Wartung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Hamburgs sowie an diversen Immobilien von GMH – Hochschulbau | Sport- und Sonderimmobilien - Dauerschuldverhältnis Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV OV 021-22 DK
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Hamburgs sowie an diversen Immobilien von GMH – Hochschulbau | Sport- und Sonderimmobilien - Dauerschuldverhältnis
SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend
SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange
nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und
die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten.
Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (nachstehend GMH genannt) ist ein städtisches
Unternehmen, welches u.a. für über 50 allgemeinbildende Schulimmobilien im Süden Hamburgs
(Wilhelmsburg und Harburg) sowie für ca. 30 Immobilien (keine Schulen) von GMH – Hochschulbau
| Sport- und Sonderimmobilien die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung
wahrnimmt.
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und die GMH als Auftraggeber (AG) vergeben die jährliche Wartung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen gemäß Leistungsverzeichnis in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Hamburg sowie an diversen Immobilien von GMH – Hochschulbau | Sport und Sonderimmobilien gemäß DIN 18232 und DIN 57833.
1 -SBH- RWA Wartung Region Mitte und Alt
Hamburg - Regionen Mitte und Altona
Der Gesamtauftrag des Rahmenvertrags umfasst die jährliche Wartung gemäß dem Leistungsverzeichnis an ca. 270 Schulstandorten sowie an ca. 60 Immobilien von GMH Süd und GMH – Hochschulbau | Sport und Sonderimmobilien mit insgesamt ca. 800 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen von unterschiedlichen Herstellern.
Gegenstand des Vertrages ist eine jährliche fachgerechte Wartung an den im LV enthaltenen Rauch und Wärmeabzugsanlagen. Die Wartungsleistungen werden in regelmäßigen, mindestens jährlichen Abständen erbracht.
Liegen kürzere Intervalle durch Vorgaben der Anlagenhersteller, durch Gesetze / Richtlinien / Normen / Verordnungen / technische Hinweise vor, besitzen diese den Vorrang. Die Durchführung der Wartungsarbeiten erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung.
Die ausgeführten Wartungstätigkeiten an der jeweiligen Anlage sind durch den AN nachvollziehbar zu dokumentieren und bei Ausführung zu protokollieren. Für jeden ausgeführten Wartungseinsatz ist ein Einzelwartungsbericht zu erstellen.
Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile und Maßnahmen zur Rückführung einer Betrachtungseinheit in den funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 31. Juli 2026 zu verlängern (Optionsrecht).
2 -SBH- RWA Wartung Region Eimsbüttel un
Hamburg - Regionen Eimsbüttel und Bergedorf
Der Gesamtauftrag des Rahmenvertrags umfasst die jährliche Wartung gemäß dem Leistungsverzeichnis an ca. 270 Schulstandorten sowie an ca. 60 Immobilien von GMH Süd und GMH – Hochschulbau | Sport und Sonderimmobilien mit insgesamt ca. 800 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen von unterschiedlichen Herstellern.
Gegenstand des Vertrages ist eine jährliche fachgerechte Wartung an den im LV enthaltenen Rauch und Wärmeabzugsanlagen. Die Wartungsleistungen werden in regelmäßigen, mindestens jährlichen Abständen erbracht.
Liegen kürzere Intervalle durch Vorgaben der Anlagenhersteller, durch Gesetze / Richtlinien / Normen / Verordnungen / technische Hinweise vor, besitzen diese den Vorrang. Die Durchführung der Wartungsarbeiten erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung.
Die ausgeführten Wartungstätigkeiten an der jeweiligen Anlage sind durch den AN nachvollziehbar zu dokumentieren und bei Ausführung zu protokollieren. Für jeden ausgeführten Wartungseinsatz ist ein Einzelwartungsbericht zu erstellen.
Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile und Maßnahmen zur Rückführung einer Betrachtungseinheit in den funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 31. Juli 2026 zu verlängern (Optionsrecht).
3 -SBH- RWA Wartung Region Wandsbek Nord
Hamburg - Regionen Wandsbek-Nord und Wandsbek-Süd
Der Gesamtauftrag des Rahmenvertrags umfasst die jährliche Wartung gemäß dem Leistungsverzeichnis an ca. 270 Schulstandorten sowie an ca. 60 Immobilien von GMH Süd und GMH – Hochschulbau | Sport und Sonderimmobilien mit insgesamt ca. 800 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen von unterschiedlichen Herstellern.
Gegenstand des Vertrages ist eine jährliche fachgerechte Wartung an den im LV enthaltenen Rauch und Wärmeabzugsanlagen. Die Wartungsleistungen werden in regelmäßigen, mindestens jährlichen Abständen erbracht.
Liegen kürzere Intervalle durch Vorgaben der Anlagenhersteller, durch Gesetze / Richtlinien / Normen / Verordnungen / technische Hinweise vor, besitzen diese den Vorrang. Die Durchführung der Wartungsarbeiten erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung.
