Beratungsleistungen
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.degewo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsleistungen
Rahmenvertrag Beratungsleistungen Führungskräfteentwicklung, Personalentwicklung und Coachings
Berlin
Der Bedarf an Beratungsleistungen durch die Turanli Management GmbH Köln (kurz „Turanli“) für die weitere Entwicklung und Umsetzung von Themen (besonders Personalentwicklung) bei degewo ist absolut notwendig.
So sollten in 2020 und 2021 folgende Themen bei degewo unterstützen und begleiten:
- „Führungspower für Teamleiter“ (Schulung von Führungs- und Managementkompetenzen)
- Mitarbeitergespräch / Mitarbeiterdialog (Modernisierung des Gesamtprozesses/Vorgehensweise)
- Coachings (kollegiale Beratung, Webinare, Remote-Führung, Austausch mit Vorstand)
- Portfoliokonferenz (Unterstützung bei der Grobkalkulation der jährlich moderierten Personal- und
Portfoliokonferenz)
- Kollegiale Beratung / Begleitung der Führungskräfte
- Führungskraft als Marke
- Sonderthemen, wie Teamtrainings, Coachings und Führungsmethoden
Abschnitt IV: Verfahren
- Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Die Turanli Management GmbH Köln (mit Unternehmensberaterin Heile Eifert) begleitet degewo bereits seit einigen Jahren professionell mit verschiedenen Schwerpunkten, wie Führungskräfteentwicklung oder Kollegiale Fallberatung, und stellt seither einen verlässlichen und loyalen Partner dar.
Der Bedarf an Beratungsleistungen durch die Turanli Management GmbH Köln (kurz „Turanli") für die weitere Entwicklung und Umsetzung von Themen (besonders Personalentwicklung) bei degewo ist absolut notwendig. So soll Turanli für 2022 und 2023 folgende Themen bei degewo unterstützen und begleiten, u. a.:
- Führende als Gestalter und Entwickler von Veränderungen (Veränderungswerkstätten)
- Führungskräfteentwicklungsprogrannm (modular)
- Managementkonferenz (Nachfolgemanagement)
- Mentoring-Programm
- Individuelles Coaching
Turanli kennt die internen Abläufe bei degewo und hat bereits ein immenses Vertrauen zu den Kollegen bei degewo aufgebaut, welches in Punkto Personal- bzw. Führungskräfteentwicklung und anderen vergleichbaren sehr sensiblen Themenbereichen unverzichtbar ist. Die Inhalte sind darüber hinaus in Teilen mit Themen aus der Vergangenheit verzahnt und bauen aufeinander auf. Die Ausschreibung dieser Leistung und ggf. Neubesetzung des Beraterteams würde daher die Umsetzung der Themen erheblich verzögern und zusätzliche Kosten verursachen.
Mit dem Angebot wird eine qualitäts- und termingerechte Unterstützung zu priorisierten und vereinbarten Themen für 2022-2023 zur Verfügung gestellt. Es empfiehlt sich daher einen Rahmenvertrag für 2 Jahre abzuschließen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
RV Beratungsleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50858
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes
Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der vorliegenden Ex-ante Transparenz-bekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland