A 3 / A 66 Umbau Wiesbadener Kreuz, VKE C371 - Umweltverträglichkeitsstudie, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Besondere Leistungen, ASB, FFH-VorP, Sondergutachten Boden Referenznummer der Bekanntmachung: AC37310102
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deges.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.deges.de
Abschnitt II: Gegenstand
A 3 / A 66 Umbau Wiesbadener Kreuz, VKE C371 - Umweltverträglichkeitsstudie, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Besondere Leistungen, ASB, FFH-VorP, Sondergutachten Boden
A 3 / A 66 Umbau Wiesbadener Kreuz, VKE C371
Umweltverträglichkeitsstudie gem. Anlage 1, Nr. 1.1.1 (2) HOAI
- Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des
Leistungsumfangs
- Leistungsphase 2: Grundlagenermittlung
- Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung
- Leistungsphase 4: Abgestimmte Fassung
Landschaftspflegerischen Begleitplan gem. § 26 HOAI
- Leistungsphase 1: Klärung der Aufgabenstellung und Ermittlung des
Leistungsumfangs
- Leistungsphase 2: Ermittlung und Bewertung der Planungsgrundlagen
- Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung
- Leistungsphase 4: Abgestimmte Fassung
Besondere Leistungen im Rahmen von UVS und LBP
Erstellung Artenschutzbeitrag (ASB)
FFH-Verträglichkeitsprüfung
Sondergutachten Bodenbewertung gemäß Hessischer Kompensationsverordnung
Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Wiesbaden (Kreisfreie Stadt)
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau) GmbH plant den leistungsfähigen Um- und Ausbau des Autobahnkreuzes Wiesbaden (AK Wiesbaden). Dieses verknüpft die Bundesautobahn A 3 mit der A 66. Das AK Wiesbaden ist in seiner derzeitigen Form an der Grenze der verkehrlichen Leistungsfähigkeit. Der Ausbau des Wiesbadener Kreuzes ist im aktuellen Bundesverkehrswegeplan als vordringlicher Bedarf mit Engpassbeseitigung (VB-E) ausgewiesen (Projektnummer: A003-G20-HE-T2-HE).
Im Rahmen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung ist die Erstellung mehrerer umweltplanerischer Fachgutachten erforderlich.
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (§ 45 (4) Nrn. 2 und 4 VgV) [nur Mindeststandard]
- Fachliche Eignung nach § 46 (3) Nrn. 1 bis 10 VgV: [100 v.H.]
Die gem. Ziffern III.1.3) und III.2.3) vorzulegenden Unterlagen und Angaben werden wie folgt gewichtet:
§ 46 (3) 2) VgV: Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen 60 v.H.
Die Gewichtung setzt sich wie folgt zusammen:
MA 1: mit Schwerpunkt Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) [40 v.H.]
MA 2: mit Schwerpunkt Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP) [30 v.H.]
MA 3: mit Schwerpunkt Artenschutz [30 v.H.]
mit folgender Unterwichtung:
berufliche Eignung (Berufserfahrung) 20 v.H.
Referenzprojekte 80 v.H.
§ 46 (3) 1) VgV: Angaben des Bewerbers über vergleichbare
Referenzprojekte in den letzten drei Jahren: [nur Mindeststandard]
§ 46 (3) 6) VgV: Technische Leitung: 40 v.H.
mit folgender Unterwichtung:
berufliche Eignung (Berufserfahrung/Qualifikation) 20 v.H.
Referenzprojekte 80 v.H.
§ 46 (3) 8) VgV: Personalbestand des Bewerbers in den letzten drei Jahren: [nur Mindeststandard]
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden.
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB]
- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB].
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
Erklärungen gem. § 45 (4) Nrn. 1 und 2 VgV sind vorzulegen. Die Angaben sind in den Teilnahmeunterlagen vorzunehmen.
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen [§ 45 Abs. 2 VgV].
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personen und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden wird als Mindeststandard gefordert. Eine Erklärung, dass ggf. niedrigere Haftungssummen im Auftragsfall erhöht werden, reicht aus (siehe Teilnahmeunterlagen).
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den letzten 3 Geschäftsjahren einen durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz in einer Mindesthöhe nachweist (siehe Teilnahmeunterlagen).
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
Zur Beurteilung der fachlichen Eignung sind gem. § 46 (3) Nrn. 1 bis 10 VgV Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen.
Der Teilnahmeantrag ist zu verwenden.
§ 46 (3) 2 VgV): Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
§ 46 (3) 1 VgV): Angaben des Bewerbers über vergleichbare Referenzprojekte. Zum Nachweis der vergleichbaren Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
§ 46 (3) 6 VgV): Angaben über die Technische Leitung. Zum Nachweis der Fachkunde werden die Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
§ 46 (3) 8 VgV): Personalbestand in den letzten 3 Jahren. Zum Nachweis werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV): Andere Unternehmen (Unterauftrag). Zum Nachweis werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
zu § 46 (3) 2 VgV) Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen bestimmten Mindeststandards genügt (siehe Teilnahmeunterlagen).
zu § 46 (3) 1 VgV): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die Referenzprojekte bestimmten Mindeststandards genügen (siehe Teilnahmeunterlagen).
zu § 46 (3) 6 VgV) Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die berufliche Befähigung der technischen Leitung bestimmten Mindeststandards genügt (siehe Teilnahmeunterlagen).
zu § 46 (3) 8 VgV): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den letzten 3 Jahren einen durchschnittlichen Personalbestand in einer Mindestanzahl nachweist (siehe Teilnahmeunterlagen).
zu § 46 (3) 10 VgV: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen (siehe Teilnahmeunterlagen).
Berufsqualifikation gem. § 75 (1) bis (3) VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).