BMP Modernisierung Bf Beimerstetten Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44705
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BMP Modernisierung Bf Beimerstetten
Beimerstetten
BMP Modernisierung Bf Beimerstetten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BMP Modernisierung Bf Beimerstetten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73037
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Beimerstetten
BMP Modernisierung Bf Beimerstetten
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Land: Deutschland
LÄA 80: Im Zuge der Bauausführung über die Ostersperrpause 2022 ist der Einsatz eines Schweißüberwachers notwendig. Aufgrund von personellen Engpässen hat der ursprünglich beauftragte Dienstleister kein verfügbares Personal zu der benötigten Zeit an Ostern vom 16.04./17.04.2022 zur Verfügung. Da dieser Engpass kurzfristig sowie unvorhergesehen aufgetreten und die besagte Leistung zwingend in diesem Zeitraum für den Projekterfolg erforderlich ist, übernimmt die Firma Leonhard Weiss GmbH & Co. KG die Erbringung dieser. Diese Leistung war im ursprünglichen Leistungsumfang von Leonhard Weiss nicht vorgesehen und ist daher eine zusätzliche Leistung.
Die erforderlichen Schweißarbeiten müssen für die Einhaltung des Bauablaufes, den damit verbundenen terminlichen Bindungen und der Erfüllung des Projektauftrags in den bereits festgelegten Sperrpausen erfolgen. Die verzögerungsfreie und dadurch mit geringeren Zusatzkosten verbundene Leistungserbringung kann nur von dem genannten AN, aufgrund der Kurzfristigkeit erbracht werden. Leonhard Weiss befindet sich vor Ort, ist mit dem Projekt vertraut und bereits für die Sperrpausen vorgesehen. Eine Verzögerung oder nicht Erbringung der Leistung würde zu erheblichen Zusatz- und Folgekosten führen. Durch die Nichteinhaltung des Zeit- und Kostenrahmens könnte der Projekterfolg nachhaltig gefährdet sein.