlichen Eignung (Nachweise Nr. 1 und 2) anhand der gemäß Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung vorzulegenden Referenzen (Nachweis Nr. 3) bewertet, sofern die Mindestanforderungen erfüllt sind.

Hier können insgesamt 100 Punkte erreicht werden. Die Teilnahmeanträge mit den vier höchsten Punktzahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Die Bewertung der Referenzen erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen (jeweils nur glatte Punktzahl möglich; es werden nur Punktzahlen in Zehnerschritten vergeben):

- Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit über dem Durchschnitt, das bedeutet, die vorgelegten Referenzen sind mit den Anforderungen von DESY in höchstem Maße vergleichbar = 100 bis 90 Punkte (sehr gut).

- Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld deutlich über dem Durchschnitt, das bedeutet, die vorgelegten Referenzen sind mit den Anforderungen von DESY sehr weitgehend vergleichbar = 80 bis 70 Punkte (gut).

- Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im Durchschnitt, das bedeutet, die vorgelegten Referenzen sind mit den Anforderungen von DESY recht weitgehend vergleichbar, lassen aber in einigen Aspekten bereits Lücken erkennen = 60 bis 50 Punkte (befriedigend).

- Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im unteren Durchschnitt, das bedeutet, die vorgelegten Referenzen sind mit den Anforderungen von DESY gerade so noch vergleichbar, lassen aber in vielen Aspekten bereits Lücken erkennen = 40 bis 30 Punkte (ausreichend).

- Bewerber lässt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld nur Unterdurchschnittliches erwarten, das bedeutet, die vorgelegten Referenzen sind mit den Anforderungen von DESY nur minimal vergleichbar = 20 bis 10 Punkt(e) (mangelhaft).

- Eine Bewertung mit 0 Punkten würde einer völligen Nichterfüllung des Eignungskriteriums entsprechen, das bedeutet, die vorgelegten Referenzen sind mit den Anforderungen von DESY keinesfalls vergleichbar (ungenügend; K.O.-Kriterium = Ausschluss aus dem Verfahren).

Hinweis: Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um die Zuschlagskriterien.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Beauftragung erfolgt zunächst nur für das Prüfungsjahr 2022. Die Beauftragung für die Prüfungsjahre 2023, 2024 und 2025 erfolgt optional (siehe auch Ziff. II.2.7 dieser Bekanntmachung).

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV durchgeführt. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich.

Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziff. VI.5).

Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:

1. Aktueller Auszug (nicht älter als 12 Monate) aus dem Berufs- oder Handelsregister. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben entsprechende vergleichbare Bescheinigungen vorzulegen.

2. Kopie der Zulassung im Sinne der Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (WPO).

3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB). Ein Vordruck zur Eigenerklärung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten und zu verwenden.

4. Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung gemäß der Verordnung über die Berufshaftpflichtversicherung der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer. Ein Vordruck ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten und zu verwenden.

Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund den geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er die Befähigung zur Berufsausübung durch Vorlage anderer, von DESY für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich DESY für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz bezogen auf die Leistung der geforderten Art (Wirtschaftsprüfung) der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Vordruck Eigenerklärung Umsatz). Ein Vordruck ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten und zu verwenden.

Falls der Bewerber noch keine drei Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.

Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund den geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er die Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von DESY für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich DESY für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. DESY behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Eigenerklärung über die Anzahl der Gesamtmitarbeiter, Anzahl der Wirtschaftsprüfer und der verfügbaren DV-Spezialisten im Unternehmen und der Niederlassung, die die Prüfungen durchführen wird. Ein Vordruck ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten und zu verwenden.

2. Eigenerklärung über die sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift der eingesetzten Prüfer:innen. Ein Vordruck ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten und zu verwenden.

3. Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Referenzprojekten in den letzten drei Jahren (Stichtag: Absendung der Bekanntmachung, vgl. Ziff. VI.5) mit allen Angaben gemäß Formblatt. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten und zu verwenden. Maßgeblich für die Vergleichbarkeit sind Referenzen, die die Wirtschaftsprüfung, insbesondere von öffentlich geförderten Forschungseinrichtungen (vor allem außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Universitäten bzw. wissenschaftliche Hochschulen [keine Fachhochschulen]) zum Gegenstand hatten. Die Referenzprojekte können innerhalb der letzten drei Jahre begonnen, durchgeführt oder abgeschlossen worden sein.

Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. Damit soll sichergestellt werden, dass der Bewerber die aus seiner Sicht maßgebliche Entscheidungsgrundlage für die Auswahl gemäß Ziff. II.2.9 gegenüber DESY bestimmt. DESY kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu Nr. 3: Es sind mindestens drei Referenzen vorzulegen, die die Wirtschaftsprüfung zu Gegenstand hatten.

Zu Nr. 3: Mindestens zwei Referenzen müssen die Jahresabschlussprüfung von öffentlich geförderten Forschungseinrichtungen in den letzten drei Jahren zum Gegenstand gehabt haben.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Zulassung als WirtschaftsprüferIn gemäß der Wirtschaftsprüfungsordnung

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/05/2022
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 01/06/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/12/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens DESY erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und ermöglicht Benachrichtigungen bei Bewerberinformationen.

2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sind umgehend, jedoch spätestens bis sieben Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist an DESY über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform zu richten. DESY behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.

3. Die in der Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Laufe des Verfahrens bleiben vorbehalten.

4. Teilnahmeanträge (und später auch die Angebote) sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (bzw. später Angebotsfrist) sind die Teilnahmeanträge (bzw. später Angebote) verschlüsselt, so dass DESY keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag (bzw. später sein Angebot) bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen oder zurückzuziehen.

5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. DESY kann Ausnahmen zulassen.

6. DESY behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatz- oder Entschädigungsansprüche der Bewerber bzw. Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit Einreichung seines Teilnahmeantrags stimmt der Bewerber dem zu.

7. Weitere Vergabeunterlagen werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben.

8. Zu Ziffer IV.2.3: Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber voraussichtlich bereits am 01.06.2022 die Vergabeunterlagen zugesandt. Die Termine für die Verhandlungsgespräche werden gesondert mitgeteilt. Sie werden ggf. per Videokonferenz stattfinden.

9. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf sein jeweiliges Angebot. DESY seinerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.

10. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Bewerbungsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/ Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber/ Einzelbieter das Verfahren in Bewerber-/ Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung von DESY zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer.

11. DESY behält sich vor, die Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

12. Zu Ziff. IV.2.6 (Bindefrist): Die Bindefrist berücksichtigt das Erfordernis der Genehmigung der Vergabe durch das DESY Direktorium, den DESY Stiftungsrat, das Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie den Bundesrechnungshof.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

a) Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die geplante Auftragsvergabe an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an.

b) § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag auf Einleitung des Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Tagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/04/2022