Die ausgeführten Wartungstätigkeiten an der jeweiligen Anlage sind durch den AN nachvollziehbar zu dokumentieren und bei Ausführung zu protokollieren. Für jeden ausgeführten Wartungseinsatz ist ein Einzelwartungsbericht zu erstellen.
Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile und Maßnahmen zur Rückführung einer Betrachtungseinheit in den funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 31. Juli 2026 zu verlängern (Optionsrecht).
4 -SBH- RWA Wartung Region Nord, HIBB un
Hamburg - Regionen Nord, überregional HIBB und Schulnahe Immobilien
Der Gesamtauftrag des Rahmenvertrags umfasst die jährliche Wartung gemäß dem Leistungsverzeichnis an ca. 270 Schulstandorten sowie an ca. 60 Immobilien von GMH Süd und GMH – Hochschulbau | Sport und Sonderimmobilien mit insgesamt ca. 800 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen von unterschiedlichen Herstellern.
Gegenstand des Vertrages ist eine jährliche fachgerechte Wartung an den im LV enthaltenen Rauch und Wärmeabzugsanlagen. Die Wartungsleistungen werden in regelmäßigen, mindestens jährlichen Abständen erbracht.
Liegen kürzere Intervalle durch Vorgaben der Anlagenhersteller, durch Gesetze / Richtlinien / Normen / Verordnungen / technische Hinweise vor, besitzen diese den Vorrang. Die Durchführung der Wartungsarbeiten erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung.
Die ausgeführten Wartungstätigkeiten an der jeweiligen Anlage sind durch den AN nachvollziehbar zu dokumentieren und bei Ausführung zu protokollieren. Für jeden ausgeführten Wartungseinsatz ist ein Einzelwartungsbericht zu erstellen.
Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile und Maßnahmen zur Rückführung einer Betrachtungseinheit in den funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 31. Juli 2026 zu verlängern (Optionsrecht).
5 -GMH- RWA Wartung Region Süd
Hamburg - Region Süd
Der Gesamtauftrag des Rahmenvertrags umfasst die jährliche Wartung gemäß dem Leistungsverzeichnis an ca. 270 Schulstandorten sowie an ca. 60 Immobilien von GMH Süd und GMH – Hochschulbau | Sport und Sonderimmobilien mit insgesamt ca. 800 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen von unterschiedlichen Herstellern.
Gegenstand des Vertrages ist eine jährliche fachgerechte Wartung an den im LV enthaltenen Rauch und Wärmeabzugsanlagen. Die Wartungsleistungen werden in regelmäßigen, mindestens jährlichen Abständen erbracht.
Liegen kürzere Intervalle durch Vorgaben der Anlagenhersteller, durch Gesetze / Richtlinien / Normen / Verordnungen / technische Hinweise vor, besitzen diese den Vorrang. Die Durchführung der Wartungsarbeiten erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung.
Die ausgeführten Wartungstätigkeiten an der jeweiligen Anlage sind durch den AN nachvollziehbar zu dokumentieren und bei Ausführung zu protokollieren. Für jeden ausgeführten Wartungseinsatz ist ein Einzelwartungsbericht zu erstellen.
Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile und Maßnahmen zur Rückführung einer Betrachtungseinheit in den funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 31. Juli 2026 zu verlängern (Optionsrecht).
6 -GMH- RWA Wartung Region Hochschulbau
Hamburg
Der Gesamtauftrag des Rahmenvertrags umfasst die jährliche Wartung gemäß dem Leistungsverzeichnis an ca. 270 Schulstandorten sowie an ca. 60 Immobilien von GMH Süd und GMH – Hochschulbau | Sport und Sonderimmobilien mit insgesamt ca. 800 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen von unterschiedlichen Herstellern.
Gegenstand des Vertrages ist eine jährliche fachgerechte Wartung an den im LV enthaltenen Rauch und Wärmeabzugsanlagen. Die Wartungsleistungen werden in regelmäßigen, mindestens jährlichen Abständen erbracht.
Liegen kürzere Intervalle durch Vorgaben der Anlagenhersteller, durch Gesetze / Richtlinien / Normen / Verordnungen / technische Hinweise vor, besitzen diese den Vorrang. Die Durchführung der Wartungsarbeiten erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung.
Die ausgeführten Wartungstätigkeiten an der jeweiligen Anlage sind durch den AN nachvollziehbar zu dokumentieren und bei Ausführung zu protokollieren. Für jeden ausgeführten Wartungseinsatz ist ein Einzelwartungsbericht zu erstellen.
Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile und Maßnahmen zur Rückführung einer Betrachtungseinheit in den funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 31. Juli 2026 zu verlängern (Optionsrecht).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über den Eintrag im Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (gültig und den aktuellen Stand abbildend)
- Nachweis über eine Betriebshaftpflicht mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. € für Personenschäden und mind. 1 Mio. € für sonstige Schäden pro Schadensfall bei einem bei der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut
Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden. (Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Bieters / der Bieterin, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben oder zum Abschluss einer auftragsbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend.)
- Umsätze der letzten drei letzten Geschäftsjahre
- Bescheinigung in Steuersachen (hier: Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt, nicht älter als 12 Monate)
- Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Beiträge bei einer Sozialkasse, sofern keine Versicherungspflicht über eine Sozialkasse besteht per Nachweis der Beiträge durch eine Sozialversicherung (nicht älter als 12 Monate)
Für den Erhalt eines Loses muss der durchschnittliche Umsatz der letzten drei Jahre mindestens dem Einfachen der Schätzkosten des jeweiligen Loses entsprechen. Für den Erhalt mehrerer Lose addiert sich die Summe entsprechend auf.
- Namentliche Aufstellung der verfügbaren, qualifizierten und sachkundigen Fachkräfte des Auftragnehmers, die über eine entsprechende Ausbildung zur Wartung der RWA- Anlagen verfügen. Zum Nachweis der Fachkunde ist jeweils mindestens ein Zertifikat über die Teilnahme an einer einschlägigen Schulung oder eines Seminarbesuchs beizulegen.
- Mindestens drei Referenzen, die nicht älter als drei Jahre (Stichtag 01.01.2019) sind, über vergleichbare Projekte aus den Bereichen öffentlicher Verwaltung und / oder Immobilienwirtschaft unter Angabe der jeweils zuständigen Auftraggeber sowie deren vollständigen Kontaktdaten
Für den Erhalt eines Loses ist mindestens eine qualifizierte und sachkundige Fachkraft nachzuweisen. Für den Erhalt mehrerer Lose addiert sich die Anzahl entsprechend auf.
Abschnitt IV: Verfahren
An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
Die Öffnung der Angebote ist NICHT öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2026
Die Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen und die „Fragen & Antworten“ finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform unter: https://hamburg.de/lieferungen-und-leistungen/
Hinter dem Wort „LINK Bieterportal“ sind im Bieterportal die Vergabeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt.
Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe. Nach Anmeldung im Bieterportal können Sie Ihr Angebot rein elektronisch abgeben. Die Abgabe von Angeboten ist ausschließlich in elektronischer Form in Textform gem. 126b BGB über den Bieterassistenten zugelassen.
Der mit dieser Bekanntmachung in Ziffer I.3 publizierte, direkte Link zu den Vergabeunterlagen ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung korrekt. Sofern sich Änderungen ergeben, wird er hingegen nicht aktualisiert. Die dann aktuellen Vergabeunterlagen sind somit im Änderungsfall NICHT mehr über den Link aus dieser Ziffer I.3. erreichbar.
Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail. Die Bekanntmachung sowie die „Fragen & Antworten“ während des Verfahrens finden Sie zudem auf der Homepage des Landesbetriebes SBH | Schulbau Hamburg unter: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Sofern Sie sich nicht im Bieterportal anmelden, erhalten Sie die „Fragen & Antworten“ im laufenden Verfahren nicht direkt per E-Mail und können Ihr Angebot nicht unterstützt durch den Bieterassistenten elektronisch einreichen.
Ein Versand der „Fragen & Antworten“ per E-Mail erfolgt nur dann automatisch aus der elektronischen Vergabe, sofern Sie als Bieter im Bieterportal registriert sind und als solcher angemeldet auf die Ausschreibung zugegriffen haben.
Zum Schutz aller mit der Leistungserbringung befassten Personen sowie der sich an den schulischen Standorten aufhaltenden Personen vor den Risiken, die mit COVID-19 einhergehen können, werden die in der den Vergabeunterlagen beigefügten Anlage „Hinweisblatt: Handhabung von Bauablaufstörungen“ erläuterten Inhalte für analog gültig erklärt.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, erfolgt die rechnerische Prüfung der Angebote unter Berücksichtigung des zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung gültigen Umsatzsteuersatzes. In diesem Zuge werden auch die ggf. unterschiedlichen Steuersätze, die den Angeboten zugrunde liegen, bereinigt.
Das „Merkblatt Umsatzsteuer vom 15. Januar 2021 für Werklieferungen und –Leistungen“, welches als Anlage in der eVergabe zur Verfügung steht, wird ergänzender Vertragsbestandteil.
Bei der Rechnungsstellung ist zu beachten, dass der Umsatzsteuersatz im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes maßgebend ist. Steuerrechtlich ausgeführt wird der Umsatz mit der Vollendung des Werkes bzw. der Verschaffung der Verfügungsmacht, d.h. regelmäßig mit der Abnahme.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nachprüfungsanträge sind
- schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde (Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg)
- und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach [gelöscht]
zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]