Beschaffung einer Feuerungs- und Kesselanlage für das Projekt „Modernisierung HKW Minden" Referenznummer der Bekanntmachung: 32/715/21071811
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 061-159430)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.esche.de
Adresse des Beschafferprofils: www.esche.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer Feuerungs- und Kesselanlage für das Projekt „Modernisierung HKW Minden"
Der Auftraggeber - die KreisAbfallVerwertungsgesellschaft Minden-Lübbecke GmbH (KAVG) - betreibt in Minden ein EBS-Kraftwerk zur thermischen Verwertung heizwertreicher Fraktionen aus Abfall. Sie bereitet gegenwärtig die Ertüchtigung der Anlage vor. Im Rahmen der Ertüchtigung soll das vorhandene Kesselhaus erweitert und angrenzend ein weiteres Kesselhaus errichtet werden, das einen EBS-Kessel mit einer Feuerungswärmeleistung von ca. 30 MW aufnehmen soll. Die Lieferung und Installation dieses Kessels sowie der Feuerungsanlage ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung. Die daneben für die Ertüchtigung des Kraftwerks erforderlichen Gewerke werden im Laufe der Jahre 2022/2023 ausgeschrieben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Geplante Mindestzahl: 3Höchstzahl: 5Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:Sollten mehr als drei Teilnahmeanträge von geeigneten Bewerbern eingehen, wird der Auftraggeber eine Rangfolge der Bewerber bilden und nur die drei ranghöchsten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auffordern (§ 3b EU Abs. 2 Nr. 2 VOB/A). Die Aufstellung der Rangfolge erfolgt anhand der von den Bewerbern mit ihrem Teilnahmeantrag nachzuweisenden beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit. Bewerber, die nach Beurteilung des Auf-traggebers anhand der von ihnen gemachten Angaben in diesen Punkten leistungsfähiger - und damit „geeigneter“- gegenüber den weiteren Bewerbern erscheinen, erhalten einen höheren Rang als weniger leistungsfähig erscheinende Unternehmen.
Höchstzahl: 5Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:Sollten mehr als fünf Teilnahmeanträge von geeigneten Bewerbern eingehen, wird der Auftraggeber eine Rangfolge der Bewerber bilden und nur die fünf ranghöchsten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auffordern (§ 3b EU Abs. 2 Nr. 2 VOB/A). Die Aufstellung der Rangfolge erfolgt anhand der von den Bewerbern mit ihrem Teilnahmeantrag nachzuweisenden beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit. Bewerber, die nach Beurteilung des Auf-traggebers anhand der von ihnen gemachten Angaben in diesen Punkten leistungsfähiger - und damit „geeigneter“- gegenüber den weiteren Bewerbern erscheinen, erhalten einen höheren Rang als weniger leistungsfähig erscheinende Unternehmen.