Wartung von Lufttechnischen Anlagen, Kältetechnischen Anlagen und Kühlräumen in 53575 Sankt Augustin, Bundesgrenzschutzstrasse 100, Bundespolizei - VOEK 028-22 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 028-22

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.Bundesimmobilien.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=452129
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=452129
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienverwertung und -verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wartung von Lufttechnischen Anlagen, Kältetechnischen Anlagen und Kühlräumen in 53575 Sankt Augustin, Bundesgrenzschutzstrasse 100, Bundespolizei - VOEK 028-22

Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 028-22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50700000 Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Es werden die Wartung von Lufttechnischen Anlagen, Klima- und Kältetechnischen Anlagen und Kühlräumen in drei Losen vergeben.

--

Ort der Ausführung der Leistung ist in allen drei Losen die Bundespolizei in Sankt Augustin.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wartung von Lufttechnischen Anlagen in in 53575 Sankt Augustin, Bundesgrenzschutzstrasse 100, Bundespolizei

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50700000 Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Bundespolizei

Bundesgrenzschutzstrasse 100

53575 Sankt Augustin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Wartung und Inspektion sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an den Lufttechnische Anlagen der Bundespolizei.

Neben der Wartung, Inspektion und kleineren Instandsetzungsarbeiten gehört zum Leistungsumfang auch

- Lieferung, Austausch und Entsorgung der Filter

- Reinigung gemäß Sprengstoffgesetz

--

Dem AN werden die in der/den Arbeitskarte/n bzgl. der Wartung beschriebenen Leistungen übertragen. Die Wartung und Instandsetzung erfolgt mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik.

Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte/Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen.

Andere Instandsetzungsarbeiten hat der AN auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.

Der AN ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen.

Sämtliche Verpflichtungen des AN aus diesem Vertrag gelten gleichermaßen auch für vom AN eingesetzte Unterauftragnehmer. Der AN ist daher verpflichtet, Unterauftragnehmer über sämtliche Regelungen dieses Vertrages in Kenntnis zu setzen und sie gegenüber der AG entsprechend zu verpflichten.

--

Der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der technischen Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. Alle relevanten Gesetze, Vorschriften, insbesondere die Vertrag für Wartung und Inspektion Unfallverhütungsvorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten. Der AN hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung mit Zustimmung der AG an Nachunternehmer übertragen. Er ist verpflichtet, entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen.

Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z. B. Messgeräte, Werkzeuge), Hilfsstoffe (z. B. Schmier- und Reinigungsmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern, Hubarbeitsbühnen) usw. zu stellen bzw. zu liefern. Die Kosten sind, wenn nicht anders angegeben mit den Einheitspreisen abgegolten.

--

Der AN hat die ausgeführten Leistungen in der Arbeitskarte und den in diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile in einem Leistungsnachweis zu dokumentieren.

--

Reinigung und Filtertausch von Lüftungsanlagen in Raumschießanlagen (RSA) hat gemäß der Anlage C-07 zu erfolgen.

--

Der AN hat die Termine für die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld zu planen.

--

Weitere Angaben sind den Besonderen Vertragsbedingungen und deren Anlagen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2022
Ende: 30/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG einmalig um zwei Jahre verlängert werden, also maximal bis 30.06.2028. Die Optionsausübung muss dem AN bis spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform zugehen; anderenfalls erlischt das Verlängerungsoptionsrecht der AG. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Verlängerung der Vertragslaufzeit um 1 x 2 Jahre, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht widerspricht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wartung von Klima- und Kältetechnischen Anlagen in 53575 Sankt Augustin, Bundesgrenzschutzstrasse 100, Bundespolizei

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50700000 Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Bundespolizei

Bundesgrenzschutzstrasse 100

53575 Sankt Augustin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Wartung und Inspektion sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an den Klima- und Kältetechnischen Anlagen der Bundespolizei.

--

Dem AN werden die in der/den Arbeitskarte/n bzgl. der Wartung beschriebenen Leistungen übertragen. Die Wartung und Instandsetzung erfolgt mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik.

Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte/Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen.

Andere Instandsetzungsarbeiten hat der AN auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.

Der AN ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen.

Sämtliche Verpflichtungen des AN aus diesem Vertrag gelten gleichermaßen auch für vom AN eingesetzte Unterauftragnehmer. Der AN ist daher verpflichtet, Unterauftragnehmer über sämtliche Regelungen dieses Vertrages in Kenntnis zu setzen und sie gegenüber der AG entsprechend zu verpflichten.

