Erneuerung VST Duisburg, TK (S&S + Netz) Referenznummer der Bekanntmachung: 16FEI22612
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung VST Duisburg, TK (S&S + Netz)
Erneuerung VST Duisburg, TK (S&S + Netz)
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erneuerung VST Duisburg, TK (S&S + Netz)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Isenburg
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 63263
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Duisburg
Erneuerung VST Duisburg, TK (S&S + Netz)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Isenburg
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 63263
Land: Deutschland
Die ausgeschriebene ELA-Anlage „Praesideo-System“ wird im Laufe des Jahres 2023 abgekündigt. Daher wurde mit der PL DB und dem entsprechenden Fachspezialist entschieden, das Nachfolgermodell „Presensa“ von Bosch zu verwenden. (MKA 10_5)
Die ausgeschriebene ELA-Anlage „Praesideo-System“ wird im Laufe des Jahres 2023 abgekündigt. Daher wurde mit der PL DB und dem entsprechenden Fachspezialist entschieden, das Nachfolgermodell „Presensa“ von Bosch zu verwenden. Hierbei ist ein Wechsel des Errichters aufgrund der umfangreichen bereits beauftragten erforderlichen Leistung zur Errichtung der Gesamtanlage nicht wirtschaftlich und aus Gewährleistungsgründen nicht ratsam. Darüber hinaus ist die Erbrinung der Leistung durch ein anderes Unternehmen mangels Vorkenntnisse nicht einfach möglich, so dass erst eine aufwändige Einarbeitung verbunden mit Zeitverlusten zu erheblichen Mehrkosten führen würde. Zudem ist die ausführende Firma in der Ausübung ihrer Leistungserbringung behindert, was zu einer Behinderunganzeige und Mehrkosten führt.