PolBln 080_22 EU Verbrauchsmaterialien Kalibratoren plus Reagenzien Referenznummer der Bekanntmachung: PolBln 080_22 EU
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: PolBln 080_22
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]021
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.polizei.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
PolBln 080_22 EU Verbrauchsmaterialien Kalibratoren plus Reagenzien
Rahmenvertrag für Verbrauchsmaterialien für die immunologische Untersuchung von Körperflüssigkeiten.
Rahmenvertrag für Verbrauchsmaterialien für die immunologische Untersuchung von Körperflüssigkeiten.
Es ist beabsichtigt, den Vertrag mit der Firma Thermo Fisher Diagnostics GmbH Thermo Fisher Scientific frühstens am 27.04.2022 zu schließen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Mit dem Rahmenvertrag wird die Versorgung mit Verbrauchsmaterialien für die bei der Kriminaltechnik der Polizei Berlin verwandten Untersuchungsgeräte sichergestellt. Diese Geräte wurden bei der Firma Thermo Scientific geleast. Im Leasingvertrag ist die Verwendung von Originalprodukten (Reagenzien und Kalibratoren) der Firma Thermo Fisher Scientific vorgegeben und zum Erhalt der Akkreditierung zwingend erforderlich. Daher wurde zum Abschluss eines entsprechenden Rahmenvertrages ein Verhandlungsverfahrens gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 b VgV durchgeführt. Für die Umsetzung des Vorhabens gibt es keine Alternative oder Ersatzlösung.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
PolBln 080_22 EU Verbrauchsmaterialien Kalibratoren plus Reagenzien
Ort: Hennigsdorf
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber
gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung
im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er
die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]