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Der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der technischen Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. Alle relevanten Gesetze, Vorschriften, insbesondere die Vertrag für Wartung und Inspektion Unfallverhütungsvorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten. Der AN hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung mit Zustimmung der AG an Nachunternehmer übertragen. Er ist verpflichtet, entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen.

Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z. B. Messgeräte, Werkzeuge), Hilfsstoffe (z. B. Schmier- und Reinigungsmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern, Hubarbeitsbühnen) usw. zu stellen bzw. zu liefern. Die Kosten sind, wenn nicht anders angegeben mit den Einheitspreisen abgegolten.

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Der AN hat die ausgeführten Leistungen in der Arbeitskarte und den in diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile in einem Leistungsnachweis zu dokumentieren.

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Der AN hat die Termine für die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld zu planen.

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Weitere Angaben sind den Besonderen Vertragsbedingungen und deren Anlagen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2022
Ende: 30/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG einmalig um zwei Jahre verlängert werden, also maximal bis 30.06.2028. Die Optionsausübung muss dem AN bis spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform zugehen; anderenfalls erlischt das Verlängerungsoptionsrecht der AG. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Verlängerung der Vertragslaufzeit um 1 x 2 Jahre, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht widerspricht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wartung von Kühlräumen in 53575 Sankt Augustin, Bundesgrenzschutzstrasse 100, Bundespolizei

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50700000 Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Bundespolizei

Bundesgrenzschutzstrasse 100

53575 Sankt Augustin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Wartung und Inspektion sowie kleine Instandsetzungsarbeiten der Kühlräume der Bundespolizei.

--

Dem AN werden die in der/den Arbeitskarte/n bzgl. der Wartung beschriebenen Leistungen übertragen. Die Wartung und Instandsetzung erfolgt mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik.

Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte/Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen.

Andere Instandsetzungsarbeiten hat der AN auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.

Der AN ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen.

Sämtliche Verpflichtungen des AN aus diesem Vertrag gelten gleichermaßen auch für vom AN eingesetzte Unterauftragnehmer. Der AN ist daher verpflichtet, Unterauftragnehmer über sämtliche Regelungen dieses Vertrages in Kenntnis zu setzen und sie gegenüber der AG entsprechend zu verpflichten.

--

Der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der technischen Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. Alle relevanten Gesetze, Vorschriften, insbesondere die Vertrag für Wartung und Inspektion Unfallverhütungsvorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten. Der AN hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung mit Zustimmung der AG an Nachunternehmer übertragen. Er ist verpflichtet, entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen.

Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z. B. Messgeräte, Werkzeuge), Hilfsstoffe (z. B. Schmier- und Reinigungsmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern, Hubarbeitsbühnen) usw. zu stellen bzw. zu liefern. Die Kosten sind, wenn nicht anders angegeben mit den Einheitspreisen abgegolten.

--

Der AN hat die ausgeführten Leistungen in der Arbeitskarte und den in diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile in einem Leistungsnachweis zu dokumentieren.

--

Der AN hat die Termine für die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld zu planen.

--

Weitere Angaben sind den Besonderen Vertragsbedingungen und deren Anlagen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2022
Ende: 30/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG einmalig um zwei Jahre verlängert werden, also maximal bis 30.06.2028. Die Optionsausübung muss dem AN bis spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform zugehen; anderenfalls erlischt das Verlängerungsoptionsrecht der AG. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Verlängerung der Vertragslaufzeit um 1 x 2 Jahre, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht widerspricht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Bieter haben zum Nachweis ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit, der Erfüllung der festgelegten Eignungskriterien und zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, die als Anlage B-03 beigefügte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden und mit Angebot einzureichen.

Die folgenden Angaben sind darin vorzunehmen:

--

1. Angebotsabgabe als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft

2.1.Angaben zum Unternehmen (Name, Anschriften, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID, Gegenstand d. Unternehmens, öffentl. Registereintragsnummer/Geschäftsnummer Genehmigungsbehörde, Registergericht/Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Kontaktdaten (Tel, Email), Niederlassung bzw. Standort

2.2. Bei Einzelunternehmen/Freiberufler erforderliche zusätzliche Angaben

3. Eigenerklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB

- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten - Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur geseetzlichen Sozialversicherung

- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB zu Insolvenzverfahren und Liquidation

- Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB wie z.B. Verstößen gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen bei früherer Ausführung öffentlicher Aufträge und zu Verfehlungen, die die Unternehmensintegrität infrage stellen, sowie Fehlverhalten im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vergabeverfahren

- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze wie gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das Mindestlohngesetz (MiLoG) und das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)

- Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB

- Eigenerklärung, dass den Verpflichtungen nach § 123 Abs. 4 S. 1 GWB dadurch nachgekommen wurde, dass die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet wurde (§ 123 Abs. 4 S. 2 GWB).

