Durchführung des Schleusendecksdienstes der Seeschleuse Wilhelmshaven Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_802_027
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28199
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wsa-weser-jade-nordsee.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung des Schleusendecksdienstes der Seeschleuse Wilhelmshaven
Nach Maßgabe der Vergabe- und Vertragsunterlagen ist auf der Seeschleuse im Vorhafen / Marinestützpunkt der Schleusendecksdienst durchzuführen; der Schleusendecksdienst schließt das Fest- und Losmachen von Schiffen in den Schleusenkammern, das Erstellen und Lösen sicherer Laufgänge sowie das Fest- und Losmachen der Großschiffe des Auftraggebers im Vorhafen ein.
I.S.d. Rechnungslegung: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt, Weser-Jade-Nordsee, Mozartstraße 32, 26382 Wilhelmshaven, Bundesrepublik Deutschland
I.S.d. Leistungsortes: Marinestützpunkt Wilhelmshaven (Seeschleuse)
Nach Maßgabe der Vergabe- und Vertragsunterlagen.
Die Ausführungsfrist kann einmalig um maximal 12 Monate verlängert werden.
Zu II.5)
Kriterium Preis
Der Preis wird als Wertungssumme aus der nachgerechneten Angebotssumme ermittelt, insbesondere unter Berücksichtigung von Preisnachlässen, preislich günstigsten Grund- oder Wahlpositionen, aller Bedarfspositionen und möglicher, sich für den Auftraggeber ergebender zusätzlicher Kosten.
Für die Angebotswertung wird die Wertungssumme (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert:
- 10 Punkte erhält das wertbare Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme.
- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme.
Alle Angebote mit darüber liegenden Wertungssummen erhalten ebenfalls 0 Punkte.Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma (kaufmännische Rundung nach DIN 1333).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Der Nachweis der Eignung wird grundsätzlich mit der 'Eigenerklärung zur Eignung - Angebot' (Formblatt 333b-LF) erbracht oder gleichwertig mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE); weitere Informationen zur EEE u.a.: https://espd.uzp.gov.pl (Deutsch sowie 24 weitere Sprachen auswählbar) bzw. https://espd.uzp.gov.pl/filter?lang=de sowie: https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html
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B) Auf Verlangen des öff. Auftraggebers oder der Vergabestelle sind Angaben, Nachweise, Erklärungen u./o.dgl. nach Maßgabe der §§ 44 bis 48 VgV i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB zu erbringen.
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C) Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz
Der Auftragnehmer und seine mit der Maßnahme betrauten Mitarbeiter haben sich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten gemäß § 1 des Verpflichtungsgesetzes vom 02. März 1974 (BGBl I S. 547), geändert durch Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl I S. 1942) in Verbindung mit § 11 Absatz 1 Nr. 4 des Strafgesetzbuches (StGB) verpflichten zu lassen. Der Einsatz anderer Mitarbeiter als die besonders verpflichteten darf nur nach deren Verpflichtung erfolgen; dem Auftraggeber sind diese unverzüglich zu benennen.
Der Nachweis der Eignung wird grundsätzlich mit der 'Eigenerklärung zur Eignung - Angebot' (Formblatt 333b-LF) erbracht oder gleichwertig mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE); weitere Informationen zur EEE u.a.: https://espd.uzp.gov.pl (Deutsch sowie 24 weitere Sprachen auswählbar) bzw. https://espd.uzp.gov.pl/filter?lang=de sowie: https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html
(frei)
Der Nachweis der Eignung wird grundsätzlich mit der 'Eigenerklärung zur Eignung - Angebot' (Formblatt 333b-LF) erbracht, die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist dem gleichwertig; weitere Informationen zur (EEE) u.a.: https://espd.uzp.gov.pl (Deutsch sowie 24 weitere Sprachen auswählbar) bzw. https://espd.uzp.gov.pl/filter?lang=de sowie: https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html
Nach Maßgabe des Abschnitts 2.12 der Beschreibung der Leistung gilt:
C) Mittels Eigenerklärung ist nachzuweisen, dass die als Einsatzleiter / Vormann einzusetzende Person ein ausgebildeter Matrose oder Schiffsmechaniker mit mehrjähriger Berufserfahrung ist, eine Einsatzzeit von mind. 1 Jahr als Einsatzleiter im Schleusendecksdienst ist nachzuweisen.
D) Mittels Eigenerklärung ist nachzuweisen, dass als einzusetzendes Festmacherpersonal qualifizierte Festmacher (Matrosen oder Schiffsmechaniker) bzw. Personal mit gleichwertiger Erfahrung als Festmacher vorgesehen sind und dass das Personal über fachlich fundierte seemännische Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt.
E) Dass das Festmacherpersonal die deutsche und englische Sprache mindestens auf dem A2-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) beherrscht, ist nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Keine, gemäß § 55 (2) VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu I.3) Auf Grundlage von § 41 VgV stellen Auftraggeber und Vergabestelle das gebotene Maß an Vertraulichkeit der Vergabeunterlagen sicher, wie folgt: Die Vergabeunterlagen können von registrierten Benutzern der e-Vergabeplattform des Bundes - Internet-Adresse: https://www.evergabe-online.de - unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden, die Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes ist ohne Weiteres möglich; Weitere Informationen zur e-Vergabeplattform des Bundes sind unter https://www.evergabe-online.info bzw. https://www.evergabe-online.de verfügbar.
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A) Wesentliche Zahlungsbedingungen
A1) Abschlags- und Schlusszahlungen erfolgen auf Grundlage der Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (ZVL) Ausgabe 04/2016 i.V.m. VOL Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Fassung 2003 sowie dem Auftragsschreiben.
A2) Vor Leistungsbeginn erbringt der Auftragnehmer eine Sicherheitsleistung in Form einer Vertragserfüllungsbürgschaft; die Höhe der Sicherheitsleistung beträgt 5 v.H. der Brutto-Auftragssumme (ohne Nachträge) und bestimmt sich nach Ziffer 31.1. ZVL (Stand 04/2016).
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B) Im Zuge der Beauftragung ist dem Auftraggeber in sicherer Form die Urkalkulation / Grundlage(n) der Preisermittlung zuzuleiten; dies erfolgt grundsätzlich mittels der e-Vergabeplattform des Bundes als passwortgeschützte PDF-Datei, Abweichungen bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10
Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: wie I.1)
Land: Deutschland