Erstellung des Bebauungsplanes 01/19 "North Gate West" - Teilgebiet A, OT Schönefeld Referenznummer der Bekanntmachung: 196/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönefeld
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gemeinde-schoenefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung des Bebauungsplanes 01/19 "North Gate West" - Teilgebiet A, OT Schönefeld
Erstellung des Bebauungsplan 01/19 "North Gate West" - Teilgebiet A, OT Schönefeld
Schönefeld
Der Flughafen BER bietet enorme Entwicklungschancen mit gewerblichem Schwerpunkt. Das North Gate als eines von sechs, den Flughafen umgebenen, großflächigen Gewerbestandorten ist in mehrere Teilbereiche untergliedert, die aber auch im Verbund zu betrachten sind.
Der ausgesprochene Entwicklungswille für die Flächen ist mit Eröffnung des Flughafens erneuert. Die bisherigen Planungsstände werden an die neue Ausgangslage und an die Vorstellungen des Flughafens und der Gemeinde Schönefeld anzupassen sein. Bisherige Überlegungen und Konzepte sind zur Kenntnis zu nehmen aber nicht verpflichtend fortzuführen.
Nach längerem Planungsstillstand sind durch aktualisierte Bedingungen die Planungsleistungen der Phasen 1 bis 3 neu auszuschreiben. Die bereits erbrachten Planungsleistungen sind durch Thomas Jansen Ortsplanung und BSM Berlin mbH im Rahmen der zeitlichen Ausarbeitung zur Zufriedenheit der Gemeinde ausgeführt worden. Diese werden den Teilnehmenden bereitgestellt.
Zielstellung des Bebauungsplans
Das künftige Gewerbegebiet soll eine ordnende und richtungsweisende Planungsstruktur erhalten. Unter Betrachtung der örtlichen Gegebenheiten sind umgriffsübergreifende Zusammenhänge zu berücksichtigen.
Die Ziele des Planverfahrens lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung eines Gewerbegebiets,
- grünordnerischer Ausgleich des baulichen Eingriffs
- Schaffung einer verkehrlichen Einbindung in das vorhandene Straßennetz und die Integration in die verkehrliche Masterplanung
- verträgliches Konzept für Klima und Gesellschaft.
Die Gemeinde Schönefeld ist als direkter Bestandteil der Flughafenregion einem sehr starken und dynamischen Wachstum ausgesetzt. Das macht sich bei der Bevölkerungsentwicklung und besonders in der Gewerbeflächen- und Arbeitsplatzentwicklung deutlich. Der Flughafen als Motor und Impulsgeber, die Nähe zu Berlin sowie die hiermit verbundenen Standortpotenziale sorgen für einen enormen Druck auf die Potenzialausschöpfung bei Gewerbeflächen.
Die Flughafenregion zeichnet sich insgesamt durch eine hohe Arbeitsplatzintensität und steigende Beschäftigungs- und Arbeitsplatzzahlen aus. Die Herausforderung besteht darin, das ausgeweitete Infrastrukturnetz nicht zu überlasten und gleichzeitig die Arbeitsplatzansiedlung nicht zu unterbinden. In den vergangenen vier Jahren war der Anteil an neuen Arbeitsplätzen deutlich höher als der von Zuziehenden. Diesen Pendlersaldo belastet die Verkehrswege BAB 113, BAB 117 und die B 96a.
Die Konzentration verfügbaren Gewerbeflächenpotenzials ist von diesen verkehrsgünstig gelegenen Standorten abhängig. Es besteht eine hohe Flächennachfrage, die es zu koordinieren gilt. Um eine Balance in der Verteilung und Konzentration der einzelnen Gewerbearten zu gewährleisten, hat die Gemeinde Schönefeld ein Gewerbeflächenkonzept in Auftrag gegeben, welches die entsprechenden Standorte und Nutzungsschwerpunkte herausarbeiten wird.
Die Gemeinde Schönefeld erhält durch das Gewerbeflächenkonzept die Analyse über den Status quo und dessen Entwicklung sowie ein Konzept zur Ansiedlung verträglicher Gewerbeeinheiten auf den dafür festgelegten Flächen.
Als außerordentlich wichtiger Parameter der Planung dient das Gewerbekonzept der Gemeinde Schönefeld. Dieses stellt eine inhaltliche Bindung dar und verlangt eine periodische Abstimmung solange dieses nicht abgeschlossen ist. Die Abstimmung dient der Verträglichkeit der Gewerbeflächenentwicklung, aus welcher der Bebauungsplan abzuleiten ist.
