ukb OP-Mikroskop (BvA) Referenznummer der Bekanntmachung: 73-21 (200) BER
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12683
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ukb.de
Abschnitt II: Gegenstand
ukb OP-Mikroskop (BvA)
Lieferung und Inbetriebnahme eines OP-Mikroskops für das Zentrum für Schwerbrandverletzte am ukb - Bereich Supermikrochirurgie
BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin gGmbH Warener Straße 7 12683 Berlin Lieferung und Inbetriebnahme eines OP-Mikroskops für das Zentrum für Schwerbrandverletzte am ukb - Bereich Supermikrochirurgie
Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung und Inbetriebnahme eines OP-Mikroskops für den Bereich Supermikrochirurgie.
Ziel der Ausschreibung ist die Anschaffung eines Gerätes welches, im speziellen über die herkömmli-chen mikrochirurgischen Operationen hinaus, in Zukunft explizit den optisch/visuellen Anforderungen in der Supermikrochirurgie gerecht wird. Dies bedeutet Operationen an Gefäßen mit weniger als 0,9 mm Durchmesser (0,3-0,9 mm).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ukb OP-Mikroskop
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://https://www.mitakaeurope.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHRG3N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Die Frist zur Geltendmachung von Verstößen gegen § 134 GWB beträgt 30 Tage ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 GWB).