Rahmenvereinbarung Abnahmeprüfleistungen Leit- & Sicherungstechnik (LST) Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55748
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Abnahmeprüfleistungen Leit- & Sicherungstechnik (LST)
Rahmenvereinbarung Abnahmeprüfleistungen Leit- & Sicherungstechnik (LST)
bundesweit
Rahmenvereinbarung Abnahmeprüfleistungen Leit- & Sicherungstechnik (LST)
Zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr
Zu II.2.5) Zuschlagskriterium 100 % Preis
Es werden Rahmenverträge nur mit denjenigen Büros abgeschlossen, deren Angebotspreis das 2,0-fache des Durchschnittswertes der Angebotspreise aller eingegangenen wertbaren Angebote nicht überschreitet.
Die beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eingegangene Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Hinweis: Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates ab, in dem das Unternehmen ansässig ist.
-Erklärungen des Unternehmens entsprechend seiner national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder internationaler Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt sowie Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe nachfolgend sowie Punkt VI.3 .
Für die Erklärungen/Nachweise hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, welches aus dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG:
https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe nachfolgend sowie Punkt VI.3 .
Für die Erklärungen/Nachweise hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, welches aus dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG:
https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann.
Folgende Bedingungen sind zwingend zu erfüllen:
Es ist vom teilnehmenden Unternehmen (Bewerber) mindestens 1 Prüfsachverständiger (PSV) zu benennen, der im Fachgebiet Signaltechnik (oder fachgebietsübergreifend) gemäß Eisenbahn-Prüfsachverständigenverordnung (EPSV) in Verbindung mit der VV PSV-STE in einer EBA-zugelassenen Technik als Abnahmeprüfer anerkannt ist (mittels EBA-ID-Nr. & Urkunde zur EBA-Anerkennung). Die Gültigkeit dieser EBA-Anerkennung muss dabei über den vsl. Leistungsbeginn dieser Rahmenvereinbarung hinausgehen und der PSV muss seine Tätigkeit gleichermaßen vsl. ausüben. Zudem muss er über eine Haftpflichtversicherung gemäß § 16 EPSV verfügen. Sofern ergänzende Unterlagen des EBA (z.B. Verlängerungsschreiben, Erweiterungsschreiben, Nebenbestimmungen) zum benannten PSV vorhanden sind, sind diese in der aktuellen Fassung diesem Teilnahmeantrag beizulegen.
Sofern das Unternehmen nicht über eigene PSV verfügt, kann mittels Eigenerklärung eine über abgesicherte Eignungsleihe eines PSV die Nennung erfolgen. Es gelten die vorstehenden Bedingungen auch für einen geplanten Nachunternehmer. Der Bewerber hat dies vor Abgabe seines Teilnahmeantrages geprüft. Weiterhin sind in diesem Fall mindestens 2 geeignete Referenzen des Bewerbers der letzten drei Jahre (in 2019 oder später) beizubringen.
Geeignet sind Referenzen, wenn sich das Unternehmen an Prüfaufträgen von Infrastrukturprojekten der DB AG im Fachgebiet Signaltechnik gemäß Eisenbahn-Prüfsachverständigenverordnung (EPSV) in Verbindung mit der VV PSV-STE beteiligt hat.
Geeignet sind auch Referenzen, wenn sich das Unternehmen an Planungsaufträgen von Infrastrukturprojekten der DB AG im Fachgebiet Signaltechnik beteiligt hat und mindestens einen eigenen Prüfer zur Zertifizierung gem. EPSV vorbereitet.