Das Festsetzen planerischer Rahmenbedingungen in einem Gewerbeflächenkonzept dient neben einer Hilfestellung zukünftiger Planungen auch als Orientierung für Gewerbetreibende und Investoren. Als Teil des Standortentwicklungskonzeptes für den Regionalen Wachstumskern Schönefelder Kreuz wird das Projekt durch die Landesregierung gefördert.
Die Fertigstellung des Gewerbeflächenkonzeptes lässt sich zu diesem Zeitpunkt nicht festlegen. Eine Verzögerung in der Erstellung des Vorentwurfs ist auch vom Konzept abhängig. Aus diesem Grund wird eine etwaige Unterbrechung im Planungsverfahren in § 7 Ziffer 7.7. des Vertrages geregelt. Ziel ist, eine parallele Bearbeitung durch abstimmende Planungsrunden zu gewährleisten.
Grobe Beschreibung der Fläche:
Das North Gate als eines von sechs, den Flughafen umgebenen, großflächigen Gewerbestandorten ist in mehrere Teilbereiche untergliedert, die aber auch im Verbund zu betrachten sind. Nördlich des Flugfeldes und des Terminal 5 reicht die Entwicklungsfläche von Waßmannsdorf bis zur BAB 113 östlich des Terminals 5 und den ehemaligen großflächigen Parkplatzanlagen. Nördlich wird das Gebiet durch die B 96a begrenzt.
Das zu entwickelnde Plangebiet ist das North Gate West - Teilgebiet A, welches sich im Westen, auf Höhe der "abknickenden" B 96a, von dem Teilgebiet B abgrenzt und im Osten bis an die historischen Dorfstrukturen und das in Aufstellung befindliche zukünftige Behördenzentrum reicht. Das Gebiet um-fasst etwa 75 Hektar.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ca. 73,3 ha.
Es werden nur geeignete Bewerber zum weiteren Verfahren der Angebotsaufforderung und Verhandlung zugelassen, die form- und fristgerecht einen Teilnahmeantrag eingereicht haben. Nach Eingang der Teilnahmeanträge erfolgt daher eine Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen. Fehlen vereinzelt Unterlagen, kann der Auftraggeber unter Fristsetzung diese Unter-lagen nachfordern, soweit ein Ausschluss nicht gesetzlich vorgesehen ist. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung durch den Auftraggeber besteht jedoch grundsätzlich nicht. Die anschließende Eignungsprüfung erfolgt anhand der Angaben und vorgelegten Nachweise zu III.1.).
Sind mehr als 3 geeignete Bewerber vorhanden, erfolgt eine Auswahlentscheidung anhand der nach III.1.3) geforderten Angaben. Dabei werden die Erklärungen und Nachweise im Detail anhand einer Bewertungsmatrix, die als Bestandteil der Vergabeunterlagen den Bewerbern zur Verfügung gestellt wird, bewertet und gewichtet. Liegen nach der Detailbewertung mehr als 3 gleichwertige Bewerbungen vor, erfolgt die Auswahl anhand eines Losverfahrens. Sollten mehr als 3 voll-ständige Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, unvollständige Teilnahmeanträge ohne Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise ausschließen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzuordnen sind, aufgrund der in § 123 Abs. 1 und 2 GWB genannten Verstöße rechtskräftig verurteilt worden sind.
2. Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass kein in § 123 Abs. 4 GWB erwähnter Ausschlussgrund und kein Verstoß im Sinne von § 124 Abs. 1 GWB, § 21 AEntG und § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG vorliegt; die Einholung eines Registerauszuges bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
3. Die Vereinbarung zwischen dem Bewerber/Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft/Nachunternehmer und dem Auftraggeber über die Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG.
4. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister/Partnerschaftsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Bei juristischen Personen muss aus dem Register hervorgehen, dass deren Unternehmensgegenstand auch auf Planungs- und Beratungsleistungen im Sinne des ausgeschriebenen Auftrages ausgerichtet ist.
5. Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist.
6. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten.
7. Soweit eine Beteiligung als Bewerber-/Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 1 bis 5 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
8. Beabsichtigt der Bewerber/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1 bis 5 vorzulegen. Von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
Hinweis:
Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen. Soweit, wie hier, im Zusammenhang mit der Berufszulassung amtliche Bestätigungen gefordert werden, ist die Vorlage einer amtlichen Übersetzung notwendig.
1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dieser Leistungen betrifft, die mit den zu erbringenden Leistungen in diesem Ausschreibungsverfahren vergleichbar sind.
