Lieferung und Betrieb von digitalen Drucksystemen Referenznummer der Bekanntmachung: 1000002550
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bsr.de
Adresse des Beschafferprofils: www.bsr.de/aktuelle-veroeffentlichungen-und-ausschreibungen-21125.php
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Betrieb von digitalen Drucksystemen
Gegenstand des Vertrags ist die Miete, der Service und der Betrieb von digitalen Drucksystemen für die BSR in einem Vertragszeitraum von 60 Monaten. Mit der Beendigung der Rahmenvereinbarung endet auch die Möglichkeit der Abrufe, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind. Soweit auf der Basis der Rahmenvereinbarung vor dem Beendigungszeitpunkt noch ein Abruf erfolgt ist, gelten die Bestimmungen der Rahmenvereinbarung bis zum Ende der 60-monatigen Mietzeit eines Geräts.
Ausführungsorte sind die Standorte der BSR in Berlin und Brandenburg.
Es sind insgesamt 4 Leistungsklassen ausgeschrieben. Vom Schwarz-Weiß-Drucker für kleine Arbeitsgruppen bis zum Color-Drucksystem für große Arbeitsgruppen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Betrieb von digitalen Drucksystemen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weingarten
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 88250
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.