Sollten sich die Verhältnisse des Bieters nach Abgabe dieser Erklärung ändern, muss er dieses sofort im laufenden Vergabeverfahren und noch vor Zuschlagserteilung mitteilen.

---

Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges (nicht älter als drei Monate) oder gleichwertig oder eines anderen Nachweises des Eintrages in einem öffentlichen Register oder bei einer Genehmigungsbehörde (Handwerkskammer, Gewerberegister oder gleichwertig) nach Aufforderung durch die Vergabestelle

--

Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.

---

Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Weitere Angaben in der als Anlage B-03 beigefügte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“:

4. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung.

Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2,0 Mio. €, Sachschäden 1,0 Mio. € und Vermögensschäden 0,5 Mio €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen. Die Kopie des Nachweises über den Abschluss einer aktuellen Berufs- /Betriebshaftpflichtversicherung ist nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.

5. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (Kostengruppe 431 und 434) jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

s. oben

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Weitere Angaben in der als Anlage B-03 beigefügte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“:

6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung

--

- Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.

Zutritt zum Standort:

Den Mitarbeitern des Auftragnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmer ihre Mitarbeiter spätestens 5 Werktage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum und -ort anzumelden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.

- Erklärung, dass das Unternehmen zur Leistungserbringung nur Beschäftigte einsetzen wird, die einen gültigen Reisepass/Personalausweis vorlegen können.

Sicherheitsüberprüfung durch die Bundespolizei:

Das Gelände der Bundespolizei in Sankt Augustin - Hangelar ist ein Sicherheitsbereich. Der Zutritt erfolgt ausschließlich über die Zugangswache an der Bundesgrenzschutzstr. 100. Zutritt erhalten nur Personen, die über die Objektmanager der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben der Sicherheitswache angemeldet sind. Diese Personen werden durch die Bundespolizei einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen.

- Erklärung, dass für diese Sicherheitsüberprüfung der BImA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) folgende Daten mit 14 Tagen (10 Werktage) Vorlauf mitgeteilt werden:

- Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort der zutrittsersuchenden Person,

- Ausführende Firma, ggf. Hauptunternehmer/ Subunternehmer, Ort der Baustelle innerhalb des Geländes, Ausführungszeitraum

Nicht angemeldeten Personen kann der Zutritt verwehrt werden.

--

7. Eigenerklärung über die Leistungserbringung

- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?

- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens

- Beschäftigtenzahl in Bezug auf die ausgeschriebene Leistungsart

- Anzahl der geringfügig Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart

--

8. Angaben zu Referenzen

- mindestens 3 vergleichbare Referenzen von mindestens zwei unterschiedlichen Auftraggebern der letzten 3 Jahre

- Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommen und im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.

- Angaben zu Referenzen: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang in € netto, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Empfängers der Leistung, dem die Leistung unmittelbar zugute kommt mit Ansprechperson mit Telefonnummer

Erreicht die umfangreichste der drei genannten Referenzen nicht 75% des ausgeschriebenen Leistungsvolumens oder mindestens eine der beiden weiteren Referenzen nicht 50% des ausgeschriebenen Volumens, wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit näher zu erläutern.

Der Bieter ist verpflichtet, die Referenzgeber(Ansprechpersonen) vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.

--

9. Angaben zu Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-04) zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen.

Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Anlage B-03) mit den darin benannten Eigenerklärungen und Nachweisen vorzulegen. Vom bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Anlage B-03) einzureichen.

---

10. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern sind die Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmer geplant ist (in Anlage B-03 enthalten) anzugeben. Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen dieser vorzulegen (Anlage B-05). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Anlage B-03) mit benannten Eigenerklärungen und etwaigen Nachweisen vorzulegen.

---

11. Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden. Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser vorzulegen (Anlage B-05). Der Bieter hat für jedes dieser Unternehmen die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen" mit den benannten Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

s. oben

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Den Mitarbeitern des Auftragnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmer ihre Mitarbeiter spätestens 5 Werktage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum und -ort anzumelden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.

---

Die Arbeitshinweise und Regelungen für Fremdfirmen (Anlage C-06) sind Vertragsbestandteil und zu beachten.

