Fachliche und technische Beratung zur Errichtung eines Systems zur Vermittlung telemedizinischer Leistungen

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kbv.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fachliche und technische Beratung zur Errichtung eines Systems zur Vermittlung telemedizinischer Leistungen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) arbeitet an der Planung, Errichtung und dem Betrieb eines Systems zur Vermittlung telemedizinischer Leistungen. Geplant ist die Durchführung von Vergabeverfahren zur Beschaffung der hierfür notwendigen Leistungen. Zu ihrer Unterstützung hat die KBV die fbeta GmbH mit der fachlichen und technischen Beratung im Projekt, insbesondere der fachlichen und technischen Vorbereitung und Begleitung von zugehörigen Vergabeverfahren beauftragt. Der Leistungszeitraum der aktuellen Beauftragung endete am 31.03.2022. Aufgrund der Entwicklungen im Projekt beabsichtigt die KBV, weitere erforderliche fachliche und technische Beratungsleistungen aus den unter Ziff. IV.1.1) beschriebenen Gründen im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen fbeta zu vergeben.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Zur Errichtung eines Systems zur Vermittlung telemedizinischer Leistungen werden projektspezifische Beratungs- und Unterstützungsleistungen für voraussichtlich zweieinhalb Jahre ab April 2022 benötigt. Zu den Leistungen zählen u.a. fachliche und technische Beratung im Projekt, insbesondere im Zusammenhang mit technischen Schnittstellenfragen, mit technischen Anbindungen an bestehende Systeme und Komponenten, mit der Überführung bestehender Systeme und Komponenten, mit dem Anforderungsmanagement, mit Fragen möglicher Weiterentwicklungsziele und Ausbaustufen. Die Leistungen umfassen insbesondere die fachliche und technische Vorbereitung und Begleitung zugehöriger Vergabeverfahren im Projekt, wie etwa die Ausarbeitung und Anpassung von Lastenheften.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Anwendungsspezifisches Wissen / Gewichtung: 80
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 20
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Der Auftrag kann gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 b VgV in Verbindung mit § 14 Abs. 6 VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb an die fbeta GmbH vergeben werden. Die unter Ziff. II.1.4) und II.2.4) beschriebenen Inhalte und Besonderheiten des Auftrags führen, insbesondere angesichts der laufenden Entwicklungen im Projekt dazu, dass der Auftrag nur von diesem Unternehmen erbracht werden kann. Das Unternehmen verfügt aufgrund der bisherigen Arbeit in diesem Projekt mit den bisher bereits mit dem Projekt befassten Personen über den erforderlichen Sachverstand und die Voraussetzungen, um die geforderten Leistungen zu erbringen. Die fbeta GmbH, konkret deren bisher mit dem Auftrag befasstes Personal, verfügt aus dieser Zusammenarbeit über individuelles spezielles Wissen/Know-how hinsichtlich der projektbezogenen und projektspezifischen Ziele, Bedürfnisse, Rahmenbedingungen und Umstände, insbesondere hinsichtlich der IT-Architektur der KBV und der dazugehörigen Systeme, das im Zusammenhang mit den erworbenen Kenntnissen und persönlichen Positionen des eingesetzten Beraterpersonals aus den bereits erbrachten Leistungen und Arbeiten einmalig ist. Die bereits erbrachten Leistungen können nicht ohne Weiteres wiederholt werden. Sie stellen den Erarbeitungsprozess einer noch nicht existierenden Lösung zur Errichtung und dem Betrieb eines Systems zur Vermittlung telemedizinischer Leistungen dar und sind das Ergebnis einer intensiven und vertrauensvollen Zusammenarbeit des Unternehmens, und dessen bisher mit dem Auftrag befassten individuellen Personal, mit relevanten Stakeholdern, Gremien, Entscheidungsträgern und Projektbeteiligten der KBV. Dabei wurden Fragen z.B. zur zeitlichen Umsetzung, zu den Anforderungen an Offenheit und Interoperabilität der Lösungen geklärt, deren Verständnis für die weitere Projektdurchführung essenziell sein werden.

Allein die fbeta GmbH ist mit den bisher bereits mit dem Projekt befassten individuellen Personen daher in der Lage, die geforderten Leistungen ad hoc und mit der notwendigen Skalierbarkeit sowie unter Beachtung der Anforderungen an die Besonderheiten der IT-/Betriebssicherheit sowie den Datenschutz/die Datensicherheit zu erbringen. Das spezielle Wissen und Know-how von fbeta durch deren individuelles Personal ist für die Gewährleistung einer sicheren Verknüpfung des Systems zur Vermittlung telemedizinischer Leistungen mit den bestehenden IT-Systemen der KBV zwingend notwendig. Diese Notwendigkeit ergibt sich insbesondere daraus, dass die bisher bereits mit dem Projekt befassten individuellen Personen mit ihren grundsätzlichen und projektspezifischen Erfahrungen und Qualifikationen, Kontinuität von Know-how und Wissen im Projekt sichern, indem sie diese einmalig verfügbaren projektspezifischen Erfahrungen durch Verknüpfung der Ergebnisse aus den bereits erbrachten Leistungen mit der weiteren Fortsetzung des Projektes nutzbar machen. Insoweit sind die Vielzahl und die Komplexität verschiedener im Projekt relevanter Schnittstellen zwischen verschiedenen Komponenten und Systemen zu erfassen und weiter fortgesetzt zu bearbeiten. Käme es zu einem Wechsel des Auftragnehmers mit der Folge, dass die bisher mit dem Projekt befassten Personen der KBV nicht mehr zur Verfügung stünden, birgt das die Gefahr, dass der damit verbundene Know-how-/Wissensverlust durchschlägt bis hin zu erheblichen Projektrisiken, insbesondere erheblichen Störungen in der weiteren Projektbearbeitung und -umsetzung und/oder im späteren Betrieb des Systems. Es drohen zudem hohe zeitliche Verluste. Die Beauftragung eines neuen Auftragnehmers hätte damit einen wirtschaftlichen Verlust und empfindliche Verzögerungen zur Folge. Das Unternehmen fbeta ist nachgewiesenermaßen in der Lage, sofort und nahtlos mit der Leistungserbringung zu starten.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Fachliche und technische Beratung zur Errichtung eines Systems zur Vermittlung telemedizinischer Leistungen

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
14/04/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10823
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind § 160 und § 135 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.

§ 160 GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

§ 135 GWB lautet:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/04/2022