Barrerefreier Ausbau der Verkehrsstation Gerolstein Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI39110
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Barrerefreier Ausbau der Verkehrsstation Gerolstein
Bauleistungen
• Teilrückbau u. Neubau Bahnsteig (Bstg) 1 und 2, Änderung Bstg 3
• Änderung der Überdachung auf Bstg 1, Rückbau der Überdachungen auf den Bstg 2 u. 3
• Neubau einer Personenüberführung einschl. der Zugänge/Treppenaufgänge
• Neubau von 2 Aufzugsanlagen
• Rückbau der vorh. PU inkl. der Treppenanlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Barrerefreier Ausbau der Verkehrsstation Gerolstein
Ort: Elze
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Gerolstein
Bauleistungen
• Teilrückbau u. Neubau Bahnsteig (Bstg) 1 und 2, Änderung Bstg 3
• Änderung der Überdachung auf Bstg 1, Rückbau der Überdachungen auf den Bstg 2 u. 3
• Neubau einer Personenüberführung einschl. der Zugänge/Treppenaufgänge
• Neubau von 2 Aufzugsanlagen
• Rückbau der vorh. PU inkl. der Treppenanlagen
Ort: Elze
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Land: Deutschland
MKA040: Bauzeitverlängerung
Gemäß Bauvertrag sollte das Ende der Ausführung auf der Baustelle am 18.06.2021 sein. Gemäß des der Ausschreibung beigelegtem Bauphasenplans sollte die neue Personenüberführung zum Ende der Bauphase 1.3 (30.03.-08.08.2020) für den Personenverkehr freigegeben werden. Der Rückbau der "alten" Personenunterführung war für den Zeitraum von 07.09.2020-17.04.2021 geplant, abschnittsweise von Gleis 1 - 5 in den Sperrpausen zum jeweiligen Bahnsteigbau. Die Stahlbauplanung und Massivbauplanung wurde verspätet vom AG geliefert, ursprünglich sollte diese im Dezember 2019 übergeben werden (siehe Baubeschreibung, Behinderungsanzeige Nr. 02 vom 09.04.2020 und Nr. 03 vom 26.05.2020). Zudem Änderung der Lager, Geländer, Dacheindeckung mit Wartungssteg, etc., diverse geänderte und zusätzliche Ausführungen des Bauwerks. Durch Änderungen und Planungsmissstände, sowie baubegleitend neue Ausführungspläne, konnte somit die geplante Bauzeit nicht eingehalten werden und es kommt zu Mehrkosten für eine neue BE, Teilräumung und Vorhaltung der Baustelleneinrichtung. Eine Ausschreibung der Arbeiten hätte zu wesentlichen Mehrkosten geführt und den Bauablauf verzögert.