2. Soweit eine Beteiligung als Bewerber/Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind für jedes Mitglied Umsatzerklärungen der letzten 3 Geschäftsjahre vorzulegen.
3. Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Projektversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Höhe der Deckungssumme muss je Schadensereignis 1,0 Mio. EUR für Personen-, Vermögens- und Sachschäden betragen. Der Nachweis ist spätestens bei Auftragserteilung zu führen.
Beabsichtigt der Bewerber/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen, sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
1. Namentliche Benennung:
a) Projektleiter,
b) des verantwortlichen Mitarbeiters für die Bauleitplanung,
c) des verantwortlichen Mitarbeiters für die Erschließungsplanung.
Die Erklärung muss jeweils den Namen der im Auftragsfalle vorgesehenen Person nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation durch Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (zwingend für Entwurfsverfasser) oder dem Leistungsbild entsprechenden Hochschulabschluss beinhalten.
Bei mindestens einem Mitglied des Projektteams muss es sich um eine(n) eingetragene(n) Stadtplaner/in handeln. Ein entsprechender Nachweis ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
2. Referenzen:
Eigenerklärung mit inhaltlichen Erläuterungen zu Referenzen in den letzten 7 Jahren wie unter Mindestkriterien näher erläutert.
Für die Darstellung der Referenzen ist zwingend der zur Verfügung gestellte Referenzbogen zu verwenden. Die Referenzen werden allein anhand der Angaben in den Referenzbögen und diesen beigefügten Beschreibungen bewertet.
Die angegebenen Referenzen von Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen werden nur im Fall einer Eignungsleihe gewertet. Für diesen Fall hat der Bieter darauf hinzuweisen, indem er das dafür vorgesehene Formblatt ordnungsgemäß ausfüllt.
3. Mitarbeiter:
Erklärung zum jährlichen Mittel der vom Bewerber/den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft beschäftigten Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021).
Soweit eine Beteiligung als Bewerber-/Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 3 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungs-leihe), sind auch von diesen Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer 2 einschließlich der für ihren vorgesehenen Leistungsbereich entsprechende Referenzen mit den unter Ziffer 2 geforderten Angaben einzureichen. Von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
Die angegebenen Referenzen von Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen werden nur im Fall einer Eignungsleihe bepunktet. Für diesen Fall hat der Bewerber darauf in seinem Teilnahmeantrag hinzuweisen, indem er das dafür vorgesehene Formblatt ordnungsgemäß ausfüllt und die zu bepunktenden Referenzen in der dafür vorgesehenen Tabelle in der von ihm zu bestimmenden Reihenfolge angibt.
Die Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung) folgende Referenzprojekte:
a) Der Bewerber muss mindestens 3 Bauleitplanungen des Leistungsbildes Bebauungsplan für Gewerbe- bzw. Industriegebiete nachweisen, die folgende Anforderungen erfüllen:
- Mindestens ein Referenzprojekt für selbst geleistete und abgeschlossene Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI mit anschließender Rechtskräftigkeit für die Planung eines Gewerbegebietes von mindestens 15 Hektar, wobei auch gemischte Gebiete (Industrie- und Gewerbegebiete) zulässig sind;
- Mindestens ein Referenzprojekt für selbst geleistete und abgeschlossene Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI für die Planung eines Gewerbe- oder Industriegebietes mit einer Größe von mindestens 30 Hektar;
- Der Beginn der Bearbeitung (= Leistungsphase 1) muss jeweils nach dem 01.01.2014 gelegen haben;
- Der Nachweis kann auch durch Referenzen zu Änderungsplanungen zu einem bestehenden Bebauungsplan geführt werden, sofern durch die Änderungsplanung die Grundzüge der Planung berührt sind (also nicht durch Änderungsplanungen im vereinfachten Verfahren, § 13 BauGB).
b) Der Bewerber muss in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Weiterbildungen im Bereich Städtebau folgender Berufsfelder absolviert haben:
- gestaltende Stadtentwicklung (Ausarbeitung städtebaulicher Pläne wie Stadtentwicklungsplanungen, städtebauliche Rahmenpläne, städtebauliche Gestaltungspläne, Bestandsanalyse, Standortuntersuchungen etc.);
- technische und ökologische Stadtplanung (wie Bauleitplanungen, Erschließungsplanungen, Ausgleichsplanungen etc.).
Örtliche Präsenz sowie kurzfristige Erreichbarkeit insbesondere während der Ausführungsphase wird vorausgesetzt. Es wird vorausgesetzt, dass der/die Leistungserbringer über die branchenübliche technische Ausstattung verfügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDXRQNP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.