Der Eignungsnachweis ist mittels "Nachweis PSV" und ggf. zzgl. der „Referenznachweise" auf dem vom AG bereitgestellten Formular wie folgt zu führen, die ergänzenden Unterlagen des EBA sind dabei als Anlagen entsprechend beizufügen:
1. Nachweis PSV
Nachweis des (mind. 1) PSV gemäß der vorgenannten Bedingungen durch Angabe von Vor- und Nachname, EBA-ID-Nr., "Gültigkeit der Anerkennung bis" sowie "Ausübung der Tätigkeit als PSV vsl. bis" sowie durch Eigenerklärungen des Bewerbers dass:
-entweder der genannte PSV in seinem Unternehmen fest angestellt ist (gilt auch bei Einzelunternehmen) oder dass der genannte PSV kein Mitarbeiter seines Unternehmens ist, er die fachliche Eignung geprüft und die erforderlichen Erklärungen vorliegen hat, um den PSV im Rahmen der Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO disponieren zu dürfen und die erforderlichen Referenznachweise (siehe 2.) nachstehend geführt sind;
-eine Haftpflichtversicherung gem. § 16 EPSV für den benannten PSV vorhanden ist;
-die Urkunde zur EBA-Anerkennung dem Teilnahmeantrag beiliegt;
-entweder folgende ergänzende Unterlagen des EBA zum benannten PSV vorhanden sind und in der aktuellen Fassung diesem Teilnahmeantrag beiliegen:
Verlängerungsschreiben und/oder Erweiterungsschreiben, und/oder Nebenbestimmungen oder das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) keine der vorgenannten Unterlagen zu o.g. PSV ausgestellt hat.
2. Referenznachweise (sofern erforderlich)
Nachweis der (mind. 2) Referenzen gemäß der vorgenannten Bedingungen durch Angabe von Referenz-Nr., Projekt-/Maßnahmenbezeichnung, Auftraggeber, Ansprechpartner, Telefonnummer des Ansprechpartners, Referenzzeitraum (in 2019 oder später) sowie durch Eigenerklärung des Bewerbers dass es sich bei der genannten Referenz entweder
-um einen Prüfauftrag gemäß der Bedingungen handelt oder
-um einen Planungsauftrag gemäß der Bedingungen und der Bewerber mindestens einen eigenen Prüfer zur Zertifizierung gem. EPSV vorbereitet, welcher namentlich zu nennen ist.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
Für die Erklärungen/Nachweise hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, welches aus dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG:
https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann. Die ergänzenden Unterlagen des EBA sind dabei als Anlagen entsprechend beizufügen.
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abnahmeprüfungen im Rahmen von projektspezifischen Einzelaufträgen dürfen nur von Abnahmeprüfern (Prüfsachverständigen nach EPSV sowie in Verbindung mit der VV PSV-STE im Fachgebiet Signaltechnik oder fachgebietsübergreifenden Prüffeldern) mit gültiger EBA-Anerkennung in der erforderlichen Technik ausgeführt werden. Die zur projektspezifischen Ausführung vorgesehenen PSV müssen zudem eine gültige Haftpflichtversicherung nach § 16 EPSV besitzen.
Der Bewerber hat -sofern er für das weitere Verfahren zugelassen wird- als Bieter im Zuge der Angebotsphase erstmals die konkreten Teilgebiete anzugeben, für die er zukünftig Abnahmeprüfleistungen erbringt bzw. erbringen möchte. Dafür stellt der AG eine Übersicht der Teilgebiete zur Verfügung.
Die PSV sind dem Auftraggeber mit dem jeweils projektspezifischen Leistungsangebot (Einzelabruf) namentlich zu benennen. Ergänzend dazu kann jeder spätere Rahmenvertragspartner bereits im Rahmen einer Vorprüfung weitere PSV vorab benennen. Die erforderlichen Angaben und Nachweise sind gemäß der vertraglichen Regelungen zum jeweiligen Zeitpunkt zu erbringen. Dies gilt auch für eingesetzte Nachunternehmer im Rahmen der Eignungsleihe.
Die weiteren vertraglichen Regelungen sind ebenso zu beachten.
-Erklärung des Unternehmens, dass vorgenannte Bedingungen zur Kenntnis genommen wurden und entsprechend erfüllt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. DB E&C
2. DB Netz
3. DB Station & Service
4. DB PSU
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Bestätigung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft mittels Unterschrift, dass sämtliche in den beigefügten Teilnahmeunterlagen enthaltenen Erklärungen und Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind und dass er ein geeignetes Qualitätssicherungssystem einsetzt.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Für die Erklärungen/Nachweise hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, welches aus dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG:
https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.