---

Zum Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter/-innen der Bundespolizei ist der Auskunftsbogen (Anlage C-06.1) auszufüllen, um die Verbreitung einer Infektion mit COVID-19 in den Liegenschaften der Bundespolizei zu vermeiden. Im Rahmen des Hausrechtes wird ein Zutritt zu Liegenschaften nur dann gewährt, wenn der Auskunftsbogen ausgefüllt wird und die Kontaktdaten hinterlegt werden.

---

Das Gelände der Bundespolizei in Sankt Augustin - Hangelar ist ein Sicherheitsbereich. Der Zutritt erfolgt ausschließlich über die Zugangswache an der Bundesgrenzschutzstr. 100. Zutritt erhalten nur Personen, die über die Objektmanager der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben der Sicherheitswache angemeldet sind. Diese Personen werden durch die Bundespolizei einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Für diese Sicherheitsüberprüfung sind der BImA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) folgende Daten mit 14 Tagen (10 Werktage) Vorlauf mitzuteilen:

- Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort der zutrittsersuchenden Person,

- Ausführende Firma, ggf. Hauptunternehmer/ Subunternehmer, Ort der Baustelle innerhalb des Geländes, Ausführungszeitraum

Nicht angemeldeten Personen kann der Zutritt verwehrt werden.

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Der AN hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter die Haus- bzw. Sicherheitsregeln der jewei-ligen Wirtschaftseinheit (WE)/Liegenschaft einhalten. Das Wach- und Kontrollpersonal des Nutzers ist berechtigt, den AN beim Betreten, Verlassen oder während des Aufenthaltes im Bereich der Liegenschaft zu kontrollieren. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Sicherheitsvorschriften des Nutzers kann der Zutritt für Personal des AN eingeschränkt, vorübergehend oder auf Dauer verwehrt werden.

---

Die aktuell gültige Schießstandrichtlinie (Anlage C-07) ist Vertragsbestandteil und zu beachten (NUR Los 1).

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Das Personal des AN ist von diesem vor Leistungsbeginn zur Verschwiegenheit über alle im Zusammenhang mit den Tätigkeiten in der Liegenschaft bekannt gewordenen Vorgänge zu den Objekten, den Bediensteten der Liegenschaft, Arbeitsabläufen, usw. während und außerhalb der Arbeitszeit gegenüber jedermann zu strengster Verschwiegenheit zu verpflichten. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages weiter (Anlage C-05).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/05/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/05/2022
Ortszeit: 00:00
Ort:

Verdingungsstelle der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Berlin

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen:

- Angebotsschreiben (Anlage B-01)

- Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03)

- Preisblatt je Los (Anlage B-02)

- Grundlagen der Angebotskalkulation (Anlage B-04), nur bei Abgabe eines Festpreis

- Preisgleitklausel (Anlage C-08), nicht bei Festpreisen

- Ggf. Vordruck „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage B-05)

--

Auf Anforderung der Vergabestelle sind einzureichen:

- die Bieterauskünfte mit Eigenerklärungen der Bietergemeinschaftsmitglieder (Anlage B-03)

- die Erklärungen und Verpflichtungserklärungen von Unterauftragnehmern bzw. Unternehmen, die einer Eignungsleihe zustimmen (Anlage B-06) und die entsprechend ausgefüllte Bieterauskunft mit Eigenerklärung (Anlage B-03) für Unterauftragnehmer und Eignungsleiher

- Kopie der Betriebs-Haftpflichtversicherung

- Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) oder Nachweis der Registrierung in der Handwerkskammer oder gleichwertig (Gleichwertigkeit ist zu erläutern)

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Eine Ortsbesichtigung ist freiwillig und im Zeitraum 25.04.2022 bis 29.04.2022 möglich. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens fünf Werktage vor dem gewünschten Termin vereinbart werden. Die Ansprechpartner dafür sind dem Aufforderungsschreiben zu entnehmen. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.

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Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Bei Innenbesichtigungen ist zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bei Teilnahme an Außenbesichtigungen werden die Teilnehmer um das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gebeten. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert. Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen Einschränkungen kann die Möglichkeit der freiwilligen Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen.

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Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.

Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden.

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In den Preisblättern müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.

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Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Den der Angebotskalkulation zugrunde gelegten Tariflohn haben die Bieter bei einem Festpreisangebot im Vordruck „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) oder bei einem Angebot mit Preisgleitklausel im Formular "Preisgleitklausel" (Anlage C-08) u.a. einzutragen.

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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

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Der Zuschlag wird je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterium ist je Los 100 % der Preis.

Als Angebotspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfs- und Zusatzleistungen laut Preisblatt gewertet.

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Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.

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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.

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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.

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Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen

auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.

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Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht geteilt.

Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 05.05.2022, 12:00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/04/2022